und ich habe noch eine Frage... Und zwar lief meine Adoption damals über das SKF in Köln. Vor vielen Jahren habe ich schon mal Einsicht in einen Teil meiner Unterlagen bekommen ( den anderen Teil durfte ich nicht einsehen - damals war ich aber erst 18 und wusste nicht, dass ich ein Anrecht auf die kompletten Unterlagen habe ). Heute würde ich gerne wiederholt in die Unterlagen schauen (und in die restlichen Unterlagen natürlich auch). Ich wohne allerdings in Berlin und kann zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht verreisen. Kann ich eine Kopie meiner Unterlagen anfordern? Habe ich da auch ein Recht zu ?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten, liebe Grüße, Eure wimka
ein Anrecht auf die kompletten Unterlagen hast Du meines Wissens nicht. Kopien von den anderen Unterlagen sollten aber kein Problem darstellen.
Selber habe ich nur Kopien erhalten, obgleich ich gerne mal in den Originalen geblättert hätte. Das kann aber daran liegen, dass für das Amtsgericht andere Regeln gelten als für das Jugendamt, wo keine Unterlagen über mich mehr vorhanden waren.
Seit 1.1.2002 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Akten über die Adoptionsvermittlung 60 Jahre ab Geburtsdatum des Kindes aufbewahrt werden müssen. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, sind die Akten derjenigen Stelle zu übergeben, die ihre Aufgaben übernimmt. Anderenfalls sind sie der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamts zu übergeben (§ 9b Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz).
Wenn Adoptierte das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie deren Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht erfolgt unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden.Angaben zur Lebensweise der Mutter oder zu mutmaßlichen Vätern, deren Vaterschaft nicht feststeht, sind daher nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt oder das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im konkreten Einzelfall höher zu bewerten ist als das Interesse der Betroffenen an einer Geheimhaltung. Insofern ist durch die Fachkraft eine entsprechende Güterabwägung vorzunehmen (§ 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz).
lass Dich bloss nicht abwimmeln vom JA. Die versuchen das gerne. Bei mir hat es ewig gedauert und das Bemühen eines Anwalts war nötig, bis ich die Akte einsehen durfte - und selbst da war noch was geschwärzt.
genau das Gleiche ist mir grade auch passiert. Tsee - lustig daran ist, das ich 2001 schon einmal in meine Akte geschaut habe. Damals war allerdings eine andere Kollegin im Dienst. Nun musste ich mir grade am Telefon anhören, dass sie (also die Mitarbeiterin) sowas in 5 Jahren Tätigkeit noch nicht erlebt hat, dass ein adoptiertes Kind eigenständig in die Akte schauen durfte und das es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich habe mich nun nicht abwimmeln lassen und sie erkundigt sich nun nach der Gesetzeslage *pfeif* Sachen gibt es.
Naja, es ist das SKF (sozialdienst katholischer Frauen). Ich habe eh keine besonders gute Meinung zu dieser Institution.
Bei mir war es damals eine Inkognito-Adoption. Da kann man die leibliche Mutter (bei einem Beratungsgespräch, einige Jahre nach der Adoption) ruhig mal alleine lassen mit der kompletten Adoptionsakte, während die Mitarbeiterin in aller Seelenruhe Kaffee kochen geht. Somit hatte meine H-Mutter die komplette Adresse und meinen neuen Namen.
Dies und so der ein oder andere Fehltritt war da schon zu verbuchen von dem SKF Köln.
Sind halt alles nur Menschen - gegen menschliches Versagen ist man niemals geschützt. Aber man sollte sich die Leute schon sehr genau anschauen, mit denen man es so zu tun hat ;-)
Hier im Forum postet auch eine Adoptierte, die mehrbändige Romane über den SKF schreiben kann und hier auch bereits geschrieben hat. Sieh' Dir mal die früheren Beiträge von 'Bonni' an, Du wirst begeistert sein von dieser Institution.