nach dem "üblichen Bürokram" mit allerlei Urkunden, Gesundheitszeugnissen, Arbeitsverträgen, Schufa-Auskunft usw. kam uns plötzlich ein neues Formular zur Unterschrift herein geflattert. Die zuständige Fachstelle Adoption will eine zusätzliche Entbindung von der Schweigepflicht bezügl. - Verfügbare Arztberichte - psychologische Gutachten - Akten von Jugendämtern - Auskünfte der Staatsanwaltschaft - Gerichten - Bewährungshilfe - Erziehungs- und Drogenberatungsstellen - Trennungs- und Scheidungsberatungsstelle - Schulberichte Von (leibl.) Mutter und Adoptivvater (beide seit Jahren verheiratet) und dem Kind (leibl. Vater unbekannt). "Die hierdurch betroffenen Ärzte, Psychologen, Einrichtungen und Behörden entbinden wir von ihrer Schweigepflicht. ..."
Angesichts dieser universellen Datensammelwut platzte mir der Kragen. (Fehlt nur noch Aufhebung des Anwalts- und Beichtgeheimnisses. .) Wozu extra Gesundheitszeugnisse (übrigens völlig unbedenklich) beibringen, wenn wir jetzt doch gründlicher durchleuchtet werden sollen, als es selbst unsere Krankenkasse oder Arbeitgeber wissen dürfen? (Und als ich vor Jahren meinen leiblichen Vater kennen lernen wollte, habe ich ganz schön gegen den Datenschutz zu strampeln gehabt! Dabei ging es nur um seine Adresse.)
Gerade kam eine Nachricht des von mir kontaktierten Datenschutzbauftragten, das die Auskunftspflicht für Adoptionen zwar nicht gesetzlich detailliert geregelt sei, aber so eine Generalauskunft auch nicht anginge. Er kümmere sich drum. Evtl. muß das noch höhere Kreise ziehen, damit unser auslösender Fall nicht rekonstruierbar ist und sich kein Sachbearbeiter persönlich auf den Schlips getreten fühlt.
Es scheint sich um eine Stiefkindadoption zu handeln, wobei "tom2" den Sohn seiner Frau adoptiert hat oder das tun will.
Hallo Tom,
ich finde diese Schikane auch aberwitzig, aber man ist diesen Herrschaften von den Jugendämtern irgendwie ausgeliefert, da man in solchen Angelegenheiten nicht mal eben zur Konkurrenz gehen kann, wenn die Dienstleistung zu wünschen übrig lässt. Normalerweise würde man an eine Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä. denken, aber wer das tut, kann sich das Ganze wohl abschminken. Deswegen herrschen leider manchmal Willkür und zu viel "persönlicher Faktor".
Genau, eine Stiefkindadoption. Die Fachstelle Adoption ist hier eine überregionale Behörde. Wir haben uns nicht direkt an diese Stelle gewandt, sondern den Adoptionsantrag per Notar zum Amtsgericht gebracht.
Es war weitaus einfacher, das Kind aus Übersee zu uns zu holen (blieb dort bei den Großeltern, wärend seine Mutter [meine Frau] hier studierte) als jetzt die Adoption durchzubringen. Seit 2008 ist das 7 jährige Kind jetzt bei uns.
Dienstaufsichtsbeschwrde hatte ich schon einmal vor geraumer Zeit gemacht. War eine blöde Idee. Da stimmt wirklich 3f Prinzip (formlos, fristlos, fruchtlos). Das einzige was Behörden umstimmt, ist wohl ein endgültiges Gerichtsurteil oder eine dienstliche Anweisung von ganz oben.
Vielleicht steht unser Kind mittlerweile (irgendwann nach der Einreise) wegen einer zufälligen Namensgleichheit auch auf einer geheimen Liste der Terrorverdächtigen!? Kürzlich wurde doch schonmal ein Kleinkind an einem Flughafen bei der versuchten Einreise verhaftet und mit den Eltern zurückgeschickt, wobei die Behörde extra betont, sich völlig korrekt verhalten zu haben.
Die Anonymität meines auslösenden Falls wurde nicht lange gewahrt, aber das habe ich mir denken können, spiele eh mit offenen Karten. Mal schauen, (ob und wenn,) wie verschnupft nun die Reaktion ist ...
