Adoption einer 17jährigen Mein Name ist Maren, ich bin 37 Jahre und Erzieherin. Größtenteils habe ich in der stationären Jugendhilfe gearbeitet. Zuletzt hatte ich zu Hause ein familienanaloges Kleinstheim mit 2 Plätzen. Ich bin zur Zeit arbeitslos, der Träger der mir zugewiesenen Jugendlichen ist letztes Jahr in die Insolvenz gegangen, weshalb die Maßnahmen abgebrochen werden mussten.
Eine der Jugendlichen die bei mir in Betreuung war, jetzt 17 Jahre alt, ist mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vormundes wieder zu mir gezogen.
Zwischen uns hat von Anfang an ein ganz besonderes Verhältnis bestanden.
Ich denke über eine Adoption nach. Der gesetzliche Vormund spricht sich dafür aus, und die leibliche Mutter würde sie zur Adoption freigeben.
Nun zu meinen Fragen:
Ist es mir als Alleinstehende Person überhaupt möglich, zu adoptieren?
Ich habe noch eine 6jährige Tochter im Haushalt, und bin seit Beendigung der Jugendhilfemaßnahmen im letzten Jahr erwerbslos. Ich habe gelesen, dass ein geregeltes Einkommen Voraussetzung für eine Adoption ist. Zudem werde ich in naher Zukunft leider in die Privatinsolvenz gehen müsse, durch Schulden aus meiner Scheidung im letzten Jahr...Habe ich mit diesem Hintergrund überhaupt eine Chance?
Mir ist durchaus bewusst, dass von Fall zu Fall individuell entschieden wird unter Berücksichtigung aller Faktoren, und dass Sie mir hier keine konkrete Aussage machen können.
Aber die meisten Informationen die ich im Internet finden konnte, beziehen sich auf kinderlose Paare, die dann ein langes Procedere durchlaufen müssen um Monate oder Jahre später einen Säugling zu bekommen.
Ich habe keine Informationen dazu gefunden, wie es sich verhält, wenn sich die leibliche Mutter, die evtl. „zukünftige Mutter“, der Jugendliche und der Vormund einig sind.
Können Sie mir grob sagen, ob ich mich wegen Arbeitslosigkeit und Insolvenz weiter kundig machen kann und was ins Rollen bringen kann, oder ob es dadurch für mich aussichtslos ist und ich mich gar nicht erst weiter bemühen kann??
warum wartet Ihr nicht einfach, bis das Mädel 18 ist und macht dann eine Erwachsenenadoption? Wäre doch einfacher Ich denke, der Prozess wird sich eh so lange hinziehen, dass sie bis zum Gerichtstermin eh schon 18 ist.
Hm, ich denke dass es als alleinerziehende Arbeitslose schwierig wird, vor allem wenn schon ein Kind da ist. Und wenn das Mädel eh schon 17 ist, würde ich mir das ganze Gerenne sparen und die kurze Zeit noch warten.
Ansonsten würde ich einfach mal beim zuständigen Jugendamt nachfragen - die können da sicher weiterhelfen.
Das werde ich auf jeden Fall, danke. Aber Du schreibst: Du denkst.... ich hatte Hoffnung, dass, wenn die Lage so ist, also alle Beteiligten einverstanden etc., es vielleicht nur noch ein kurzer Papieraufwand wäre. Ich bin ja keine Anwärterin wie der Großteil der Adoptionseltern, sondern es ist ja doch ein spezieller Fall. Wenn Du schreibst, du denkst... heißt das dann, dass du keinen ähnlichen Fall kennst, oder? und dass die Sachlage hier evtl auch anders sein könnte und ich nicht das monatelange Adoptionsverfahren durchlaufen müsste, oder??
Nun ja, aber es ist doch schon etwas anderes, wenn man abwatet, bis man ein Baby oder Kleinkind "zugesprochen" kommt, oder ob die 17jährige schon bei mir lebt und selbst mitentscheidet und nicht gross "gesucht" werden muss. Verstehst Du, wie ich meine, mit besonderen Aspekten?
Ja ich verstehe was Du meinst - es ändert aber nichts an den Vorschriften des Adoptionsvermittlungsgesetztes und des BGB solange das Kind minderjährig ist.
Ich kenn auch keine vergleichbaren Fall. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt dir deine Fragen wird beantworten können. Das dürfte die richtige Anlaufstelle sein. Konkret und über ein "ich glaube hinaus" wird dir wohl hier niemand weiterhelfen können. Gibt es Gründe, dass du die Erwachsenenadoption ablehnst (so lese ich es heraus)?
Ablehnen direkt tue ich es nicht. Der Jugendlichen und mir ist es für die Emotionale Lage einfach wichtig. Zudem gibt es immer viele Verzögerungen und Schwierigkeiten mit ihrem gesetzlichem Vertreter. Nur er kann ja z.B. Perso beantragen, Gelder, Ämtergänge, Unterschriften etc. Er ist schwer erreichbar und so voll mit Arbeit, dass viele Sachen oft Wochen brauchen, auch, wenn es Wichtiges ist.Auch, wenn es jetzt um ihre Ausbildung geht zum Beispiel. Das würde einfach um Vieles einfacher sein, wenn ich dann eben berechtigt wäre, mich zu kümmern.
Ich werde mich beim Jugendamt informieren, und ggf. dann eben abwarten, bis sie 18 ist. Danke für die Antworten
kannst du denn nicht die gesetzliche Vertretung beantragen?
Ich weiss, dass z.b. in der Altenpflege auch eine Privatperson die gesetzliche Vertretung übernehmen kann. Dann hättet ihr die Schwierigkeiten und Verzögerungen los. Ob das so möglich ist, weiss ich für deinen Fall nicht aber wenn du zum JA gehst, kannst mal fragen, kostet ja nix.