Ich wurde adoptiert und wie damals üblich wurden die beiden Vornamen, die meine Mutter mir zur Geburt gegeben hatte, durch einen Vornamen der Wahl meiner Eltern ersetzt. Über 30 Jahre lang hatte ich keine Ahnung von meinen ursprünglichen Vornamen. Nun, da ich das herausgefunden habe, würde ich die beiden Vornamen gerne wiederhaben. Ich fände es übertrieben, meinen Vornamen aufzugeben, würde aber eben gerne die beiden ursprünglichen Vornamen als zweiten und dritten beifügen.
Leider scheint das nicht so einfach zu sein, wie es mir zunächst vorkam. Ich meine, hey! Das sind meine Namen. Aber §§11,3 NÄG (Namensänderungsgesetz) verlangen einen "wichtige Grund" und Adoption scheint nicht unbedingt darunterzufallen.
Kennt sich irgendjemand besser mit dieser Materie aus oder kann sogar von positiven Beispielsfällen berichten?
Zitat von ArkanautKennt sich irgendjemand besser mit dieser Materie aus oder kann sogar von positiven Beispielsfällen berichten?
Ja, Senah möglicherweise. Es gibt hier schon ein, zwei Beiträge zum Thema, die du mithilfe der Suchfunktion finden wirst.
Ich persönlich würde sagen, dass es unmöglich ist, aber für diejenigen, die das anders wahrnehmen, scheint das Zauberwort hier "Geld" zu sein. MaW ein Beamter, der sich weigert, wird schwerlich mit rechtlichen Mitteln dazu zu zwingen sein - so habe ich es verstanden.
Eine Frage hätte ich da mal und zwar: wie hast du denn deine gebürtigen Vornamen herausbekommen? Scheinbar sind sie nicht in deinen Adoptivunterlagen festgehalten worden, da du ja über 30 Jahre von den Namen gar nichts wusstest!
Ich hatte das Glück, dass mein gebürtiger Vorname als Zweitnamen bestehen blieb. Da ich mich mit dem Vornamen, den meine A-Eltern mir gaben mich persönlich nicht identifizieren konnte und er mir auch nicht gefiel, habe ich bei der Erneuerung meines Perso's die Sachbearbeiterin gefragt, ob es möglich ist, dass ich meinen gebürtigen Vornamen (der auch auf dem Ausweis stand) als offiziellen Rufnamen anerkennen lassen kann und was das kosten würde? Die Anerkennung auf dem Personalausweis hat mich NICHTS gekostet und ich durfte dann auch NICHT mit dem Vornamen den mir meine A-Eltern gaben unterschreiben. Der blieb aber erstmal als Zweitnamen bestehen. Das einzige was mich gekostet hat, war die Erneuerung der Geburtsurkunde, dass waren knapp 10€ gewesen. Bearbeitungsgebühren halt
Mittlerweile habe ich aber den Rufnamen von meinen A-Eltern komplett streichen lassen
danke für Deine Erzählung! In meinem Falle ist es so, dass meine gebürtigen Vornamen tatsächlich aus der Adoptionsakte habe, eben erst jetzt, weil ich sehr lange gebraucht habe um mich dazu durchzuringen, meine wahre Identität zu erforschen. Naja, und meine Adoptiveltern haben eben damals (weil 'man' das damals wohl regelmäßig so hielt) diese beiden ursprünglichen Namen streichen und durch meinen heutigen Vornamen ersetzen lassen.
Ich habe mit diesem Namen auch grundsätzlich überhaupt kein Problem, aber ich habe ein Problem damit, dass mein ganzes Leben lang andere Leute entschieden haben, wer ich zu sein habe. Diese verlorenen Namen gehören zu mir und ich will sie wiederhaben. Sie passen auch gut zu mir, das sagen alle eingeweihten Freunde, die mich gut kennen. Deshalb würde ich sie eben gerne als Zweitnamen meinem bisherigen Vornamen beifügen.
Deshalb ist es aber eben auch ein bisschen schwieriger als in Deinem Falle, weil die Anfügung weiterer Namen etwas anderes ist als die Auswahl des Rufnamens, fürchte ich. Denn grundsätzlich geht so etwas eben nicht, das sind Ausnahmefälle (z.B. Geschlechtsumwandlung, etc. ).
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand wäre die geeignete 'Einfallschneise' die Geltendmachung "schwerwiegender psychischer Probleme". Dazu könnte ich sicherlich das eine oder andere vortragen, aber irgendwie geht es mir gegen den Strich, dass das überhaupt nötig sein soll. Denn, wie gesagt, diese Namen gehören mir doch eigentlich schon, wie kann es überhaupt sein, dass ich NICHT das volle Recht habe, sie zu tragen. Es ist ja wiederum auch eine andere Konstellation, als wenn ich selbst mir irgendeinen chicen Namen ausgesucht hätte, da wäre natürlich was los, wenn das jeder wollte, sehe ich schon ein. Aber diese Namen hat mir meine Mutter im Kindbett gegeben. - Noch Fragen? - Verdammte deutsche Bürokratie!
danke für Deine Erzählung! In meinem Falle ist es so, dass meine gebürtigen Vornamen tatsächlich aus der Adoptionsakte habe, eben erst jetzt, weil ich sehr lange gebraucht habe um mich dazu durchzuringen, meine wahre Identität zu erforschen. Naja, und meine Adoptiveltern haben eben damals (weil 'man' das damals wohl regelmäßig so hielt) diese beiden ursprünglichen Namen streichen und durch meinen heutigen Vornamen ersetzen lassen.
