Am 27. September 2001 hat der deutsche Bundesrat dem Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts zugestimmt. Damit wurde das "Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" vom 29. Mai 1993 ("Haager Übereinkommen") für Deutschland ratifiziert und umgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1. März 2002 Vertragsstaat.
Ziele der Haager Konvention sind die Sicherstellung des Kindeswohls und die Wahrung der Grundrechte bei internationalen Adoptionen, insbesondere die Verhinderung von Kinderhandel durch Beachtung fachlicher Standards bei internationalen Adoptionen, Zusammenarbeit der Vertragsstaaten ausschließlich über zentrale Behörden im Wege eines standardisierten Verfahrens und Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Adoptionsentscheidungen in allen Vertragsstaaten.
Jeder Vertragsstaat ist gehalten, Anstrengungen zu unternehmen, dass ein Kind in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht.
Das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts setzte das Übereinkommen in nationales Recht um und trat zum 1. Januar 2002 in Kraft. Es besteht im wesentlichen aus drei Teilgesetzen, die auch Regelungen für nationale Adoptionen und internationale Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten enthalten:
* die Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) * das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) und * das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG).
Deutschland erkennt seit dem 1. Januar 2003 den Beitritt Guatemalas zum Haager Abkommen nicht mehr an (als Begründung wird genannt, dass Korruption in Guatemala nicht ausgeschlossen werden kann). Das offizielle Verfahren läuft anders ab als in Deutschland, da es eine Institution wie das "Jugendamt" nicht gibt. In Guatemala werden Adoptionen durch Notare betreut und durch das dortige zuständige Familiengericht entschieden. Adoptionen aus Guatemala sind derzeit sehr schwierig, da im Moment die zuständigen Stellen (Jugendämter,...) eine Zusammenarbeit verweigern und notwendige Berichte nur mit hohem Kostenaufwand durch Vermittlung der jeweiligen Adoptionsvermittlungsstelle in Deutschland erstellt werden. ___________________________________________________________
Albanien Andorra Aserbaidschan Australien Belgien Belize Bolivien Brasilien Bulgarien Burkina Faso Burundi Chile China Costa Rica Dänemark Deutschland Dominikanische Republik (gilt nicht im Verhältnis zu Deutschland) Ecuador El Salvador Estland Finnland Frankreich Georgien Großbritannien Guatemala (gilt nicht im Verhältnis zu Deutschland) Guinea (gilt nicht im Verhältnis zu Deutschland) Indien Island Israel Italien Kanada Kolumbien Lettland Litauen Luxemburg Madagaskar Mali Malta Mauritius Mexiko Moldau Monaco Mongolei Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Panama Paraguay Peru Philippinen Polen Portugal Rumänien San Marino Schweden Schweiz Slowenien Slowakei Spanien Sri Lanka Südafrika Thailand Tschechien Türkei Ungarn Uruguay Venezuela Weißrussland Zypern
Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt mit, dass die Vereinigten Staaten von Amerika am 12. Dezember 2007 die Ratifikationsurkunde zum Haager Adoptionsübereinkommen bei dem Depositar hinterlegt haben. Gezeichnet hatten die Vereinigten Staaten das Übereinkommen bereits am 31. März 1994. Es wird am 1. April 2008 für die Vereinigten Staaten in Kraft treten. Sie sind damit der 75 Vertragsstaat des Übereinkommens. - Mit Erklärung vom 6. April 2007 hatte Kambodscha den Beitritt zum Haager Adoptionsübereinkommen erklärt. Für Kambodscha ist das Übereinkommen am 1. September 2007 in Kraft getreten. Eine zentrale Behörde ist nicht benannt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen den Beitritt Kambodschas Einspruch nach Artikel 44 Abs. 3 des Übereinkommens eingelegt.
Mali und Kuba: Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens
Mali ist nun auch im Verhältnis zu Deutschland Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Das Übereinkommen ist für Kuba am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Mit Note vom 28. Januar 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland Einspruch gegen den Beitritt Armeniens zum Haager Adoptionsübereinkommen eingelegt. Armenien ist demnach im Verhältnis zu Deutschland kein Vertragsstaat.
Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt mit, dass die Vereinigten Staaten von Amerika am 12. Dezember 2007 die Ratifikationsurkunde zum Haager Adoptionsübereinkommen bei dem Depositar hinterlegt haben. Gezeichnet hatten die Vereinigten Staaten das Übereinkommen bereits am 31.03.1994. Es wird am 01.04.2008 für die Vereinigten Staaten in Kraft treten. Sie sind damit der 75. Vertragsstaat des Übereinkommens.
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01.10.2009 - Griechenland dem Haager Adoptionsübereinkommen beigetreten - Als 77. Vertragsstaat hat Griechenland das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert. Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt auf seiner Internetseite mit, dass Griechenland am 02.09.2009 das Haager Adoptionsübereinkommen unterzeichnet und ratifiziert hat. Das Übereinkommen wird für Griechenland am 01.01.2010 in Kraft treten. Als zentrale Behörde ist das Gesundheits- und Sozialministerium benannt worden.
Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Stand: 13.09.2010
Vertragstaat und Datum des In-Kraft-Tretens
Albanien: 01.01.01
Andorra: 01.05.97
Armenien: 01.06.07
Aserbaidschan: 01.10.04
Australien: 01.12.98
Belgien: 01.09.05
Belize: 01.04.06
Bolivien: 01.07.02
Brasilien: 01.07.99
Bulgarien: 01.09.02
Burkina Faso: 01.05.96
Burundi: 01.02.99
Chile: 01.11.99
China: 01.01.06
Costa Rica: 01.02.96
Dänemark: 01.11.97
Deutschland: 01.03.02
Dominikanische Republik: 01.03.07
Ecuador: 01.01.96
El Salvador: 01.03.99
Estland: 01.06.02
Finnland: 01.07.97
Frankreich: 01.10.98
Georgien: 01.08.99
Griechenland: 01.01.10
Großbritannien: 01.06.03
Guatemala: 01.03.03 (gilt nicht im Verhältnis zu Deutschland)
Guinea: 01.02.04 (gilt nicht im Verhältnis zu Deutschland)
Indien: 01.10.03
Island: 01.05.00
Israel: 01.06.99
Italien: 01.05.00
Kambodscha: 01.08.07 (gilt nicht im Verhältnis zu Deutschland)
29.03.2011 Mit dieser Unterzeichnung hat Haiti den ersten wichtigen Schritt mit Ziel der Ratifizierung getan. Nach Mitteilung des Ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hat Haiti am 2. März 2011 das Haager Adoptionsübereinkommen unterzeichnet. Haiti habe damit den ersten wichtigen Schritt mit Ziel der Ratifizierung getan. Das Adoptionssystem Haitis steht nach wie vor unter starker Kritik. Derzeit ist der Entwurf eines neues Adoptionsgesetzes in Beratung, welches starke Veränderungen mit sich bringen würde, die aber nach der Einschätzung der Haager Konferenz noch nicht weitreichend genug sind, um sichere Adoptionen zu garantieren.