Hallo Leute ich bin 16 und gerade auf der Suche nach meiner leiblichen Mutter... Im November letzten Jahres habe ich mich deswegen beim Jugendamt gemeldet. Die für mich zuständige Frau war erst mal alle 2 Wochen für 2 Wochen im Urlaub und auch sonst nicht zu erreichen, aber irgendwann haben wir es dann doch geschafft einen Termin zu finden. Da ich damals noch 15 war gestaltete es sich schwierig ohne die Einverständnis meiner Adoptiveltern da etwas zu drehen. Nach langem hin und her hatte ich meine Adoptiveltern überredet, dass sie mir ihre Zustimmung geben. Alles was die Frau vom Jugendamt tat dauerte Ewigkeiten, so kam es mir auf jeden Fall vor. Das klingt zwar vielleicht ein bisschen gemein und oberflächlich, aber ihr wisst wahrscheinlich, dass das ein Thema ist, welches mir sehr wichtig ist und in meinen Augen alles andere zweitrangig ist. Nach einem halben Jahr traf ich mich wieder mit der Frau vom Jugendamt und sie erzählte mir, dass sie sich mit meiner leiblichen Mutter getroffen habe und diese bereit wäre, mich kennen zu lernen. Doch wollte die Jugendamttante sich jetzt noch,al mit meinen (Adoptiv-)Eltern treffen um nochmal ganz sicher zu gehen, was sie tun darf und was nicht. Meine Eltern wollen sich allerdings nicht "mit dem Jugendamt treffen", da wir schon einmal ziemlichen Stress mit dem Jugendamt hatten und ich damals fast in eine Jugendwg gekommen wäre. Nur der Anwalt meiner Eltern konnte das verhindern ( so wurde es mir auf jeden Fall geschildert ). Jetzt habe ich nach 3 Monaten nochmal bei der Frau angerufen, weil ich es einfach nicht fassen konnte, dass sie den Fall einfach "liegen lässt" und tatsächlich schien mir als hielte sie den Fall für erledigt. Ich wollte fragen ob es nicht reichen würdeab, wenn mein Vater mir ein Schreiben gibt in dem drin steht, dass ich meine leibliche Mutter kennen lernen darf. Sie sagte nicht nein aber sie sagte auch nicht ja. Ich kam mir vor als wollte sie mich einfach nur abwimmeln. Zwar sollte ich ihr meine E-Mailadresse geben, doch hat sie immer noch nicht geschrieben...
Naja. Als ich 16 war meinte sie allerdings zu mir, dass ich eine Abstammungsurkunde beantragen könne, in der der Name meiner leiblichen Mutter steht. Meine Frage wäre jetzt: Darf ich, obwohl ich erst 16 bin mit diesem Namen meine Mutter suchen? Die "Jugendamtfrau" hat mir nämlich mal was von einer "Anonymen Adoption" erzählt oder so, die in meinem Fall vorliegen würde...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ich hab nämlich keine Lust mehr auf das ständige Warten und Verarschtwerden!!!
Ich vermute, dass es wegen dem Ausforschungsverbot gut sein kann, dass du beim Jugendamt ohne die Zustimmung deiner Adoptiveltern nicht weiterkommst, wenn du noch minderjährig bist.
Ich muss lachen, Identisch hat sich das Jugendamt bei mir verhalten. Urlaub, Urlaub, Urlaub.....
Ich war Volljährig, trotzdem das ganze Desaster. Soweit ich weis darf man wenn man 16 ist in seine Akten einsehen OHNE Einverständnis der Eltern. mom. Link. http://www.adoption.de.tl/Rechte-zur-Herkunftssuche.htm *Wenn Adoptierte das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie deren Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht erfolgt unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden. Angaben zur Lebensweise der Mutter oder zu mutmaßlichen Vätern, deren Vaterschaft nicht feststeht, sind daher nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt oder das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im konkreten Einzelfall höher zu bewerten ist als das Interesse der Betroffenen an einer Geheimhaltung. Insofern ist durch die Fachkraft eine entsprechende Güterabwägung vorzunehmen (§ 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz).
*Adoptierte können ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Zustimmung ihrer Adoptiveltern in den Geburtseintrag Einsicht nehmen oder eine Abstammungsurkunde erhalten. Aus diesen Dokumenten gehen die damaligen Personalien der leiblichen Eltern hervor (§ 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz).
So, also du solltest das Ausdrucken und der Netten Dame vom Jugendamt Vorlesen. Wenn das immer noch nicht reicht, würde ich ihren Vorgesetzten verlangen und ihm deine Sachlage schildern! Es ist ja unerhört das sie sich schon mit deiner Mutter getroffen hat und jetzt so ein Theater veranstaltet!
