kann eine Singlefrau das eigene leiblich Kind von jemanden adoptieren lassen um den Samenspender vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen zu schützen? Sie möchte als Mutter ihre Rechte und Pflichten weiterhin wahrnehmen.
Stichwort Verwandtenadoption etc.
Welcher Personenkreis käme da in Frage? Eltern der Mutter? Verwandte? Freunde?
wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Lage so: Mama von Kind XY, will Kind XY von einem verwanden adoptiere lassen damit Papa von kind XY kein unterhalt zahlen muss, bzw. das Kind nichts erben wird?? Entschuldige bitte, wie arschig seinem Kind gegenüber ist dass den?? Wenn der Vater verheiratet ist und es deshalb nicht öffentlich werden soll ist das Feige! Und noch lange kein Grund sein Kind zur Adoption frei zu geben. Man könnte ja auch Vater Unbekannt angeben, ist dem Kind gegenüber aber immer noch arschig. Und welche Alleinerziehende Mutter verzichtet freiwillig auf Unterhalt des Vaters?? Oder ist das so eine ich suche einen samenspender Nummer weil ich unbedingt ein Kind will? Furchtbar....
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kann eine Singlefrau das eigene leiblich Kind von jemanden adoptieren lassen um den Samenspender vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen zu schützen? Sie möchte als Mutter ihre Rechte und Pflichten weiterhin wahrnehmen.
Stichwort Verwandtenadoption etc. Welcher Personenkreis käme da in Frage? Eltern der Mutter? Verwandte? Freunde? Vielen Dank für Antworten
Fragender
Hallo Fragender,
wenn ich es richtig verstanden habe, hat diese alleinstehende Frau den Dienst eines Samenspenders in Anspruch genommen, und zwar in einem Land, wo die Daten des Spenders registriert werden. Soweit ich weiß, besteht die Gefahr, dass irgendwann einmal ein "Kind" finanzielle Ansprüche stellt, extrem gering. Anders ist es mit dem Kennenlernen und dagegen sollte sich keiner wehren, denn das so entstandene Kind kann für seine moderne Entstehungsweise nichts.
Ansonsten halte ich die Adoptionsidee für völlig unsinnig, denn sie brächte nicht das, was sich die MUtter erhofft. Ich vermute, sie/ihr habt keine Ahnung von den Adoptionsgesetzen. Als Alleinstehende(r) bzw. als nicht verheiratet zusammenlebende Partner, kann man in Deutschland nur alleine adoptieren! Gemeinsam geht es nur, wenn man verheiratet ist.
Wenn die Mutter also einer anderen Person das Kind zur Adoption gibt, egal ob verwandt oder nicht, dann vergibt sie damit selbst alle Rechte und das ist hier sicher nicht gewollt.
kann eine Singlefrau das eigene leiblich Kind von jemanden adoptieren lassen um den Samenspender vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen zu schützen? Sie möchte als Mutter ihre Rechte und Pflichten weiterhin wahrnehmen.
Hallo Fragender,
§1755 BGB - sie kann das Kind zur Adoption freigeben - aber damit erlöschen sämtliche Verwandschaftsverhältnisse. Somit also keine Rechte und auch keine Pflichten mehr als Mutter.
Eine Freigabe zur Adoption aus dem angegebenen Grund ist jedoch sitten- und rechtswidrig (§1741 BGB).
Ich hoffe, dass damit Deine Frage beantwortet ist.
kann eine Singlefrau das eigene leiblich Kind von jemanden adoptieren lassen um den Samenspender vor Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen zu schützen? Sie möchte als Mutter ihre Rechte und Pflichten weiterhin wahrnehmen.
Stichwort Verwandtenadoption etc.
Welcher Personenkreis käme da in Frage? Eltern der Mutter? Verwandte? Freunde?
Vielen Dank für Antworten
Fragender
Faktum : NEIN. Rechten und Pflichten werden nach Rechtsgültigkeit der Adoption abgegeben bzw. abgelegt. - Kein Verwandtschaftsverhältnis mehr & das lebtags . Adoption , JA, aber das wars dann fürimmer.
Emotional :
Eine garstige Angelegenheit, denn das Kind hat das RECHT auf Erbschaft und auf Unterhalt und auf die Herkunft. Und auf den Vater ... Alles andere ist und bleibt menschenfeindlich.
Zitat von SherryStAdoption , JA, aber das wars dann fürimmer.
Ich denke, in diesem Fall unter Angabe dieses Grundes, wird kein Gericht der Welt einer Adoption zustimmen. Eine Freigabe zur Adoption aus dem angegebenen Grund ist sitten- und rechtswidrig (§1741 BGB).