Hallo ich bin neu hier und hab gleich mal ne frage an euch. Erstmal schnell die Vorgeschichte. - Ich wurde im oktober 85 gebohren - meine leibliche Mutter starb (wann genau weis ich nicht) - dann wurde ich meinem leiblichen vater weggenommen und zur zwangadoption freigegeben - mit 4 jahren wurde ich von meinen jetzigen eltern adoptiert
Nun meine frage ich hatte anspruch auf Halbwaisenrente, meine jetzige Mutter sagte sie hatte es damals bei der adoption abgeleht mich als Halbwaise weiter laufen zu lassen und deswegen hatte ich auch seit dem kein anspruch mehr auf Halbwaisenrente. Kann mir jemand sagen ob das geht das meine jetzige Mutter so eine entscheidung treffen kann?
Sozialgesetzbuch (SGB) VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente (1) Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine
1. Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben,
2. Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben.
(2) Als Kinder werden auch berücksichtigt
1. Stiefkinder und Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Ersten Buches), die in den Haushalt der Versicherten aufgenommen waren,
2. Enkel und Geschwister, die in den Haushalt der Versicherten aufgenommen waren oder von ihnen überwiegend unterhalten wurden.
(3) Halb- oder Vollwaisenrente wird gezahlt
1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
2. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise
a) sich in Schulausbildung oder Berufausbildung befindet, oder
b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstabens c liegt, oder
c) ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leistet oder
d) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Eine Schulausbildung oder Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 liegt nur vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert. Der tatsächliche zeitliche Aufwand ist ohne Bedeutung für Zeiten, in denen das Ausbildungsverhältnis trotz einer Erkrankung fortbesteht und damit gerechnet werden kann, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Das gilt auch für die Dauer der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Nr. 2 Buchstabe a erhöht sich die maßgebende Altersgrenze bei Unterbrechung oder Verzögerung der Schulausbildung oder Berufsausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst um die Zeit dieser Dienstleistung, höchstens um einen der Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes entsprechenden Zeitraum. Die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne von Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe c ist kein gleichgestellter Dienst im Sinne von Satz 1.
(5) Der Anspruch auf Waisenrente endet nicht dadurch, daß die Waise als Kind angenommen wird.
Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen. (1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berührt; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche.
(2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein.
Die Adoptiveltern können auf die Ansprüche nicht verzichten, da es Ansprücke des Adoptierten sind. Du musst dich unbedingt mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, ob zum Zeitpunkt deinernAdoiption Rentenansprüche bestanden haben. .
Hab da was in meinen unterlagen gefunden, kann da einer von euch was mit anfangen.[attachment=0]Unbenannt.png[/attachment]
ingo
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bist Du sicher, dass Du damals Halbwaisenrente bezogen hast?
Da dies von den erworbenen Ansprüchen des verstorbenen Elters abhängt, bekommt nicht jede Halbwaise automatisch eine. Vielleicht hat da jemand salopp von Halbwaisenrente geredet und meinte in Wahrheit Sozialhilfe oder damit Vergleichbares.
Wenn das mit der Halbwaisenrente aber stimmt, dann hätte Burkhard insofern Recht, als die Ansprüche nicht durch Adoption erlöschen, wie Du auch bei Wikipedia nachlesen kannst. Inwiefern Du das Geld jetzt noch nachfordern kannst, ist allerdings eine andere Frage, da solche Ansprüche bestimmt verjähren.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
PS: Deine Unterlagen, die einen Teil meines Einwandes vielleicht gegenstandslos machen, kann ich leider nicht sehen, weil ich hier nur über Proxy reinkomme.
So hab jetzt herausgefunden das mit meiner adoption (1990) die zahlung meiner Halbwaisenrente eingestellt wurde. Sie hätte 1992 neu beantragt werden müssen und da dies meine Adoptiveltern nicht getan haben hab ich pech gehabt.
wir haben gestern mal bei unserem anwalt angerufen und der macht sich kundig, montag weiß ich mehr. Es ist ja nicht so das ich mir jetzt unbedingt das geld einsacken will, aber ich habe mitlerweile eine kleine Tochter und für sie würde ich das geld gern anlegen damit sie einen leichteren start hat.
wie alt bist du denn eigentlich? Erwachsene bekommen das ja auch nicht mehr oder?
