meine Frau und ich überlegen seit kurzem ob für uns die Adoption eines Kindes in Frage kommt. Bevor wir allerdings den Startschuss machen (Kontakt zum JA) habe ich noch eine wichtige Frage:
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe, muss man wohl (von Amt zu Amt unterschiedlich?) diverse Frage zu seiner eigenen Gesundheit beantworten. Ich selber bin zur Zeit in einer ambulanten psychiotherapeutischen Behandlung aufgrund gelgentlicher Angststörungen/Panikattacken. Die sind zwar selten und ich könnte wohl auch ohne Therapie klarkommen, aber was tut man nicht alles für seine Gesundheit. Aber was sagt das Amt dazu? Brauch ich mich mit dieser Geschichte überhaupt Bewerben? Oder vielleicht erst wenn die Therapie erfolgreich beendet ist ?
Ich finde Panikattacken nicht gravierend, es kommt eben darauf an, woher sie resultieren und ob sie kompatibel hinsichtlich eines Kindes sind.
Psychologische Hilfe ist ein wichtiger Schritt und würde von meinem JA nicht negativ bewertet. Es zeigt, daß Du ein Problem hast und Hilfe suchst. Das zeigt auch, daß Du sehr verantwortungsvoll handelst!
Es könnte sein, daß Dein Adoptivkind auch ein Problem mit sich bringt, und aufgrund Deiner eigenen Handlung kann das JA davon ausgehen, daß Du auch für Dein A-Kind umgehend Hilfe in Anspruch nehmen würdest.
Außerdem zeigt es, daß Du vielleicht auch sensibeler damit umgehen kannst.
Ich würde es an Eurer Stelle allerdings nicht an die große Glocke hängen.
Wir mußten erst zum Schluß, am Ende der Adoptionspflege, solche Fragen beantworten. Für die Bewerbung haben 2 Zeilen unseres Hausarztes gereicht.
unser Jugendamt hat uns damals auch zum Amtsarzt geschickt, eine Bescheinigung vom Hausarzt wurde aber trotzdem verlangt und ein Formular zu Gesundheitsfragen.
Also ich denke man kann im Vorfeld nicht sagen wie Euer Jugendamt Deine Erkrankung sieht, es kann positiv aber auch negativ gesehen werden. Was sagt Dein Arzt dazu, würde er sagen Du könntest für ein Kind sorgen und Schwierigkeiten würden Dich nicht gleich rückfällig werden lassen und die Krankheit verschlimmern?!
Sicherlich sind Lebensverkürzende und Lebensbedrohliche Erkrankungen ein Ausschlusskriterium, wobei ich Pflegeeltern kenne wo der Mann an Krebs erkrankte und nach Genesung auch ein Pflegekind dort einzog.
wir mussten ein Attest beibringen, dass wir keine ansteckenden, lebensverkürzenden, psychischen oder Sucherkrankungen haben.
Wenn eine sonstige Erkrankung oder Behinderung bei einem Bewerber besteht (ist bei uns der Fall), ist es entscheidend, ob dadurch die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt wird.
Nun zählt eine Angststörung zwar zu psychischen Erkrankungen, aber wenn die Panikattacken selten sind und du therapeutische Hilfe in Anspruch nimmst, um damit besser umgehen zu können, könnte ich mir vorstellen, dass eine Anerkennung als Adoptivbewerber nicht ausgeschlossen ist.
Ich würde damit offen umgehen und zunächst einmal den behandelnden Arzt/Psychotherapeuten nach seiner Einschätzung fragen, dir diese, wenn ihr euch zu einer Adoptionsbewerbung entschließt, auch schriftlich geben lassen und vorlegen.
Ich kenne übrigens auch jemanden, der nach einer überstandenen psychiatrischen Erkrankung ein Pflegekind vermittelt bekommen hat. Also, es gibt da Regeln/Empfehlungen, aber es wird immer auch individuell geschaut und entschieden.