Eine übergreifende Lösung wird noch gesucht. Der Datenschutzbeauftragte trägt das weiter noch nach oben, weil er beim nachforschen gemerkt hat, dass da nicht nur bei meinem Einzelfall was im Argen liegt. Das wird vermutlich noch einige Zeit dauern und ich kann Euch jetzt keine konkreten juristischen Auskünfte über die jeweiligen Auskunftsrechte und -pflichten geben. Vielleicht gibt es einfach nächstes Jahr neue Formulare.
Für meinen Einzelfall soll ich einfach alles streichen, was mir nicht passt. Ok, das mache ich.
unmöglich ist, bzw. skandalös. Man kommt sich hierzulande mittlerwiele wirklich manchmal vor wie in einer Bananenrepublik. Ich frage mich oft warum es vor den Augen und Ohren der Jugendamter so viel Mißhandlungen von Kindern gibt, wenn die JÄ so stren bürokratisch vorgehen. Irgendwie beißt sich das ganz gewaltig. Die scheinen nicht immer das richtige Maß zu haben
Ich finde das überschwängliche Verständnis für Dich als Adoptionsbewerber erstaunlich. Mir ist diese Überheblichkeit und Uneinsichtigkeit unverständlich, nachdem was ich als Mutter mit dem Jugendamt durchgemacht habe. Meine Frauenärztin empfahl mir eine "Bindungsambulanz für Schwangere oder Mutter und Kind", als ich nach körperlicher Misshandlung von Seiten des Kindsvaters auffiel und sehr eingeschüchtert wirkte. Meine dortige Therapeutin erfuhr von meinem Vorhaben in ein Mutter-Kind-Heim zu ziehen um vor ihm geschützt zu sein und entlockte mir eine Schweigepflichtsentbindung um beim Jugendamt "ein gutes Wort für mich einzulegen". Schließlich im Mutter-Kind-Heim eingezogen hatte ich kein Selbstbestimmungsrecht und keine Kontrolle mehr. Nicht über meinen HarzIV-Anspruch als Studienabbrecherin, nicht über Kontakt zu Privatpersonen wie meiner Mutter statt der vom Kindesvater und Jugendamt ins Heim bestellten Adoptionsvermittlerin, nicht über medizinische Themen, nicht über die Auswahl der Ärzte, Krankenversicherung, Babybettdecke oder Babytransportmittel, nichtmal darüber ob ich nach dem Dammschnitt stehen darf oder sitzen muss. Ich habe keine Liebe übrig für Menschen, die meinen sie nehmen ein Kind zu sich und dann sind sie der Mittelpunkt der Welt, sorry.
grundsätzlich sehe ich das so wie du, aber in diesem Fall finde ich die Kritik nicht gerechtfertigt, denn "tom" ist dem anzunehmen Kind ja bereits seit vielen Jahren der soziale Vater und hat dessen Aufwachsen sicher auch teilweise mit geprägt und mit finanziert. Er hat also scjon lange viel verantwortung übernommen.
Ob man Stiefkindadoptionen bei Kindern unter 16 gutheißen sollte oder nicht, steht noch einmal auf einem anderen Blatt, aber um dieses Thema geht es hier ja eigentlich nicht, auch wenn das der Aufhänger ist. Es geht einzig um die Wahrung diverser Persönlichkeitsrechte und hier ist sicher nicht immer korrekt verfahren worden. Gerade wenn einem selbst so viel Schaden diurch Behörden widerfahren ist, wundert mich jetzt deine Kritik zu dem hier vorgestellten Fall.
So undifferenziert wie du, betrachte ich die Sachlage nicht. Gerade in meinem Fall habe ich erfahren, dass das Jugendamt missbräuchlich mit den Daten umgeht, die sie erhalten - gerade von Menschen mit den besten und löblichsten Absichten. Diesen Missstand nutzen nun auch noch Adoptionsbewerber für ihre Zwecke aus und argumentieren damit hin zu einem schonenderen Umgang mit ihnen. Leibliche Eltern und Kinder haben davon nichts.
