Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sah in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wurde das Mädchen in eine Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wurde daraufhin den Eltern entzogen.
Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in eine Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung drohte, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut.
Vor Gericht wird klar, dass sich das Kind das blaue Auge beim Zusammenstoß mit einer Tür geholt hatte, wie dies von den Eltern immer wieder beteuert worden ist. Der gerichtliche Sachverständige stellte ausdrücklich fest, dass die Verletzung ohne weiteres zu dieser Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Hinweis auf eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Daraufhin verurteilte das Landgericht München I den Träger der Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro, wobei den Eltern jeweils 5.000 Euro und dem Mädchen 10.000 Euro zugesprochen wurden.
Und immer wieder diese Jugendämter. Dort wo sie wirklich gebraucht werden, sind sie nicht da.Wo sie nicht zu suchen haben, stellen sie großen Schaden an.Es wird Zeit das diese Behörde endlich unter Aufsicht gestellt wird!
? wer soll das tun? Menschen irren, was aber, wenn sie recht gehabt hätten?? Der Frau im Kindergarten kann man ja keinen vorwurf machen, sie meinte es sicher gut! Wenn ich ein Kind mit schweren äusserlichen verletzungen sehe, denke ICH nicht ah, war sicher die Tür. Denkst du das??
edit: wäre es ihr aufgefallen und sie hätte nichts gesgat, dem Kind wäre aber später etwas schlimmes Passiert oder es wäre sogar getötet worden, hätte es gehiessen: jugendamt ignoriert klare misshandlungszeichen
1. Es war ein blaues Auge und offenbar keine weitere Verletzung, die meiner Meinung nach unbedingt hätte vorhanden sein müssen, um eine solche Beschuldigung länger als ein paar Tage zu rechtfertigen. Kleinkinder können immer Verletzungen haben. Da muss man schon ein wenig genauer untersuchen. Außerdem stützte sich diese schwere Beschuldigung einzig auf die Aussage von einer Handvoll Krankenhausärzte, von denen keiner gutachterlich tätig ist. Erst als die Eltern gegen das Krankenhaus geklagt haben, wurde gerichtlich ein neutraler Gutachter eingeschaltet und der stellte durch Vergleich der elterlichen Aussagen und der Diagnosen zweifelsfrei fest, dass es ein Unfall war. Achtsamkeit ist sicher mehr als notwendig, aber die nachfolgenden Maßnahmen müssen ebenfalls sorgfälig durchgeführt werden.
2. Wie kann es sein, dass man in Bayern so schnell in einer Klapse landet? Es reicht offenbar, dass irgendjemand mutmaßen kann (in dem Fall JA und Polizei), es könne jemand irre sein, und schon ist man in der Zwangsjacke. Die Eltern haben um ihr KInd gekämpft - mehr nicht. Wer da keinen guten Anwalt hat, ist erst einmal weg vom Fenster.
Wer hat sich denn in der Zwischenzeit um die anderen 2 Kinder gekümmert???
Ich finde solche Geschichten immer zu einseitig dargestellt. Um ein komplettes Bild von so einem Bericht zu bekommen, müßten die Erzieherinnen befragt werden und auch geklärt, ob die Eltern dem JA bekannt sind bzw. dann eine Stimme vom JA. Das kann ich nirgends lesen. Ferner wundert es mich, daß nicht bereits zwischen Eltern und Kindergarten das blaue Auge geklärt wurde. Wenn meine Kinder sich verletzt haben oder krank sind, wissen die Zuständigen (Kindergarten, Sportverein) immer Bescheid, wenn ich das Kind dorthin bringe.
[quote="Lattitia"] Ferner wundert es mich, daß nicht bereits zwischen Eltern und Kindergarten das blaue Auge geklärt wurde. Wenn meine Kinder sich verletzt haben oder krank sind, wissen die Zuständigen (Kindergarten, Sportverein) immer Bescheid, wenn ich das Kind dorthin bringe. quote]
Genau dieser Gedanke war mir auch gekommen, Lattitia. Bei einem Unfall, der das Auge einbezieht, wäre ein Arztbesuch sicher nicht falsch.