Also ich weiß nur das ich keine Halbwaisenrente bekomme, das sich mein Erzeuger umgebracht hat und da es sein eigenes verschulden war, kriege ich nun auch kein Geld... Meine Mutter kämpft seit Jahren und nicht erreicht. Weiß ja nicht wie deine Mutter gestorben ist, aber kann es vielleicht auch daran liegen?
Zitat von DieMuewie alt bist du denn eigentlich? Erwachsene bekommen das ja auch nicht mehr oder?
Soweit ich den Fragesteller verstanden habe, ging es ihm um die Nachzahlung der vermeintlich oder tatsächlich erworbenen Rentenansprüche. Einiges spricht aber dafür, dass es sich in seinem Fall um eine Form der Sozialhilfe (und damit keine Halbwaisenrente) handelte. Da er sich seit geraumer Zeit nicht mehr meldet, gehe ich davon aus, dass er mittlerweile seinen Irrtum erkannt hat.
Zitat von DieMueAlso ich weiß nur das ich keine Halbwaisenrente bekomme, das sich mein Erzeuger umgebracht hat und da es sein eigenes verschulden war, kriege ich nun auch kein Geld... Meine Mutter kämpft seit Jahren und nicht erreicht.
Auch Du erliegst einem Irrtum. Es handelt sich wohl eher um eine private Versicherung, die Dein Vater (sag bitte nicht "Erzeuger", weil Du nicht adoptiert bist) abgeschlossen hat. Wohlerworbene Ansprüche - auf denen die gesetzliche Halbwaisenrente beruht - gehen nicht einfach verloren.
Also als ich mit meiner Mutter darüber gesprochen habe, hatte sie gemeint das es Halbwaisenrente ist. Aber du meinst das ich sie auch kiegen müsste?
Ich sage Erzeuger, denn mein Erzeuger ist in meinen Augen nicht mein Vater. Er hat sich umgebracht und wollte mich nie sehen. Meine Mutter hat nach der geburt von mir einen neuen Mann kennen gelernt, er hat mich zwar nie adoptiert aber er ist trotzdem mein Vater
Zitat von DieMueAlso als ich mit meiner Mutter darüber gesprochen habe, hatte sie gemeint das es Halbwaisenrente ist. Aber du meinst das ich sie auch kiegen müsste?
Um das genau sagen zu können, müsste man mehr über die erworbenen Rentenansprüche Deines Vaters wissen. Es hängt stark davon ab, wie lange und wieviel er in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wäre er beispielsweise noch sehr jung gewesen und hätte damals gerade erst seine Ausbildung abgeschlossen, sähe es eher schlecht aus. Hat er hingegen gut verdient und lange gearbeitet, wäre alles in Butter - vorausgesetzt, dass die Ansprüche nicht unter zu vielen Kindern aufgeteilt werden müssen.
Dass aber wegen Selbstmord nicht gezahlt wird, kenne ich nur von privaten Versicherungen her. Ist Gegenstand vieler amerikanischer Krimis, wenn beispielsweise Dr. Quincy sich bei der Obduktion des toten Familienernährers einen abbricht, um zu beweisen, dass kein Selbstmord vorlag, damit die Witwe und die gemeinsamen Kinder auch ja versorgt sind.
Zitat von DieMueIch sage Erzeuger, denn mein Erzeuger ist in meinen Augen nicht mein Vater. Er hat sich umgebracht und wollte mich nie sehen.
Dennoch ist er Dein Vater. Von seinem Erzeuger sollte man nur da sprechen, wo es zur Unterscheidung von einem weiteren (also juristischen und/oder sozialen) Vater notwendig ist.
Zitat von DieMueMeine Mutter hat nach der geburt von mir einen neuen Mann kennen gelernt, er hat mich zwar nie adoptiert aber er ist trotzdem mein Vater
Dieser ist dann Dein sozialer Vater. Da er aber für die Fragestellung keine Rolle spielt, brauchst Du Dich von Deinem leiblichen Vater nicht zu distanzieren.