Also da ich selbst adoptiert bin hab ich mir schon vor Jahren vorgenommen irgendwann ein Kind zu adoptieren.
Jetzt wird der Gedanke langsam ernster (ich bin 20 und mein Freund 23), da man ja schon Jahre im voraus anfangen muss alles quasi "vorzubereiten". Mir stellt sich aber die Frage ob das bei uns überhaupt funktionieren würde..
Also ich hab bereits einen leiblichen Sohn (*14.11.11) und einen Hund. Mein Freund und ich wollen in 2-3 Jahren heiraten. (Wir sind ja eh noch zu jung für eine Adoption und lassen uns lieber Zeit^^) Zusammenziehen wollen wir nächstes Jahr und dann so in 5-6 Jahren wollen wir ca. ein Kind adoptieren. Allerdings ist mein Freund ein Transmann (das heißt: im Körper einer Frau geboren, lebt jetzt jedoch als Mann mit allem drum und dran). Macht das einen Unterschied? Geht das mit der Adoption trotzdem so "einfach"? Müssen wir irgendetwas besonders beachten?
Ich würde mich freuen, falls mir irgendwer helfen kann
Hey, müsst ihr denn erzählen, was mit deinem Freund ist? Ist er rechtlich ein Mann? Ich weiß nicht, bei einem Pflegekind wäre das sicherlich kein Problem, aber bei Adoption sind die Sachbearbeiter da ja manchmal deutlich "strenger" weil es ja auch einfach genug (entschuldige den ausdrück- er ist so nicht gemeint) "normalos" gibt. Gibt es nicht auch ein gesetzt, dass homosexuelle paare keine kinder bekommen dürfen? Jedenfalls dürfen lesben keine samenspende empfangen- das hab ich schon gelesen. Hat er vor sich operieren zu lassen? Wenn ja, dann würde ich das an eurer stelle erst mal angehen und dann sein geschlecht auch rechtlich ändern lassen. Das wäre sicherlich viel einfacher.
Darüber hinaus wurde uns gesagt, das Familien, die bereits Leibliche kinder haben, kein ADO-Kind bekommen (inlandsadoption), weil es genug kinderlose paare gäbe, die sich ein kind wünschen.
Wenn das alles nicht geht und ihr beim Jugendamt keine chance habt, wäre eine Dauerpflege denn eine alternative für euch? Wir haben ein Dauerpflegekind. Ich wollte ursprünglich auch adoptieren. Da wir biologisch in der lage wären kinder zu bekommen, wurden wir vom Jugendamt quasi als "diebe" betitelt, die anderen paaren die kinder weg nehmen wollen. Es konnte keiner verstehen, dass ich eben auch mit dem thema adoption in der familie groß geworden bin und diesen weg schon als kind so geplant habe.
Letztlich wollten wir aber auch nicht mit so ignoranten Sachbearbeitern zusammen arbeiten, so haben wir uns für die Dauerpflege entschieden und haben seit 15 tagen einen säugling hier. Sicher, die rechtliche lage ist teilweise komplizierter als bei einer adoption. Aber, es geht idR deutlich schneller und man hat die "wahl" welches kind man sich zutraut und welches nicht. Auch Ado-Kinder sind teilweise schwer traumatisiert, leiden an FAS oder sind psychich krank oder sonst was. Das ist ja kein klassisches Pflegekind-Problem. Bei einem Pflegekind hat man aber idR die möglichkeit viel mehr über die vergangenheit zu erfahren und das kind erst kennen zu lernen und heraus zu finden, ob es passen würde.
Und, was ich als sehr großen vorteil sehe, die Kinder haben idR gelegentliche Besuchskontakte zur herkunftsfamilie, was es den Kindern oftmal viel einfacher macht ihr schicksal zu verarbeiten, wenn sie wissen wo sie her kommen. Ich weiß ja nicht, wie es dir mit deinem status eines adoptiv-kindes geht. Aber viele anonyme-adoptionskinder leiden ja sehr darunter ihre wurzeln niemals kennen zu lernen. Aber es gibt auch Pflegekinder, die keine besuchskontakte haben und die eltern geben sie auch nicht selten irgendwann zur adoption frei oder man die kinder später adoptieren, wenn sie größer sind und diesen wunsch äußern.