Ich möchte nicht volksverhetzend klingen oder grundlos pauschalisieren. Möglicherweise habe ich auch nur missverstanden, wessen Daten tom2s Meinung nach geschützt werden sollen.
Zitat von nancyHallo mausi51, So undifferenziert wie du, betrachte ich die Sachlage nicht. [...] Möglicherweise habe ich auch nur missverstanden, wessen Daten tom2s Meinung nach geschützt werden sollen
Zitat von tom2Es war weitaus einfacher, das Kind aus Übersee zu uns zu holen (blieb dort bei den Großeltern, wärend seine Mutter [meine Frau] hier studierte) als jetzt die Adoption durchzubringen. Seit 2008 ist das 7 jährige Kind jetzt bei uns.
Zitat von tom2nach dem "üblichen Bürokram" mit allerlei Urkunden, Gesundheitszeugnissen, Arbeitsverträgen, Schufa-Auskunft usw. kam uns plötzlich ein neues Formular zur Unterschrift herein geflattert. Die zuständige Fachstelle Adoption will eine zusätzliche Entbindung von der Schweigepflicht bezügl. - Verfügbare Arztberichte - psychologische Gutachten - Akten von Jugendämtern - Auskünfte der Staatsanwaltschaft - Gerichten - Bewährungshilfe - Erziehungs- und Drogenberatungsstellen - Trennungs- und Scheidungsberatungsstelle - Schulberichte Von (leibl.) Mutter und Adoptivvater (beide seit Jahren verheiratet) und dem Kind (leibl. Vater unbekannt). "Die hierdurch betroffenen Ärzte, Psychologen, Einrichtungen und Behörden entbinden wir von ihrer Schweigepflicht. ..."
Angesichts dieser universellen Datensammelwut platzte mir der Kragen. (Fehlt nur noch Aufhebung des Anwalts- und Beichtgeheimnisses. .)
Zitat von tom2Gerade kam eine Nachricht des von mir kontaktierten Datenschutzbauftragten, das die Auskunftspflicht für Adoptionen zwar nicht gesetzlich detailliert geregelt sei, aber so eine Generalauskunft auch nicht anginge.
Dann habe ich das wahrscheinlich nicht missverstanden. Oder möchte mir hier jemand erzählen, dass die Daten des Kindes und der Mutter, vielleicht auch die Daten der Großeltern dem Jugendamt nicht schon lange vorliegen? Eine Beschwerde gibt es aber erst dann, wenn derjenige, der adoptieren will Daten rausrücken soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Daten eines Adoptionsbewerbers erhoben werden und gleichzeitig die Daten des zu adoptierenden Kindes geschützt sind. Oder habe ich vielleicht doch etwas missverstanden bei meiner Überlegung, wessen Daten tom2s Meinung nach geschützt werden sollen?
als Ehemann ist er ja bisher beim Jugendamt nicht als Adoptionsbewerber in Erscheinung getreten; höchstens als Mit-Erziehungsberechtigter des Kindes seiner Frau. Gerade deswegen sind ja manche der Forderungen etwas merkwürdig. Es handelt sich doch nicht um eine völlig fremde Person, die sich um die Annahme des Kindes bemüht. Höchstwahrscheinlich hatte das JA zuvor schon Daten von "tom2", aber ganz sicher nicht die Palette an Befugnissen an seine persönlichen Daten zu kommen wie sie es jetzt fordern.
Wie schon einmal gesagt, hat meine hierzu geäußerte Meinung aber nichts mit meiner sonstigen Abneigung bezüglich Stiefkindadoptionen zu tun. In diesem Fall allerdings (Ehefrau und Mutter ist Ausländerin, Kindsvater ist unbekannt, warum auch immer), kann die Stiefkindadoption aber wirklich überwiegend zum Nutzen des KIndes sein, denn wer weiß schon wie das mit dem Aufenthaltsrecht von Personen aus dem Heimatland des Kindes ist? Vielleicht besteht die Gefahr, dass dem Mädchen mit Volljährigkeit sogar die Abschiebung droht ...
Vielleicht siehst Du den Beitrag "tom2"s undifferenziert und nicht ich Es gibt eben oft nicht nur schwarz oder weiß.