Cornelia, laut des Berichtes hatte der Vater damit gedroht sich umzubringen. Warum daraufhin beide Eltern per Polizeigebegleitung in die Psychiatrie "eingewiesen" werden, verstehe ich auch nicht. Wo waren die anderen Kiner zu diesem Zeitpunkt, bzw., wie Lattitia schon fragt, während der ganzen Zeit? Ich denke, die Berichterstattung bezieht sich hauptsächlich auf das Urteil und ist so eher einseitig. Allerdings finde ich es gut, dass die Klinik zur Zahlung auf Schmerzensgeld verurteilt wurde. Dadurch wägen Ärzte in Zukunft hoffentlich besser vorher ab, bevor sie eine derartige Aussage treffen, ziehen evtl. gleich eine/n Expertin/en zu. Und hoffentlich geht auch dem JA auf, dass die Diagnose eines Arztes eben nur das ist - eine Diagnose, die nicht in Stein gehauen ist.
Das Mädchen wurde nicht bis zur Abheilung zu Hause versteckt, sondern ganz normal in den Kindergarten geschickt. Diesrer Fakt hat für mich eine Gewichtigkeit, vorausgesetzt es war eine erste Auffälligkeit. Aber da wir nicht alle Seiten kennen, wissen wir nicht, was genau in die ursprüngliche oder auch die Gerichtsentscheidung einbezogen wurde.
Unsere kleinen Wirbelwinde haben ständig blaue Flecken: zu doll vom Trampolin gehopst, sich den Fahrradlenker in den Bauch gerammt, mit Puppe und Puppenwagen unter dem Arm die Treppe runtergerutscht (ist eigentlich auch nicht erlaubt, aber das interessiert scheinbar nur uns Eltern....), von Kindergartenfreund M eins mit der Schaufel über den Kopf gehaun bekommen (oder vorher selbst noch kräftig ausgeteilt zu haben), gegen Türen rennen ist hier auch fast alltäglich. Es gibt so viele Möglichkeiten, sich blaue Flecke zu holen.
Aus dem geschilderten Dilemma gibt es wohl keinen Ausweg. Nur wer handelt, macht Fehler. Wir haben als Schule mal das Amt eingeschaltet, weil wir von Misshandlungen wussten, sowohl von Nachbarn als auch von Mitschülern als auch von dem Betroffenen selbst. Daraufhin wurde die Klassenlehrerin zum Amt gebeten, dort saßen Mitarbeiterin und Mutter des Kindes und es wurde mitgeteilt, dass die Indizienlage nicht ausreiche, um aktiv zu werden. Was soll man da noch tun?
Zitat von LattitiaWer hat sich denn in der Zwischenzeit um die anderen 2 Kinder gekümmert???
Es geht hier um ein Gerichtsurteil. Warum sollte das da erwähnt werden? Wenn man sich so fürsorglich um das betroffene Mädchen gekümmert hat, wird man sicher dessen Geschwisterchen nicht alleine gelassen haben, während die Eltern in der Klapse waren.
ZitatIch finde solche Geschichten immer zu einseitig dargestellt. Um ein komplettes Bild von so einem Bericht zu bekommen, müßten die Erzieherinnen befragt werden und auch geklärt, ob die Eltern dem JA bekannt sind bzw. dann eine Stimme vom JA. Das kann ich nirgends lesen.
Ich gehe einmal davon aus, dass sich das Gericht, im Gegensatz zu der Dame des Jugendamtes, sehr wohl VOR der Urteilsfindung ein sehr genaues Bild von der Sachlage gemacht hat. Wer sich ein wenig mit dem ärztlichen Beschwerdesystem auskennt, wird wissen, dass die Verhängung eines Schmerzensgeldes kaum Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils aufkommen lässt.