Ich will dir das Thema nicht einreden sondern die nur eine alternative aufzeigen, falls ihr an genau so ignorante, engstirnige und schlichtweg dumme Sachbearbeiter geratet wie wir damals.
Übrigens, in unserer Stadt, in der wir jetzt wohnen, hat es vom ersten gespräch bis zum einzug des kindes ziemlich genau 1 jahr gedauert.
Gibt es nicht auch ein gesetzt, dass homosexuelle paare keine kinder bekommen dürfen? Jedenfalls dürfen lesben keine samenspende empfangen- das hab ich schon gelesen.
Nur mal Rande angemerkt: Nein es gibt kein Gesetz, dass homosexuellen Paaren Kinder verbietet. Und Lesben dürfen sehr wohl Samenspende empfangen.
Ok, das hab ich aber anders "gelernt", also das mit dem Samenspenden. Ist das neu? Lesben dürfen meines wissen nacht zwar alle vorbereitungen zum Künstlichen befruchtung bekommen, müssen das Sperma aber wie "bechermethode" selbst zum zielort befördern. Die tatsächliche künstliche befruchtung durch eine Kinderwunschklinik o.ä. ist meines wissens nach verboten. Würde mich freuen, wenn es anders wäre. Ihr hier habt sicherlich viel mehr erfahrung damit wie ich. Mein "wissen" habe ich aus Pflegeeltern-Berichten wo zB lesben statt ein eigenes kind zu bekommen, was ihnen in Dt quasi unmöglich gemacht wird, wenn man nicht den "direkten" weg gehen möchte, ein Pflegekind aufgenommen haben.
Ein Arbeitskollege, also ein schwulenpärchen, die wollten ein kind adoptieren und er erzählte mir, dass homesexuelle paare in Dt kein kind bekommen.
Ich fänds toll, wenn sie das dürften. Sind doch potentiell genau so tolle eltern!
Ich fänds toll, wenn sie das dürften. Sind doch potentiell genau so tolle eltern!
Das sehe ich genauso. Ich weiss nicht warum stellenweise immer noch verbreitet wird, da sei verboten. Von vielen Kliniken in Deutschland wird es nur deswegen nicht immer gerne durchgeführt, weil in diesen Fällen die Unterhaltsfrage unklar ist.
Oh man.... Samenspenden für den Zweck der künstlichen Befruchtung sind in Deutschland nur für Ehepartner oder Partner einer fest gefügten Partnerschaft zulässig. Und nein, noch dürfen homosexuelle Paare nicht adoptieren!
Google hilft!
Hallo jane.doe, es gibt in Deutschland so viele Adoptivbewerber, dass es um so schwieriger wird, je spezieller das Paar ist. Es gibt einfach nicht so viele Kinder, die zur Adoption kommen, wie gewünscht wird. Sorry, ist so!
Zitat von BibiBlocksteinOh man.... Samenspenden für den Zweck der künstlichen Befruchtung sind in Deutschland nur für Ehepartner oder Partner einer fest gefügten Partnerschaft zulässig.
Zitat von BibiBlocksteinOh man.... Samenspenden für den Zweck der künstlichen Befruchtung sind in Deutschland nur für Ehepartner oder Partner einer fest gefügten Partnerschaft zulässig.
Zitat von chipsOh man... Das stimmt nicht ! Gruß chips
Die rechtlichen Grundlagen der Donogenen Insemination "Ein Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren wird nicht gemacht. Die Mutter kann nach § 1594 Abs.4 BGB die Vaterschaft eines mit ihr verbundenen Mannes bereits vor der Geburt verbindlich anerkennen lassen, wozu sie sich im Vertrag verpflichten."
Lesben und Singles und ihr Wunsch nach einem eigenen Kind "Singe-Frauen können leider nicht von uns behandelt werden, da die Konsequenzen einer solchen Behandlung für den Samenspender und den Arzt deutliche Risiken darstellen würden. Aus diesem Grunde ist uns eine Behandlung alleinstehender Frauen leider derzeit nicht möglich."
Zitat von BibiBlocksteinOh man.... Samenspenden für den Zweck der künstlichen Befruchtung sind in Deutschland nur für Ehepartner oder Partner einer fest gefügten Partnerschaft zulässig.
