"In der neuen Geburtsurkunde sind als Eltern die Adoptiveltern eingetragen. Lediglich in dem Geburtenregister - früher in der Abstammungsurkunde - sind die Namen der leiblichen Eltern bei Inlandsadoptionen aufgeführt. Adoptierte können diese im Alter von 16 Jahren einsehen. Im Ausland geborene haben dieses Recht nicht. ...."
"Dieses Konstrukt soll dafür sorgen, dass das angenommene Kind auch in der Außenwirkung einem leiblichen Kind gleichgestellt wird. Alle behördlichen Urkunden des Adoptivkindes sollen suggerieren, das Kind sei in die Familie geboren worden."
"Tatsächlich ist die neue Geburtsurkunde wirklichkeitsfern und befremdlich. Eine Geburtsurkunde soll die Geburt eines Kindes beurkunden. Das adoptierte Kind wird von seinen neuen Eltern angenommen, aber es wurde nicht von ihnen geboren. Die leibliche Abstammung ist ja gerade nicht von den Adoptiveltern. ... Dabei hat jedes adoptierte Kind leibliche Eltern. "
"Es gibt darüberhinaus überhaupt keinen Grund die leiblichen Eltern auf der Geburtsurkunde zu verschweigen. Man kann - und sollte - davon ausgehen, dass das Persönlichkeitsrecht des Adoptierten mehr dadurch geschädigt wird, dass die leiblichen Eltern unterschlagen werden, als dass im Umgang mit Behörden die Adoption verheimlicht werden kann. ..."
Dass in der neuen Geburtsurkunde die leiblichen Eltern nicht stehen, war schon vor Einführung der Volladoption so. Das mit dem Geburtenregister stimmt zudem nur bedingt. Mein Geburtseintrag wurde nach der Adoption neu geschrieben, ohne dabei den leiblichen Vater zu übernehmen, der damit gelöscht war. Hätte mich ein Ehepaar adoptiert, wäre ich damit zum Findelkind herabgestuft worden.
Naja, in dem Blog-Beitrag geht es offenbar eher um das Ethische bei der Umschreibung.
Ansonsten haben wir hier ja schon oft gehört, dass selbst bei solchen Dokumenten ein "amtlicher" Spielraum besteht, bzw. man sich einen solchen zugesteht.
Wir, z. B., haben bei der Adoption unseres Sohnes eine Abstammungsurkunde, auf der die leiblichen Eltern standen und eine Geburtsurkunde, auf denen wir Ado-Eltern verzeichnet waren, ausgehändigt bekommen.
Bei der Einschulung wurde die Vorlage der Abstammungsurkunde gefordert, bei sonstigen Gelegenheiten genügte die Geburtsurkunde.
Zitat von MartinaWir, z. B., haben bei der Adoption unseres Sohnes eine Abstammungsurkunde, auf der die leiblichen Eltern standen und eine Geburtsurkunde, auf denen wir Ado-Eltern verzeichnet waren, ausgehändigt bekommen.
Und zuvor, während der Adoptionspflegezeit, hattet ihr vermutlich die originale Geburtsurkunde, oder? Wenn ja, standen da die beide Eltern drin?
Zitat von MartinaWir, z. B., haben bei der Adoption unseres Sohnes eine Abstammungsurkunde, auf der die leiblichen Eltern standen und eine Geburtsurkunde, auf denen wir Ado-Eltern verzeichnet waren, ausgehändigt bekommen.
Und zuvor, während der Adoptionspflegezeit, hattet ihr vermutlich die originale Geburtsurkunde, oder? Wenn ja, standen da die beide Eltern drin?
Cornelia
In meiner originalen Geburtsurkunde, sowie auch in der Abstammungsurkunde stand nur die Mutter drin. Ich habe mittlerweile alle Unterlagen. Selbst in der Gerichtsakte stand kein Wort vom Vater. Nur in der Aktes des JA stand der Vater drin.
Zitat von MartinaWir, z. B., haben bei der Adoption unseres Sohnes eine Abstammungsurkunde, auf der die leiblichen Eltern standen und eine Geburtsurkunde, auf denen wir Ado-Eltern verzeichnet waren, ausgehändigt bekommen.
Und zuvor, während der Adoptionspflegezeit, hattet ihr vermutlich die originale Geburtsurkunde, oder? Wenn ja, standen da die beide Eltern drin?
Cornelia
Uns wurde während der Adoptionspflegezeit keine Geburtsurkunde ausgehändigt!
Zitat von LattitiaUns wurde während der Adoptionspflegezeit keine Geburtsurkunde ausgehändigt!
Dann habt ihr sicher ein anderes Dokument bekommen, das die Daten des Kindes enthält, oder wie sonst habt ihr bei Krankenkasse, Einwohnermeldeamt, Finanzamt etc. die Existenz eines Kindes in eurem Haushalt nachgewiesen?
ZitatCornelia schrieb: Und zuvor, während der Adoptionspflegezeit, hattet ihr vermutlich die originale Geburtsurkunde, oder? Wenn ja, standen da die beide Eltern drin?
Während der Ado-Pflegezeit hatten wir gar kein Dokument von ihm, weil ja das Jugendamt noch die Vormundschaft hatte. Bei einer geplanen Fahrt ins Ausland bekamen wir eine amtliche Bescheinigung (mit Siegel) dass sich das Kind bei uns in Pflege befindet und die Fahrt behördlicherseits genehmigt worden ist. Also, alles war auch ohne Urkunde bestens geregelt.
