Also ich hab eine Frage, die mich aber nicht persönlich betrifft..
Mir hat eine Freundin (21) erzählt, dass sie adoptiert wurde und dass sie vor ein paar Monaten einen Brief bekommen hätte, in dem steht, dass sie, weil sie jetzt volljährig sei, wieder den Nachnamen tragen muss, der in der Geburtsurkunde steht..
Sie erzählte, dass ihre Mutter aus Frankreich wäre und damals, wegen eines Austausches, in Deutschland war und dort eben meine Freundin geboren hätte. Sie wurde dann angeblich, mit einer Woche an ihre Adoptiveltern übergeben und hat dann auch ihren Nachnamen bekommen. Ihr leiblicher Vater ist Brasilianer, keine Ahnung ob diese Information wichtig ist... :0
Sie hat mir auch erzählt, dass ihr Adoptiv~Vater, vom Gesetz her, nicht mehr als ihr Vater gilt und dass sie wenn sie wollen würde, ihren Bruder heiraten dürfte.. (nicht leiblich)..
Das ganze spielt sich in Deutschland ab, also nehme ich an gilt das deutsche Gesetz..
Meine Frage ist jetzt... Kann das alles so stimmen?? Muss man ernsthaft den Geburtsnamen zurücknehmen und im Prinzip dann alles ändern lassen müssen..??
Ich freue mich über antworten, die mir ein bisschen Licht in meine dunkle Birne bringen können...!!
Was du beschreibst, wäre nur dann möglich, wenn die Adoption deiner Freundin sofort wieder aufgehoben wurde und sie den Name seit fast 2 Jahrzehnten unrechtmäßig trägt, worauf auch die Andeutung hindeutet, dass keine umgeschriebene Geburtsurkunde für sie im Gebrauch ist. Das Ganze klingt nach einem persönlichen Brief, den jemand im Affekt geschrieben hat. Wenn deine Freundin nicht mitliest, würde ich dir empfehlen, ihr zunächst zu verschweigen, dass es nicht sein kann, damit sie den Brief nicht als belanglos abtut, sondern die Chance wahrnimmt einen wirklich wichtigen Teil ihrer Persönlichkeit aufzuarbeiten. Empfehle ihr doch, Akteneinsicht beim Jugendamt und Amtsgericht, sowie die beglaubigten Auszüge aus dem Geburtenregister von ihr und ihren wackeligen Annehmenden zu beantragen.