ich bin neu hier und eher zufällig aufgrund eines plötzlich aufgetretenen Problemes auf dieses Forum gestoßen. Vielleicht kann/mag uns jemand mit Wissen helfen, da wir ein nicht unerhebliches Problem mit dem Amtsgericht Krefeld haben.
Kurzgeschichte: Wir haben einen Jungen adoptiert, welchen die Mutter nach Geburt im Krankenhaus gelassen hat. Ich möchte euch allen hier unsere Leidensgeschichte mit sämtlichen Ämtern ersparen. Zur Adoptionsverhandlung wurde durch das Gericht aufgrund Abwesenheit der leiblichen Eltern ein Verfahrensbeistand für unseren Kleinen bestellt. Diese Anwältin versichrte uns im Vorgespräch, dass Ihre Kosten grundsätzlich von der Staatskasse getragen werden. Am Wochenende, 6 Wochen nach der Verhandlung, erhielten wir 2 Rechnungen der Gerichtkasse mit denen wir für die Kosten des Verfahrensbeistandes aufkommen sollen. Die zuständige Sachbearbeiterin am Gericht hat, eigene Aussage, "kaum Ahnung von Adoptionssachen, da dies zu selten vorkomme und der Bescheid werde schon so stimmen". Unser schriftlicher Einspruch landete wieder bei dieser Person, die darüber auch noch völlig erbost war.
Ist es richtig, dass wir entgegen dem §158 FamFG (7), für diese Kosten aufkommen müssen? Wir wären, da entgegen den gesetzlichen Pauschalbeträgen horrende Summen verlangt werden, für eine Hilfe sehr dankbar.