ich habe da eine Frage, welche mir google und das Forum hier bisher nicht beantworten konnten - vielleicht bin ich auch zu blöd zum Suchen.
Ich, 23, bin ein uneheliches Kind. Bis zu meinem 21. Lebensjahr habe ich meinen Vater nur von Unterhaltsüberweisungen und zwei Gerichtsterminen her gekannt - dieselbe Zeit bei meiner Mutter gelebt. Diese hat zwischenzeitlich wieder geheiratet, wodurch mein Bruder entstanden ist. Der Vater meines Bruders hat mich damals adoptiert, sodass ich seinen Namen angenommen habe. Da meine Mutter von diesem Mann nunmehr einige Jahre geschieden ist hat sie kürzlich ihren Geburtsnamen wieder angenommen. Das Verhältnis zu meiner Mutter ist irgendwann, sagen wir, nicht mehr das Beste gewesen,sodass ich beschlossen habe, wenigsten meinen leiblichen Vater kennen zu lernen. Ein zweiwöchiger Besuch sollte dafür an sich ausreichen. Mittlerweile sind daraus 2 1/2 Jahre geworden, ich bin fest in seiner Firma angestellt und endlich glücklich! (Ich will nicht noch weiter ausholen, wieso, weshalb, warum).
Meinem Vater und mir stellt sich nunmehr folgende Frage: Ist es möglich, dass er, also mein leiblicher Vater, mich offiziell adoptiert, sodass ich seinen Namen annehmen kann. Ich bin nunmal eigentlich der Einzige, der den Namen des Vaters meines Bruders noch trägt (abgesehen von diesen beiden Personen) und habe eigentlich keinen Bezug mehr dazu. Ich habe hier mittlerweile eine tolle Familie gefunden (auch, wenn ich völlig autonom lebe) und auch in Bezug auf die Firma gibt es eigentlich nur Vorteile, wenn ich den Namen meines Vaters trage. Zudem sind mein Vater und ich "ein Kopf und ein Arsch", wie man so schön sagt, nach zwei Jahren geworden und wir möchten diese nach fast einem viertel Jahrhundert entstandene Verbindung eben festigen - sozusagen "amtlich" machen.
Der Verfahrensweg über den Notar ist mir soweit bekannt - ich konnte mich in der Hinsicht ja ausreichend informieren. Es stellt sich uns halt die Frage, ob es hier irgendwelche "Steine im Weg" gibt, da das eigentlich leibliche Kind adoptiert werden soll?
Freue mich auf ein wenig Information von euch! Danke schon Mal im Voraus!
Meine erste Antwort war im Zusammenhang falsch. Ich hatte überlesen, dass Du von Deinem Stiefvater adoptiert wurdest. Ja, in dem Fall kannst Du Dich von Deinem leiblichen Vater adoptieren lassen.
Warum aber schreibst Du in Deinem Profil, Du seiest nicht persönlich von Adoption betroffen?
Da Deine Frage mittlerweile so oft gestellt wurde, möchte ich der Forenleitung vorschlagen, dass die einschlägige Gesetzgebung hier irgendwo bleibend und leicht lesbar veröffentlicht wird. Ich habe sie noch einmal herausgesucht und am Ende dieses Threads eingestellt.
Bianka, "Krautsalat" ist bereits adoptiert! Da so etwas auf Lebenszeit gilt, kann es wohl nicht sein, dass es eine erneute Adoption gibt, oder doch? Das wäre ja fein, denn so ließen sich einige andere Problemfälle auch lösen, wo Stiefkinder wieder weg von ihrem Adoptivelternteil wollen.
§ 1742 Annahme nur als gemeinschaftliches Kind Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden.
§ 1768 Antrag (1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.
Zitat von Loomija laust mich doch der Affe. Diesen Thread sollte mal BibiBlocksberg lesen.
Ich finde das gänzlich unkomisch. Ich selber wollte mich ja seinerzeit von meinem leiblichen Vater zurückadoptieren lassen. Ein Anwalt behauptete aber, das sei nicht möglich, weil die andere Adoption dafür erst aufgehoben werden müsse. Entweder stimmte diese Auslegung damals schon nicht, oder das Gesetz wurde später erst durch Zusatzvermerk ergänzt. Ein Logikfehler steckte auch in dieser Behauptung dieses fiesen Juristen, da die Rückadoption sich nach Aufhebung der Stiefkindadoption ja erübrigt hätte. Wie dem auch sei: Heute ist es für mich zu spät, weil mein Vater längst tot ist.