Hallo zusammen, ich habe mich vor gut einem Monat durch meinen Stiefvater adoptieren lassen, der Beschluss liegt schon vor ( nach Minderjährigenadoptionsrecht), ich bin allerdings 25, habe keinerlei Kontakt mehr zu meinem leiblichen Vater, jedoch möchte ich gerne meinen ursprünglichen Geburtsnamen meinem "neuen" Namen anhängen.
Das Standesamt hat mir diesbezüglich keine grossen Hoffnungen gemacht und sagte mir, ich könne versuchen eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zu beantragen, die Dame beim Standesamt sagte mir allerdings direkt das sie diese bisher alle abgelehnt hat...
Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht oder weiss was zu tun ist bzw. an wen man sich wenden kann?
Es geht mir nur darum meinen "alten" Nachnahmen weiterhin tragen zu können, er gehört für mich einfach komplett zu meiner Identität und ich kann und will mich davon nicht trennen.
Macht es vielleicht Sinn beim Anwalt nachzufragen oder gibt es eine Möglichkeit einen Nachtrag beim Gericht eintragen zu lassen, das der ursprüngliche Nachname angehängt werden darf?
Gerrit D. ist jemand aus der Umgebung meines Stief-/Adoptivvaters. Auf jeden Fall will der Fragesteller uns veräppeln - denn niemand lässt sich adoptieren, ohne sich die Namensfrage vorher zu überlegen.
Zitat von mausi51Wie geschmacklos ist das denn? Hast Du nicht schon genug Scheiß mit denen erlebt
Gerrit ist noch etwas jünger, als er hier angegeben hat. Und wer weiß schon, was für Sachen ihm über mich erzählt wurden? Klarer Fall, auf wessen Seite er da steht.
Ist anzunehmen. In Sachen "Gerrit" kann ich mir natürlich nicht hundertprozentig sicher sein - wohl aber, dass die Fragestellung eine in meine Richtung gehende Veräppelung ist. Es fallen mir auch Ähnlichkeiten zu meiner Argumentation bei der damaligen Antragstellung beim Ordnungsamt auf, die meinem Adoptivvater vielleicht in Kopie zugegangen ist (genau weiß ich es nicht). Ursprünglich hatte ich um Erlaubnis gebeten, einen Doppelnamen führen zu dürfen. Das war aber nicht möglich, weil im Adoptionsvertrag ausdrücklich geregelt war, dass ich nur den Namen meines Adoptivvaters zu führen hätte.
Für den ganz unwahrscheinlichen Fall, dass der Fragesteller es doch ernst gemeint hat, hier ein paar Infos:
Der Antrag und auch die Entscheidung liegen nicht beim Standes-, sondern beim Ordnungsamt (gemeinhin dieselbe Stelle, die auch für Einbürgerungen zuständig ist). In meinem Fall ging die Sache zum Regierungspräsidenten in Düsseldorf und danach zurück zum Leiter des Duisburger Ordnungsamtes. Zwischendurch musste ich mich noch einer psychologischen Untersuchung beim Gesundheitsamt unterziehen, um mein Anliegen glaubhaft zu machen. Es war sehr schwierig, die Leute zu überzeugen. In den Medien wird so ein Vorgang oft sehr viel einfacher dargestellt, als er tatsächlich ist. Begriffe wie "Identität" sind dem Amtsschimmel unbekannt. Die müssen schon erkennen, dass man wirklich kurz vor dem seelischen Zerbrechen steht oder dass der Name an sich eine Strafe ist, weil er anstößig oder lächerlich klingt. Und all das ist beim Fragesteller ganz gewiss nicht der Fall. Ansonsten kann ich nur feststellen, dass er selber schuld ist. Er konnte sich das alles vorher überlegen.
Zu aller Erst: Nein, ich heisse nicht Gerrit und NEIN ich möchte niemanden veräppeln...
Zweitens wurde mir vom Anwalt und ebenfalls vom Notar gesagt das die Möglichkeit meinen Geburtsnamen beizubehalten nicht besteht, wenn ich dies gewusst hätte, hätte ich das sofort beantragt und würde euch hier nicht im Rat bitten.
Ich bin neu hier angemeldet und dachte es ist Möglich ein paar Tipps oder eventuell jemanden zu finden dem das gleiche wiederfahren ist wie mir...Im Moment werd ich nur von der einen zur anderen Behörde geschickt und niemand ist in der Lage einem konkrete Auskunft zu geben...
Zitat von harry1101Zweitens wurde mir vom Anwalt und ebenfalls vom Notar gesagt das die Möglichkeit meinen Geburtsnamen beizubehalten nicht besteht, wenn ich dies gewusst hätte, hätte ich das sofort beantragt und würde euch hier nicht im Rat bitten.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung hätte bei schwerwiegenden Gründen die Möglichkeit bestanden, den alten Namen als Teil eines Doppelnamens zu führen. Nur nachträgliche Änderungen des einmal gefassten Beschlusses sind nicht vorgesehen. So ist das Gesetz, und keiner der beiden Juristen wird Dir etwas anderes erzählt haben. Selbst anderenfalls: Wie könnten wir Dir helfen, wenn es schon zwei Leute vom Fach nicht vermögen?
Es bleibt dabei: Du hättest Dich vorher informieren und Dir überlegen sollen, was Du wirklich willst. Jetzt ist es zu spät.