ich bin neu hier und eher zufällig aufgrund eines plötzlich aufgetretenen Problemes auf dieses Forum gestoßen. Vielleicht kann/mag uns jemand mit Wissen helfen, da wir ein nicht unerhebliches Problem mit dem Amtsgericht Krefeld haben.
Kurzgeschichte: Wir haben einen Jungen adoptiert, welchen die Mutter nach Geburt im Krankenhaus gelassen hat. Ich möchte euch allen hier unsere Leidensgeschichte mit sämtlichen Ämtern ersparen. Zur Adoptionsverhandlung wurde durch das Gericht aufgrund Abwesenheit der leiblichen Eltern ein Verfahrensbeistand für unseren Kleinen bestellt. Diese Anwältin versichrte uns im Vorgespräch, dass Ihre Kosten grundsätzlich von der Staatskasse getragen werden. Am Wochenende, 6 Wochen nach der Verhandlung, erhielten wir 2 Rechnungen der Gerichtkasse mit denen wir für die Kosten des Verfahrensbeistandes aufkommen sollen. Die zuständige Sachbearbeiterin am Gericht hat, eigene Aussage, "kaum Ahnung von Adoptionssachen, da dies zu selten vorkomme und der Bescheid werde schon so stimmen". Unser schriftlicher Einspruch landete wieder bei dieser Person, die darüber auch noch völlig erbost war.
Ist es richtig, dass wir entgegen dem §158 FamFG (7), für diese Kosten aufkommen müssen? Wir wären, da entgegen den gesetzlichen Pauschalbeträgen horrende Summen verlangt werden, für eine Hilfe sehr dankbar.
Der Vormund war eine Mitarbeiterin eines nicht staatlichen Kinderhilfevereines, deren Tätigkeit seinerzeit mit dem Stellen des Adoptionsantrages endete. Daher bestellte das Gericht den Verfahrensbeistand.
Ups - Dein Thread ist doppelt - ich hab im anderen geanwortet. Ich kopier das mal hier rein!
Hallo,
ich denke, eine konkrete, rechtlich fundierte Auskunft kann Dir hier nur ein Anwalt geben. Am besten Du bittest bei einem Fachanwalt für Familienrecht um einen Termin für ein Beratungsgespräch. Manche Anwälte bieten auch eine günstige Online-Beratung oder eine Beratung am Telefon an. Guckst Du hier:
Gemäß dem Gesetz trägt die Staatskasse die Kosten (ca. 300-500 Euro). Von daher würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Wie hoch ist denn die Rechnung?
Hallo Rooster, das sehe ich ähnlich wie Marleen. Ich kenne es so, dass bei Findelkindern das Jugendamt einen Vormund bestimmt und dessen Tätigkeit endet nicht mit dem Antrag auf Adoption, sondern mit dem Tag des Gerichtsbeschlusses. Damit erbrügt sich ein weiterer Beistand, das übernimmt der Vormund. Aber wir sind auch in einem anderen Bundesland und wir wissen, andere Länder andere Sitten. Gruß englandfan
ich kann Dir nur empfehlen keinen "normalen " Anwalt für Familienrecht zu nehmen sondern einen der sich auch im Adoptionswesen auskennt! Eine Auskunft zu Deiner Frage, kann denke ich nur der wirklich geben!
Erstmal vielen lieben Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten. Die Gesetzeslage nach §158 (7) FamFG finde ich auch eindeutig und nicht anders zu interpretieren. Den Weg zum Anwalt, hier lieben Dank für die PN , möchte ich natürlich gern als letzten Schritt machen. Im Internet gibt´s halt außer dem Gesetzestext kaum weitere Infos und diese "Amtsschimmel" stellen ignorant auf stur. O-Ton: " Wenn die Kostenstelle sowas schreibt, dann wird´s schon so stimmen".
ruf einfach mal die Anwälte an, ein Erstberatunggespräch kannst Du meist über die Rechtschutzversicherung abwickeln und Du bist auf der sicheren Seite. Bedenke auch Einspruchsfristen zu Bescheiden, als "Ottonormalverbraucher" kennt man sich eben auch nicht so aus! Wenn auch nur ein Schreiben an das Amt geht, sehen die vielleicht wie ernst es Euch ist. Und mögl. das die Kosten vom Bescheid höher sind als die für eine Beratung / Schreiben?!
ZitatZur Adoptionsverhandlung wurde durch das Gericht aufgrund Abwesenheit der leiblichen Eltern ein Verfahrensbeistand für unseren Kleinen bestellt. Diese Anwältin versichrte uns im Vorgespräch, dass Ihre Kosten grundsätzlich von der Staatskasse getragen werden. Am Wochenende, 6 Wochen nach der Verhandlung, erhielten wir 2 Rechnungen der Gerichtkasse mit denen wir für die Kosten des Verfahrensbeistandes aufkommen sollen.
Unser Sohn wurde auch im Krankenhaus gelassen und das Jugendamt übernahm während der Adoptionspflege die Vormundschaft. Somit lief alles über das Jugendamt, auch die Adoption. Ein Verfahrenspfleger wurde bei uns nicht eingeschaltet, auch fielen bei uns außer den Notarkosten für den Adoptionsvorgang und die Geburts- und Abstammungsurkunde keine weiteren Kosten an. Die Rechnung für die Kosten des Beistandes finde ich schon mehr als merkwürdig. Hast Du mit dem Jugendamt Rücksprache gehalten? Wir hatten damals persönlich mit dem Gericht überhaupt nichts zu tun. Könnte das Gericht aus Unkenntnis? einen Verfahrenspfleger eingesetzt haben, wie das bei Vormundschaften (oft gegen den Willen der Mündel) üblich und horrend teuer ist, weil meist befreundete Rechtsanwälte mit ihren hohen Vergütungssätzen eingesetzt werden?
An Deiner Stelle wüde ich in einer anderen größeren Stadt mit Familiengericht eine Gerichtsberatungsstelle aufsuchen. Diese Beratungen dürften kostenlos sein. Mich würde interessieren, wie Dein Fall ausgeht.
ZitatZur Adoptionsverhandlung wurde durch das Gericht aufgrund Abwesenheit der leiblichen Eltern ein Verfahrensbeistand für unseren Kleinen bestellt.
Ich stolpere gerade über diesen Satz. Bei uns waren die leiblichen Eltern zur Adoptionsverhandlung auch nicht anwesend (Bei uns gab es auch gar keine Gerichtsverhandlung in dem Sinn, der Richter hat das am Schreibtisch entschieden und wir bekamen den Beschluss zugesandt).
Musste bei euch die Einwilligung der leiblichen Eltern in die Adoption ersetzt werden? Dann könnte ich das mit dem Verfahrenspfleger nachvollziehen, ansonsten würde es mich wundern.