Hallo, meine Mann hat seine Tochter von neuen Lebensgefäghrtes der Kindsmutter adoptieren lassen. Danach war 10 Jahre Funkstille. Jetzt haben mein Mann und die Tochter seit 2 Jahren E-Mail Kontakt. Beide würden sich gerne treffen und die Mutter möchte es aber nicht. Das Kind ist 15 Jahre alt. Kann die Mutter das verbieten? LG Jenny
Wie du sicher gesehen hast, habe ich deinen Beitrag verschoben, denn er war unter "Forumsregeln" erstellt. Abgesehen davon, dass er dort nicht hinpasste, wäre er auch untergegangen
Zitat von jennymadmeine Mann hat seine Tochter von neuen Lebensgefäghrtes der Kindsmutter adoptieren lassen. Danach war 10 Jahre Funkstille. Jetzt haben mein Mann und die Tochter seit 2 Jahren E-Mail Kontakt. Beide würden sich gerne treffen und die Mutter möchte es aber nicht. Das Kind ist 15 Jahre alt. Kann die Mutter das verbieten?
Da die Tochter noch unmündig und der leibliche Vater nicht mehr mit ihr verwandt ist, hat die Mutter theoretisch recht. Moralisch ist das eine Frechheit. Wenn die Fronten dort so verhärtet sind, würde ich es jetzt aber nicht auf einen offenen Konflikt ankommen lassen, denn die Leidtragende wäre die wegadoptierte Tochterdeines Mannes.
Wenn der E-Mail-Kontakt ohne die Mutter stattfinden kann, würde ich es erst einmal dabei belassen. Wenn sie 16 ist, sieht das nämlich wieder anders aus, weil sie dann mehr Rechte als Adoptierte hat.
Für alle, die so sehr auf "Stiefkindadoptionen stehen: dieser Fall zeigt auf drastische Weise wie gefährlich eine zu frühe Stiefkindadoption ist. Hier war das betroffene Kind zum Zeitpunkt der Adoption vier Jahre alt. Kindern unter 14 wird die Konsequenz kaum klar sein und wenn das Erwachen später kommt, ist alles für immer zu spät. Weg ist weg!
Danke, für die Antwort und für´s verschieben. Was kann die Tochter denn mit 16 Jahren machen? Wird sie ja nächstes Jahr schon. Ich habe ja immernoch die Hoffnung das die Mutter vernünftig wird. Traue der Tochter zu das sie von zuhause abhaut und zu uns kommt. Aber das muß ja nicht sein.
das Abhauen solltet ihr unbedingt verhindern, denn das macht die Situation nur noch schlimmer. Je nach dem wie die Sachberabeiter im JA ticken, kann dann erst einmal endgültig Schluß mit lustig sein.
Wenn die Situation zu Hause bei der Tochter sehr schlecht für sie ist und das auch schon bekannt ist, kann sie mit 16 zu Hause ausziehen, allerdings mit Betreuung durch das Jugendamt. Mit 16 hat sie auch das Recht in ihre Jugendamtsakten einzusehen, aber das bringt in diesem Fall nicht viel, da sie ihren Vater ja kennt.
Ganz anders sähe es natürlich aus, wenn es MIßhandlungen o.ä. gäbe, denn dann kann das JA nicht einfach abwiegeln. Allerdings muss man bei einer pubertierenden Jugendlichen auch sehr genau prüfen, was überhaupt Sache ist.
Keine einfache Situation, aber ihr werdet sicher eine Lösung finden.
So einfach ist das heutzutage nicht mehr mit dem verbieten. (So jedenfalls mein persönlicher Eindruck) Mein Rat: Das Mädchen könnte sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und die Situation schildern, evtl. haben die Möglichkeiten da zu helfen oder auch mit der Mutter zu reden.
Der leibliche Vater könnte sich anwaltlich beraten lassen, selbst wenn er der Adoption zugestimmt hat, müsste es da eine Möglichkeit des Umgangs geben.
Nur kurz, zur Erklärung, wie ich zu dieser Einschätzung komme:
Meine Tochter (adoptiert) hatte zu ihrem leiblichen Vater keinerlei Kontakt, sie hatte ihn (als Kleinkind) ein einziges Mal gesehen und dennoch war es ihm möglich, uns vor Gericht zu zitieren, mit einer Umgangsklage. Den Paragraphen, welcher damals angewandt wurde, habe ich leider nicht mehr im Kopf. Unsere Tochter war zu dem Zeitpunkt 12 Jahre alt.
In "deinem" Fall, wollen ja sogar Beide den Kontakt und daher denke ich, dass es da auch eine Möglichkeit gibt, aber höchstwahrscheinlich nur mit Hilfe des Jugendamts und eines Anwalts.
der Paragraph würde mich sehr interessieren. Nach dem normalen deutschen Adoptionsrecht hat kein Herkunftselternteil nach der Freigabe irgendein einklagbares Umgangsrecht. Das gilt auch für die offenen Varianten.
Die "Nummer" des Paragraphen, weiß ich leider nicht mehr, aber ich weiß noch, dass es wohl im eigentlichen Sinne eher für geschiedene/getrennt lebende Eltern war, laut dem Text den ich damals ergoogelt hatte. Also wenn z.B. die geschiedene Frau, den Umgang zum Vater des Kindes verhindert.
Mit den " Adoptionsgesetzen" hatte das herzlichst wenig zu tun.
Die Vorladung zum Gericht bekam auch nur ich als Mutter des Kindes, mein Mann wurde nicht mal vorgeladen!
(Ich glaube irgendwo existiert hier ein Thread, wo ich schon mal drüber geschrieben habe)
Auf meine Frage (an meinen Amwalt) wie so etwas möglich ist, bekam ich nur ein Schulterzucken, nach dem Motto "Nichts ist unmöglich" und den vorwurfsvollen Hinweis, "Wieso haben sie auch ihre Adresse weitergegeben"
Also deswegen auch mein Hinweis , sich einen Anwalt zu nehmen, irgendwo finden die immer ein Schlupfloch und einen Richter der drauf eingeht. LG Ami
Danke für die Antworten. Die Mutter hat einem Treffen nach langen hin und her im Oktober zugestimmt. Jetzt beten wir das sie es sich nicht nochmal überlegt. Wir möchten ja das unsere Tochter (2,5 Jahre) ihre große Schwester auch in echt kennt und nicht nur von Foto´s.
Das freut mich sehr für euch. Der friedliche Weg ist immer der Bessere, zum Glück hat die Mutter ja dann doch ein Einsehen gehabt, ich wünsche euch ein schönes Treffen und das noch weitere folgen. LG Ami