Also Notlösungs Vorschlag, wenn es immer noch nicht Hilft: Ich war bei Unterschiedlichen Jugendämtern, da wo ich jetzt Wohne um mich zu Informieren und danach , dort wo ich Geboren wurde. Das Amt wo ich jetzt wohne erklärte mir was ich tun könnte um Meine Akten einzusehen, die Dame sagte mir das es kein Problem sei wenn sie die Akte bestellen würde beim anderen Jugendamt das aber Zeit brauchen könnte weil das alles schon eine Weile her ist. sie riet mir erst zu dem Jugendamt meines Geburtsortes zu gehen weil die, da sie ja die Akten besitzen das "etwas" schneller bewerkstellige könnten sie zu suchen. Ich bin dann bei dem Geblieben, es hat trotzdem Ewig gedauert. Also könnte es vielleicht eine Notlösung für dich sein es über ein anderes Amt zu versuchen.
Sie hat dir von Inkognito Adoption erzählt, jede Adoption in Deutschland ist Inkognito, Furchtbares wir-müssen-alle-adoptierten- vor-allem-schützen Gesetz, weil alles so geheim ist und Informationen blabalbla -.-
Mensch was für eine aufregende Zeit du grad erlebst! Ich hoffe, diese "Reise" geht gut aus für dich!
Vom Gesetz her darfst du mit 16 Jahren ohne Zustimmung der Adoptiveltern nach deinen Wurzeln suchen und dich darüber informieren. An deiner Stelle würde ich beim Jugendamt einen Antrag auf Akteneinsicht (die Akte, wo's um deine Adoption geht) stellen, denn das Amt ist dazu verpflichtet, dir gewisse Infos zu geben. Und wenn die dir blöd kommen, solltest du einfach mal drohen, dass du aufs Gericht gehst.
Darf ich fragen, wie viel du generell über deine Adoption bzw. deine leibl. Mutter weißt?
Auf jeden Fall hast du auch ohne Zustimmung deiner Adoptiveltern das Recht allgemeine Sachen zu erfahren, also was für einen Eindruck deine Mutter jetzt so macht und so. Die genauen Daten, zumindest den Name bekommst du vom Geburtenregister. Aber dafür ist die Adoptionsvermittlungsstelle nicht der richtige Ansprechpartner, sondern das Standesamt, wie ich gelesen habe. Vielleicht hilft dir tatsächlich in diesem Fall ein schriftlicher Antrag weiter. Es klang nämlich so als wäre die Zuständige ohne tätig geworden. Ein Antrag ist aber auf jeden Fall nötig.
@kenza Ich glaube, sie steht schon mit dem richtigen Amt in Verbindung. Wenn es noch die gleiche Vermittlerin ist wie damals, kommt sowieso kein anderer Bearbeiter an ihr vorbei.
vielleicht sind ja andere Bearbeiter für die wiederfindung alter Akten zuständig, Praktikanten z.b oder azubis?? Wenn ein anderes Amt die Akten beantragt werden sie sie doch hoffentlich auch bekommen?
@ nancy sie ist auf jedem fall beim richtigen Amt, theoretisch zumindest, es sollte ihr ja helfen und sie nicht behindern.
Auszug aus dem Geburtenregister (abstammngsurkunde gibt es ja in dem sinne nichtmehr?) bekommt man beim Standesamt des Geburtsortes. Also entweder hingehen oder anrufen und Ausweis faxen, 13 euro überweisen und dann schicken sie dir den zu. Da steht dann der Name deiner Hmutter und am Seitenrand ein vermerk das deine Eltern dich adoptiert haben. Ich bin mit dem ding allerdings nicht weiter gekommen, meine Mutter ist zu oft umgezogen hat geheiratet, geheiratet und umgezogen...usw. Also wenn du sie darüber finden möchtest viel Glück und kraft!
Aber Jessi hat ja geschrieben, dass das Jugendamt sich sogar schon mit ihrer Mutter getroffen hat! ich finde diese Tatsache unerhört, denn auch die Mutter wurde ja "alamiert" und nun?? sitzt sie da, hofft ihr Kind zu treffen und nichts ist, weil das Jugendamt sich quer stellt. das gleiche von jessis Seite aus. Beide machen sich Hoffnungen und die dritte Einheit, die eigentlich unterstützend zur Seite stehen sollte weigert sich, wirklich unglaublich!!
