wir haben heute von unserem Verein, über den wir in 2007 unseren Sohn in Russland adoptiert haben, eine Rechnung über noch zu zahlende Umsatzsteuer erhalten. Die Rechnungen, für die jetzt die Umsatzsteuer nacherhoben wird, datieren aus 2006 und 2007.
Meine Frage: Ist hier ggf. auch jemand betroffen? Ist so eine Nachforderung rechtens und falls ja, nicht schon längs verjährt?
m.E. haben Steuern eine andere Verjährungsfrist als die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist. Es gibt irgendwie einen 5 Jahres und einen 10 Jahreszeitraum.
Was mich wundert, ist, dass der Verein eine Umsatzsteuer erhebt, das hieße, dass er unternehmerisch tätig ist und nicht gemeinnützig. Soweit ich informiert bin, darf eine anerkannte Vermittlungsstelle, um zugelassen zu werden nicht kommerziell tätig werden. Was du schilderst steht nicht unbedingt im Einklang damit.
Möglicherweise hatte der Verein eine Steuerprüfung und versucht jetzt das Mehrergebnis nachzuerheben. Ist die Vermittlungsstelle, mit der Ihr zusammengearbeitet habt solide?
Danke für deine Antwort. Für Steuern gibt es in der Tat andere Verjährungsfristen. Allerdings sind wir ja nicht Steuerschuldner, das ist der Verein. Daher gilt hier für uns die normale gesetzliche Verjährungsfrist. Die Nachforderung kommt aus einer Betriebsprüfung und der Verein versucht, die ihm so entstandenen Verluste auf uns abzuwälzen. Das allein ist erstmal für mich unseriös. Ansonsten habe keinen so schlechten Eindruck vom Verein, wir hatten zwar während des Verfahrens viel Ärger mit ihm, aber das ist bei anderen Vereinen wohl auch oft nicht anders.