Ich habe mit diesem Namen auch grundsätzlich überhaupt kein Problem, aber ich habe ein Problem damit, dass mein ganzes Leben lang andere Leute entschieden haben, wer ich zu sein habe. Diese verlorenen Namen gehören zu mir und ich will sie wiederhaben. Sie passen auch gut zu mir, das sagen alle eingeweihten Freunde, die mich gut kennen. Deshalb würde ich sie eben gerne als Zweitnamen meinem bisherigen Vornamen beifügen.
Deshalb ist es aber eben auch ein bisschen schwieriger als in Deinem Falle, weil die Anfügung weiterer Namen etwas anderes ist als die Auswahl des Rufnamens, fürchte ich. Denn grundsätzlich geht so etwas eben nicht, das sind Ausnahmefälle (z.B. Geschlechtsumwandlung, etc. ).
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand wäre die geeignete 'Einfallschneise' die Geltendmachung "schwerwiegender psychischer Probleme". Dazu könnte ich sicherlich das eine oder andere vortragen, aber irgendwie geht es mir gegen den Strich, dass das überhaupt nötig sein soll. Denn, wie gesagt, diese Namen gehören mir doch eigentlich schon, wie kann es überhaupt sein, dass ich NICHT das volle Recht habe, sie zu tragen. Es ist ja wiederum auch eine andere Konstellation, als wenn ich selbst mir irgendeinen chicen Namen ausgesucht hätte, da wäre natürlich was los, wenn das jeder wollte, sehe ich schon ein. Aber diese Namen hat mir meine Mutter im Kindbett gegeben. - Noch Fragen? - Verdammte deutsche Bürokratie!
Ich kann deine Wut sehr gut nachvollziehen, Arkanaut Und wie du selbst schon sagst, du möchtest sie ja nur als zweit & dritt Namen beigefügt haben und nicht durch den jetzigen Namen ersetzen, deswegen sehe ich persönlich noch einen Hoffnungsschimmer Was hälst du davon, wenn du dir den Auszug aus deiner A-Akte, wo deine beiden Rufnamen festgehalten worden sind in Kopie aushändigen lässt und damit mal zum Bürgerbüro (bei uns nennt sich das Bürgerbüro, wo man seinen Ausweis verlängern, erneuern usw. lässt) gehst und dich da mal erkundigst?? Oder du gehst mit diesen Unterlagen zum Standesamt. Nimm am besten auch deine A-Geburtsurkunde mit!!!
Auf die ganzen Paragraphen bzgl. der NaÄ würde ich mich an deiner Stelle erstmal gar nicht verlassen.
Ich würde mich freuen, wenn du davon berichten würdest, wenn du etwas in die Wege leiten konntest.
Hast du mal mit deinen Eltern darüber sprechen können, warum sie den Namen geändert haben? Meine A-Eltern wurden vom JA gebeten, im Krankenhaus gleich einen "falschen" Vornamen anzugeben, damit meine L-Mutter, falls sie doch mal schauen geht, später nichts über mich finden kann. Meine A-Eltern haben mir diesen Namen als zweiten drangehängt. Mit den Papieren aus deiner Akte dürfte es beim Standesamt aber kein Problem sein, deine 2 Namen als weitere Rufnamen eintragen zu lassen, es sind ja deine und ein Teil deiner Identität. Viel Erfolg.
das scheint eine übliche vorgehensweise des Ja zu sein, wenigstens in der vergangenheit. die adoeltern meines sohnes haben mir vor 23 jahren auch schriftlich einen falschen vornamen angegeben. dass sie mit seinem "richtigen" vornamen ihm ausgerechnet den vornamen meines verstorbenen ehemannes und vaters seiner 2 halbbrüder gegeben haben, konnten sie nicht wissen, ich finde es jedenfalls sehr witzig.
Zitat von minniemausHast du mal mit deinen Eltern darüber sprechen können, warum sie den Namen geändert haben? Meine A-Eltern wurden vom JA gebeten, im Krankenhaus gleich einen "falschen" Vornamen anzugeben, damit meine L-Mutter, falls sie doch mal schauen geht, später nichts über mich finden kann. Meine A-Eltern haben mir diesen Namen als zweiten drangehängt. Mit den Papieren aus deiner Akte dürfte es beim Standesamt aber kein Problem sein, deine 2 Namen als weitere Rufnamen eintragen zu lassen, es sind ja deine und ein Teil deiner Identität. Viel Erfolg.
"Mit den Papieren aus deiner Akte dürfte es beim Standesamt aber kein Problem sein, deine 2 Namen als weitere Rufnamen eintragen zu lassen, es sind ja deine und ein Teil deiner Identität."
Das denke ich nämlich auch, weil die Namen ja nicht komplett gelöscht sind. Sie existieren ja in dem Sinne noch, nur halt nicht in den Dokumenten, die nach der Vollendung der Adoption ausgestellt worden sind.
tja, nun könnte man sich fragen, was denn so wichtig sei an "namen".
aber: nomen est omen! da finde ich die indianische methode, einem kind erst nach der offenbarung seines charakters u./o. seiner begabungen einen entsprechenden namen zu geben genial.