Was Akten angeht, sollte man die Macht desjenigen, der die Akte angelegt hat, nicht unterschätzen. Bei mir hat in Sachen Jugendamtakten nichtmal eine Anwältin geholfen. Es ist ja aber kein schlechtes Omen, dass Jessi gesagt wurde, dass es schon ein Treffen und das Ok der Mutter gab. Einer Sechzehnjährigen zu raten mit Anwalt und Gericht zu drohen, halte ich für unrealistisch, speziell in diesem Fall, wo die Adoptiveltern ein ganz, ganz geringes Interesse an einer Unterstützung Jessis in ihrem Wunsch zeigen.
Die Mauer ist hier nicht das Jugendamt, sondern die Gesetzeslage, die ein Ausforschungsverbot für die Umstände einer Adoption rechtfertigt. Mit einem schriftlichen Antrag könnte nochmal förmlich an die Menschlichkeit der Bearbeiterin appelliert werden. Vielleicht genügt das in der Region. Jessi, vielleicht unterschreibt dein Vater auch etwas schlicht Vorformuliertes wie: "Sehr geehrte Damen und Herren, Ich, Herr xyz, genehmige meiner Tochter mno an einem Treffen mit ihrer leiblichen Mutter in der Adoptionsvermittlungsstelle teilzunehmen. Ort, Datum, Unterschrift"
Da übersieht man doch glatt das Wichtigste.
Zitat von jessipüppiMeine Frage wäre jetzt: Darf ich, obwohl ich erst 16 bin mit diesem Namen meine Mutter suchen? Die "Jugendamtfrau" hat mir nämlich mal was von einer "Anonymen Adoption" erzählt oder so, die in meinem Fall vorliegen würde...
Ja, das darfst du. Das Gesetz schützt nur die Daten deiner Adoptiveltern, d.h. niemand konnte von außen an euch als Adoptionsfamilie herankommen. Für deine ursprüngliche Familie gilt das nicht. Solltest du deine Mutter eigenständig finden, brauchst du keine (rechtlichen) Konsequenzen zu befürchten.
Ich habe nichts von Anwalt geschrieben. Ich musste eine BEGRÜNDUNG schreiben warum ich meine wurzeln suche, als ob das nicht schon abstrus genug ist. Ich habe meine suche damals auf das Adoptionsvermittlungsgesetz gestützt. Auch um einen Vorgesetzten zu verlangen muss man nicht volljährig sein oder einen Anwalt brauchen. Eine Freundliche Bestimmtheit ist manchmal nötig, um etwas zu erreichen, man darf nur niemals unfreundlich sein und man sollte immer schön lächeln. Ein Selbstbewusstes auftreten ist auch von Vorteil.
Suchen darfst du! Aber es wäre doch um einiges einfacher und zeit und aufwandsparender wenn die Dame vom Amt sich nicht querstellen würde, da sie deine Mutter ja bereits gefunden hat.
Liebe Jessi, wenn deine Eltern dich wenig unterstützen, wie wäre es wenn deine Oma oder dein Opa, Tante, Onkel, oder eine ältere Cousine dich begleitet? Das wäre doch eine Option die du der JA Dame vorschlagen könntest?
@Nancy Diese "Drohung" sich an das Gericht zu wenden ist absolut nicht unüblich. Beim Amtsgericht ist eine identische Adoptionsakte wie die beim JA vorhanden, deren Aufbewahrungspflicht 60 Jahre beträgt. Viele Adoptierte wenden sich ans Amtsgericht, wenn sie beim JA nicht weiterkommen. Und meistens hilft dieser Satz: Ich weiß dass ich ein RECHT AUF AKTENEINSICHT habe, um dem Jugendamt zu signalisieren, dass sie jetzt bitte mit diesem Kasperkram aufhören sollen. Denn nichts anderes ist es ja.
@Jessi Mensch, was für eine spannende Zeit, die Du da gerade erlebst. Ich möchte Dir gerne auf den Weg mitgeben, dass ein Kennenlernen immer mit vielen Gefühlen verbunden ist, die manchmal auch nicht ganz so schön sind. Da Deine Adoptivfamilie ja nicht so richtig hinter Dir steht möchte ich Dir raten Dir jemanden zu suchen (ob es eine gute Freundin ist, oder vielleicht sogar eine professionelle Beratungsstelle), wo Du über Deine Gefühle reden kannst und eventuell aufgefangen wirst, wenn etwas "aus dem Ruder läuft". Ich hatte ein ganz tolles Kennenlernen mit meinem leiblichen Papa, trotzdem hat es mich kurzfristig so aus der Bahn geworfen, dass ich therapeutische Hilfe gebraucht und in Anspruch genommen habe. Es ist also keine Schande das zu tun. Solltest Du noch Fragen haben kannst Du mir auch gerne eine PN schreiben.