Zitat von chipsOh man... Das stimmt nicht ! Gruß chips
Die rechtlichen Grundlagen der Donogenen Insemination "Ein Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren wird nicht gemacht. Die Mutter kann nach § 1594 Abs.4 BGB die Vaterschaft eines mit ihr verbundenen Mannes bereits vor der Geburt verbindlich anerkennen lassen, wozu sie sich im Vertrag verpflichten."
Lesben und Singles und ihr Wunsch nach einem eigenen Kind "Singe-Frauen können leider nicht von uns behandelt werden, da die Konsequenzen einer solchen Behandlung für den Samenspender und den Arzt deutliche Risiken darstellen würden. Aus diesem Grunde ist uns eine Behandlung alleinstehender Frauen leider derzeit nicht möglich."
Es gibt sehr viele Samenbanken und sehr viele Kliniken in Deutschland.
Also wie ich oben bereits sagte es ist nicht verboten, es wird nur nicht in jeder Klinik durchgeführt.
eltern.t-online.de › Eltern › Schwangerschaft › Kinderwunsch Lesbenpaar verklagt Samenspender auf Kindesunterhalteltern.t-online.de › Eltern › Schwangerschaft › KinderwunschIm CacheNicht hilfreich? Sofern Sie angemeldet sind, können Sie Ergebnisse von eltern.t-online.de blockieren.eltern.t-online.de Alle Ergebnisse von eltern.t-online.de blockieren Sie geben hierfür öffentlich +1. Rückgängig machen 7. März 2011 – Künstliche Befruchtung: Samenspender sind unterhaltspflichtig. ... Nun wird der Vater von den "Müttern" des Kindes auf Unterhalt verklagt. .... Hürden für Frauen · Kinderwunsch: Zeugungsfähigkeit durch Ernährung steigern ...
Mainz – Per Anzeige suchte ein lesbisches Paar einen Samenspender. Auch der Pfälzer Klaus S. hatte nach gescheiterten Beziehungen seinen Kinderwunsch nicht aufgegeben. Der Lehrer meldete sich, verlangte nicht mal Geld. Dafür bekam er jetzt eine Rechnung. Anfangs durfte Klaus S. für Sohn David (heute 3) Ersatzpapa spielen. Doch plötzlich verlangen die Mutter (Lehrerin) und ihre Partnerin (Krankenpflegerin) Unterhalt für das Kind. Für den 52-Jährigen ein Schock, denn er hatte sich per Vertrag abgesichert. Der zählt nach Familienrecht aber nicht. Die Chancen vor Gericht sind für S. (mittlerweile verheiratet, zwei eigene Kinder) schlecht. Er wird wohl rund 270 Euro Unterhalt zahlen müssen. (Quelle: berlinonline.de – 28.02.2011)
Zitat: "In der Regel wird die Samenbank von Paaren genutzt, die sich gemeinsam den Kinderwunsch nicht erfüllen können. In Deutschland ist die Befruchtung mittels Spendersamen gesetzlich nicht fest geregelt. Es gibt jedoch, abgesehen von der Wirksamkeit des Embryonenschutzgesetzes, Richtlinien der Deutsche Ärztekammer, denen zufolge die Behandlung ausschließlich bei heterosexuellen Paaren durchgeführt werden darf. Alleinstehende Frauen stehen demnach vor dem praktisch unlösbaren Problem, einen Arzt zu finden, der sich den Richtlinien widersetzt und die Insemination vornimmt. Auch der Kauf von Spendersamen wird diesen Frauen in der Regel von den Samenbanken verwehrt. Dies liegt an der ungeklärten und kontrovers auslegbaren Rechtslage im Fall der donogenen Insemination, die die behandelnden Parteien dem Risiko aussetzt, sich möglicherweise vor Gericht dafür verantworten zu müssen. Die Chance von lesbischen Paaren, sich den Kinderwunsch mittels einer Samenbank zu erfüllen, ist hingegen größer: Es gibt in Deutschland durchaus Samenbanken und Ärzte, die die Behandlung bei fest verpartnerten lesbischen Paaren durchführen. Dafür müssen beide Frauen den Behandlungsvertrag unterschrieben, womit sie sich verpflichten, für das Kind zu sorgen. Doch egal, ob heterosexuell oder gelichgeschlechtlich: Die Kosten für den Spendersamen und die nachfolgenden Behandlungen, die sich gut und gerne auf 3000 Euro belaufen können, werden von keiner Krankenkasse übernommen."