Hallo erstmal, ich bin ganz neu hier und habe einige Fragen... Die Mutter meiner Tochter hat vor 5 Jahren einen Sohn zur Welt gebracht. Der Bio-Vater zeigt keinerlei Interesse und hat seinen Sohn auch nur 2 mal gesehen was auch schon mind. 4 Jahre her ist. Es wurde sogar ein Vaterschaftstest gemacht wo eindeutig hervor ging, dass er der Vater ist. Seit dem gibt es überhaupt keinen Kontakt mehr. Ich habe ihn immer als meinen Sohn angesehen und behandel ihn auch in allen Lebenslagen wie mein eigenes Kind.
Vor 4 Jahren hat sie dann meine Tochter zur Welt gebracht. Wir leben nicht zusammen.
Nun haben wir uns Gedanken gemacht, was denn nun geschehen würde, wenn Ihr mal etwas zustößt. Was passiert dann mit Ihrem Sohn. Kommt er dann zu seinem Vater? Obwohl der kein Interesse zeigt. Oder ins Heim? Zu Pflegeeltern? Das möchten wir nicht. Ich möchte mich im Falle dessen um beide kümmern, da ich a) nicht möchte, dass die Geschwister getrennt werden und b) es halt "mein" Sohn ist.
Je mehr ich hier schreibe, desto mehr frage ich mich ob ich hier überhaupt im richtigen Forum gelandet bin. Oder ist die Adoption der einzige Ausweg?
Ich würde mich freuen wenn es hier ein paar hilfreiche Tipps oder Erfahrungen gibt, die uns weiter helfen. Kann man das Sorgerecht auch ohne Adoption bekommen?
Selbstverständlich kann man das Sorgerecht auch ohne Adoption bekommen. Der leibliche Vater darf bei dieser Entscheidung zwar nicht übergangen werden, aber wenn er tatsächlich kein Interesse an seinem Sohn hat, wird er Dir mit Freuden das väterliche Sorgerecht überlassen.
Einen gewissen Widerspruch sehe ich darin, dass Du mit der Mutter nicht zusammenlebst und deren Sohn dennoch für Dich "Dein" Sohn ist. Diese Ungereimtheit könnte sich sowohl auf eine Sorgerechtsvereinbarung als auch ggfs. auf ein Adoptionsbegehren hinderlich auswirken.
Am besten wendet Ihr Euch mit Eurem Anliegen gemeinsam an einen Fachanwalt für Familienrecht oder direkt an das Jugendamt. Entgegen einer häufig geäußerten Befürchtung kann eine verbindlich getroffene Sorgerechtsvereinbarung nicht ohne besonderen Grund widerrufen werden. Mit Eintritt des Kindes in die Volljährigkeit hat sich die Sache dann erst einmal erledigt. Und ich denke/hoffe ja mal, dass der Mutter zwischenzeitlich nichts zustoßen wird.