Zitat von LattitiaUns wurde während der Adoptionspflegezeit keine Geburtsurkunde ausgehändigt!
Dann habt ihr sicher ein anderes Dokument bekommen, das die Daten des Kindes enthält, oder wie sonst habt ihr bei Krankenkasse, Einwohnermeldeamt, Finanzamt etc. die Existenz eines Kindes in eurem Haushalt nachgewiesen?
Wir hatten einen Schrieb vom JA mit den Daten des Kindes, also schon mit unserem Nachnamen, dem Geburtsdatum, dem Tag der Inobhutnahme und eben mit dem Ziel der Adoption.
Das hat bei einigen Stellen für ziemliches Chaos gesorgt.
Das ist ja alles sehr interessant. Wäre doch viel einfacher, wenn die ganze Geheimniskrämerei nicht wäre und die neuen Eltern gleich die Originalurkunde bekämen, die dann durch die andere ausgetauscht wird. Aber das JA will ja die Kontrolle behelten, was auch verständlich ist.
Zur Verteidigung des Jugendamtes sei angeführt, dass dieses mit den personenstandsrechtlichen Gegebenheiten nicht unmittelbar zu tun hat. Meines Wissens werden auch bei Erwachsenenadoptionen neue Geburtsurkunden ausgestellt. Wie die bei der Adoption durch eine Einzelperson - von der Stiefkindadoption jetzt abgesehen - aussehen, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Aber Adoption durch Einzelpersonen gibt es ja auch bei Minderjährigenadoptionen. Das muss ziemlich bescheuert aussehen, wenn ein Kind auf dem Papier einen Vater, dafür aber keine Mutter hat.
Um dieser "Verschleierung von Wahrheiten" entgegenzuwirken, würde ich es für sinnvoll erachten, wenn in der Geburtsurkunde, die ja nunmal die Geburt bezeugt und somit imho mit den H-Eltern "zu tun hat", auch die H-Eltern drinstehen. Man kann ja einen Zusatz machen (wie auf den alten Abstammungsurkunden zu sehen ist), dass das Kind von XY und XZ als Adoptivkind angenommen wurde.
Die Aussage, dass das Kind somit voll in seine neue Familie integriert wird und deshalb die Geburtsurkunde "gefälscht" wird, finde ich dämlich. Erstens hat eine Zugehörigkeit nichts mit einem Fetzen Papier zu tun und zweitens ist das für mich wirklich eine Fälschung. Dass irgendwo vermerkt werden muss, wer das Sorgerecht, die Vormundschaft oder sonstwas hat, ist schon klar. Deswegen muss man aber nicht die komplette Herkunft "auslöschen".
Zitat von MarleenDie Aussage, dass das Kind somit voll in seine neue Familie integriert wird und deshalb die Geburtsurkunde "gefälscht" wird, finde ich dämlich. Erstens hat eine Zugehörigkeit nichts mit einem Fetzen Papier zu tun und zweitens ist das für mich wirklich eine Fälschung.
Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht.
Eine Geburtsurkunde bezeugt, jedenfalls bisher, die Geburt eines Menschen. Demnach sollten dort auch die genetischen Eltern drin stehen. Alles andere wäre für mich eine "Familienurkunde"; ein "Fetzen Papier", auf dem die soziale Zusammengehörigkeit bescheinigt wird. Angsichts der sich dramatisch wandelnden Familiengestaltung, wäre eigentlich eine entsprechende Umbenennung dieses "Papierfetzens" zeitgemäß. Mit Geburtsurkunde im herkömmlichen Sinne, hat sie jedenfalls immer weniger zu tun.
Die genetische Abstammung wird zukünftig aber für eine kontinuierlich steigende Anzahl von Kindern noch nicht einmal aus der "Abschrift aus dem Geburtsregister" ersichtlich sein. Dafür sorgen z. B. anonyme Samenspenden (privat oder medizinisch gelenkt), Leihmütterkinder, Kinder die kriminell/manipulativ als leibliche Kinder angegeben wurden; dazu kommen noch die Kuckuckskinder im herkömmlichen Sinn. Manchen "Väter-Fälschungen" wird durch das deutsche Recht, demzufolge in Ehen der aktuelle Vater immer auch der leibliche ist, geradezu Vorschub geleistet. Eines von unzähligen Zitaten einer Samenspender-Seite: "ich bin eine 20 Jahre alte Frau und suche jemanden, der mich schwängert. Mein Mann wird dann in der Geburtsurkunde stehen, also keine weiteren Verpflichtungen." Eine öffentlich, ganz locker bekannt gegebene Urkundenfälschung, bei der das so entstehende Kind bewußt von den liebenden Eltern verscheißert wird.
Wir diskutieren hier immer wieder über Herkunftsmütter, die sich weigern, ihren ehemaligen Kindern (nur juristisch gemeint) Auskunft über deren Väter zu erteilen und im Untergrund werden tausende von Kindern anonym gezeugt, die garantiert nie eine Gelegenheit haben werden, ihre Väter kennenzulernen, weil ihre Mütter/Eltern deren Daten bewußt nicht haben wollten oder unterschlagen.