ich bin, als ich 18 war zum JA gegangen und wollte meine h mutter suchen.
mir wurde gesagt, das ich erst von beiden elternteilen eine unterschriebene erlaubniserklärung abgeben muss, bevor sie mir suchen helfen!!!
ist das normal? ich war doch volljährig!
zudem durfte ich nicht in meine akte gucken und sie hat mir kaum daten gesagt. obwohl meine h mutter mir jetzt gesagt hat, dass sie dem JA gesagt hat, sie möchte kontakt!!!
Hier geht es doch gar nicht um Akteneinsicht, sondern, wie ich verstanden habe, um die Suche nach der H- Mutter bzw. nach den H-Eltern. Hierbei sollten JA unterstützend tätig werden - erst recht, wenn der Anfragende volljährig ist. Mein Rat. Wende dich erneut an das zuständige JA und fordere es auf, sich mit deiner H-Mutter in Kontakt zu setzen. Häufig handeln Amtsgerichte, wo ebenfalls eine Akte aufbewahrt anders, weil die dort Tätigen eine andere Einstellung haben. Diese Akte kann man sich an ein nahegelegenes Amtsgerichtsenden lassen, dort einsehen und sich ggf. als Kopie aushändigen lassen (wird einem zugeschickt; muss allerdings bezahlt werden) Aus der Akte lassen sich die Umstände, die zur Weggabe geführt haben, vermutlich bereits grob ablesen, so dass du nicht gänzllich unverbreitet deinen H-Eltern gegenübertrten musst. Sinnvoller und angemessener wäre jedoch, wenn dich das JA in deiner persönlichen Angelegenheit unterstützt. Enis
aber ich wollte trotzdem nochmal zum JA weil ich wissen will, was das sollte. entweder haben meine A eltern der gesagt das sie mir das sagen soll (?) oder meine H mutter hat mich angelogen - was ich nicht hoffe :-(
Dann soll das JA doch die Daten, die deine A-Eltern betreffen, streichen. Deine H-Mutter hat ja berits dem Kontakt zugestimmt, wird dir dies sicherlich also auch schriftlich mitteilen können oder sogar selbst Kontakt mit dem JA aufnehmen. Ich denke, jedemann (also H-Eltern, Adoptierte udn auch A-Eltern) sollte doch , die ihn s selbst betreffenden Daten einsehen können. Vermutlich muss so manches JA wohl bezweifeln, dass die Aufzeichnungen lediglich grob bis zunzureichend sind. In "meiner" Akte wimmelt es nur so von Fakten-Fehlern. Enis
Hallo Enis, ich denke auch, ein jeder sollte das Recht haben in seine Akte zu sehen. Das schwärzen aus Datenschutzgründen kann doch wohl so schwer nicht sein! Genauso schlimm finde ich, wie lange es manchmal dauert, ehr eine SA die Akten überhaupt mal aus dem Keller holt! In einem nicht-staatlichen-Kundenfreundlichem Unternehmen würde es solche Spielereien nicht geben!
Und wenn ich, wie bei Dir lese, daß die Akte nur unzureichend, und mit Fakten-Fehlern geführt wurde, bekomme ich richtig Wut!