Jetzt hab ich doch noch mal eine Frage. Wenn man die abschließende Bescheinigung hat, dass man als Adoptionsbewerber in Frage kommt, wie gehts dann weiter? Ich habe gehört, dass man sich auch bei anderen Jugendämtern damit bewerben kann. Geht dass ganze dann von vorne los? Müssen wir dann nochmal die Gespräche führen? Und uns dort auch wieder persönlich vorstellen?
Zitat von nanuckJetzt hab ich doch noch mal eine Frage. Wenn man die abschließende Bescheinigung hat, dass man als Adoptionsbewerber in Frage kommt, wie gehts dann weiter? Ich habe gehört, dass man sich auch bei anderen Jugendämtern damit bewerben kann. Geht dass ganze dann von vorne los? Müssen wir dann nochmal die Gespräche führen? Und uns dort auch wieder persönlich vorstellen?
Hallo, wir haben keine Bescheinigung bekommen. Was soll da drinnen stehen?
Die Fremd-JÄ fordern meines Wissens vom Heimat-JA den Sozialbericht an. Was genau in die Bewerbung gehört, würde ich zuvor telefonisch bei den jeweiligen JÄ erfragen. Persänlich vorstellig werden ist immer am besten, bleibt hängen
Keine Bescheinigung? Wir haben gehört, dass man eine Bescheinigung bekommt, dass man als Adoptiveltern zugelassen ist. Oder ist das vielleicht überall anders? Wie lange musstet ihr denn warten, bis ihr Euer Adoptivkind bekommen habt? Wäre interessant zu hören, wie lange andere gewartet haben, ist zwar immer unterschiedlich, aber trotzdem.
das Jugendamt erstellt einen Sozialbericht, der besagt, ob ihr als geeignet, Adoptiveltern zu werden, eingeschätzt werdet. Diesen Sozialbericht bekommt ihr nicht in die Hand, er verbleibt beim Jugendamt. Wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, findet in der Regel ein Abschlussgespräch statt, in dem man mitgeteilt bekommt, ob mal als geeignet eingestuft ist. Uns wurde bei diesem Gespräch der Sozialbericht vorgelesen. Eine Bescheinigung gibt es nicht.
Wenn ihr als Bewerber zugelassen seid, könnt ihr euch bei anderen Jugendämtern und Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger bewerben. Die fordern dann den Sozialbericht bei eurem örtlichen Jugendamt an, wenn sie euch als Bewerber aufnehmen wollen.
Wir haben ein knappes Jahr nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unsere Tochter bekommen.