Zitat von mausi51 Es geht hier um ein Gerichtsurteil. Warum sollte das da erwähnt werden? Wenn man sich so fürsorglich um das betroffene Mädchen gekümmert hat, wird man sicher dessen Geschwisterchen nicht alleine gelassen haben, während die Eltern in der Klapse waren.
Unfassbar und für mich unverständlich, warum nicht auch das JA zur Verantwortung gezogen wurde! Die Eltern bzw. die Mutter hatte das Mädchen selbst zu einer Kinderärztin gebracht, von welcher zu weiteren Untersuchungen eine Überweisung in eine Klinik ausgestellt wurde. Erst Tage danach ging das Mädchen wieder in den Kindergarten, also nicht einfach so mit einer akuten Verletzung. Wir haben sicher immer noch nicht alle Fakten, aber ich kann mit diesem Hintergrund keinen Handlungszwang sehen, der das Mädchen in ein Kinderheim brachte, noch nicht mal Bereitschaftspflege.
Warum soll das Jugendamt "zur Verantwortung gezogen werden" wenn Ärzte schlampig arbeiten? Ich kann bei einer mir als sicher dargestellten Diagnose jedenfalls nicht ohne weiteres bewerten, ob dabei Facharztstandards eingehalten wurden.
1Die Beklagte ist Trägerin des ... Die Kläger zu 1) und 2) sind die Eltern der Klägerinnen zu 3) bis 5). Am 26.01.2006 erlitt die damals vierjährige Klägerin zu 3) beim Spielen einen Unfall, bei dem sie gegen den Türrahmen der Wohnzimmertür in der elterlichen Wohnung stürzte. In der Folgezeit bildeten sich Hämatome, woraufhin die Kläger zu 1) und 2) die Klägerin zu 3) bei der Kinderärztin ... vorstellten. Diese empfahl eine Vorstellung im Krankenhaus ... wo die Klägerin zu 3) von ... behandelt wurde. Die Kläger zu 1) und 2) nahmen die Klägerin zu 3) anschließend wieder mit nach Hause. Ab dem 08.02.2004 besuchte die Klägerin zu 3) wieder den Kindergarten, wo sie am 09.02.2004 von einer zufällig anwesenden Mitarbeiterin des ... gesehen wurde. Diese veranlasste die Vorstellung der Klägerin zu 3) im ... Dort wurde der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung diagnostiziert. Die Klägerin zu 3) wurde daraufhin in Obhut genommen und am 14.02.2006 in das Kinderheim ... verbracht. Am 15.02.2006 wurde vom Amtsgericht München im Wege der einstweiligen Verfügung das Sorgerecht der Kläger zu 1) und 2) für die Klägerin zu 3) eingeschränkt. Die Kläger zu 1) und 2) wurden vom 13.02. bis zum 17.02.2006 im ... stationär behandelt. Die Klägerinnen zu 4) und 5) wurden in dieser Zeit bei Verwandten untergebracht. Am 05.03.2006 kam die Klägerin zu 3) wieder zu ihren Eltern. Am 06.03.2006 wurde der Sorgerechtsbeschluss durch das Amtsgericht München aufgehoben.
Was ist daran der Neuigkeitswert - außer, dass auch Richter sich vertippen?
Was genau möchtest Du eigentlich insgesamt mit einem knapp vier Jahre alten Einzelfallurteil eines Landgerichtes, welches sich mit einem nun fast sieben Jahre alten Vorgang beschäftigt, mitteilen. Insbesondere, warum ist es "nicht weit von Kinderhandel entfernt", wenn ein Krankenhaus schlampt, deswegen für einen knappen Monat eine unberechtigte Inobhutnahme erfolgt und anschließend ein Schmerzensgeld gegen das Krankenhaus zugesprochen wird. Ein für Eltern und Kinder schrecklicher Fehler, aber Kinderhandel? Sorry, da fehlt mir wohl die Phantasie.