Du bist auf der Suche nach einem „verschwundenen“ Familienmitglied oder nach Verwandtschaft zu der Du seit Jahren keinen Kontakt mehr hast? Oder möchtest Du Gewissheit haben, ob Dein Vater, wirklich Dein Erzeuger ist? Wir können Dir bei der Suche und den Antworten auf die vielen Fragen, behilflich sein und Dich tatkräftig unterstützen. Im Rahmen von Sat1 produzieren wir eine Sendung, in der wir alles in unserer Macht stehende tun, um Euch wieder zusammen zu bringen!
Wenn Du Dich angesprochen fühlst, weitere Infos möchtest oder einfach ohne Hilfe nicht mehr weiter weißt, dann melde Dich!
Denica Kavazovic d.kavazovic@sk-tv.de
Schwartzkopff TV-Productions GmbH & Co. KG Büro Köln Am Coloneum 1 / Gebäude D / 3. OG 50829 Köln
Danke für die Info. Ne - das war eine reine Interessenfrage. Ich habe meine Herkunftsfamilie schon gefunden
Mich würde aber noch interessieren, wie sich die Möglichkeiten einer Fernsehproduktion bezgl. des Datenschutzes von denen eines "normal Suchenden" unterscheiden.
das freut mich sehr für dich, dass ihr wieder zusammen gefunden habt und nun eure gemeinsame Zeit genießen könnt.
Im Grunde gibt es keinen Unterschied was die Möglichkeiten "beim Suchen" angeht. Datenschutz ist Datenschutz und da halten sich die Ämter (Gott sei Dank) auch meist dran. Aber wir arbeiten teilweise mit vielen Stellen oder Behörden zusammen und die wiederum haben intern natürlich viel mehr Möglichkeiten um uns unter die Arme zu greifen.
Aber ich Grunde suchen wir, also die Menschen beim Fernsehen, nicht anders als die Betroffenen selber. Ich denke, man muss einfach nur wissen, welches Amt für welches "Problem" zuständig ist und ganz wichtig: hartnäckig muss man bleiben!
Viele liebe Grüße und nur das Beste wünsche ich euch!
Offenbarungs- und Ausforschungsverbot.(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. Das Familiengericht kann anordnen, dass die Wirkungen des Absatzes 1 eintreten, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt worden ist. .
Offenbarungs- und Ausforschungsverbot.(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. Das Familiengericht kann anordnen, dass die Wirkungen des Absatzes 1 eintreten, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt worden ist. .
Ich habe immer das Gefühl, dass bei diesen Sendungen gerade im Privatfernsehen eher eine reißere Darstellung als die Hilfe am Betroffenen im Vordergrund steht.
Mich würde mal interessieren wie die Hilfe weitergeht, wenn die Sendung vorbei und die Werbegelder eingenommen sind.