Bringt ein Partner ein Adoptivkind mit in die Ehe, darf der andere es rechtlich als Kind annehmen. So ist es bei Eheleuten, homosexuelle Lebenspartner dürfen das bislang nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung nun für verfassungswidrig erklärt.
Zitat von Maxi89Klasse! Endlich ein Schritt in die m.M. nach richtige Richtung nach Gerechtigkeit.
Annalis
Mußte meinen Beitrag gerade löschen, habe etwas "falschgelesen"! Ich habe das Urteil beim Überfliegen so verstanden, dass Homosexuellen das Recht auf Adoption in diesem Fall abgesprochen wird. Demnach hätte ich auch nicht hinter maxi89 Aussage stehen können. Sorry!
Zitat von Maxi89Oh, naji, da bin ich wohl knapp einer elenden Schelte entronnen, Puuh Schweiss von der Stirn wegwisch.
LG Annalis
Ne, ich habe mich nur für mich selbst aufgeregt, dass Homosexuellen nicht die Rechte zugesprochen werden, wie Heteroehepaaren. Dabei habe ich in der Eile nicht richtig hingeschaut - und das ärgert mich!