Hallo , ich bin 17 Jahre . Im Jahre 2009 Mit 13 wurde ich von dem Freund meiner Mutter adoptiert , der jetzt seit 2009 mit meiner Mutter verheiratet ist. Das Verhältnis war anfangs ganz gut , bis 2011. Mein Stiefvater und Ich haben echt sehr schlechtes Verhältnis , Er hat mich bedroht , Gewalt angewendet bishin zur Anzeige, Habe ihn vor 2 Jahren angezeigt, wegen Körperverletzung. 1 Jahr ging es gut , bis vor paar Monaten wieder alles anfing. Ich möchte so schnell wie möglich meinen Geburtsnamen zurücknehmen, egal wie schwer es ist. Ich kann keinen Nachnamen tragen, der mir "nicht gut tut". Ich habe erfahren das man dies mit 18 Machen kann. Stimmt das ? Gibt es in meinem Fall wirklich so eine Lösung ? Muss ich zum Standesamt und das nochmal klären ? Immerhin sind 4 Jahre vergangen. Ich bitte um dringende Hilfe. Ich werde nächstes Jahr 18 und möchte Ihn schnell loswerden.
Zunächst wären zwei Fragen im Vorfeld wichtig zu klären:
1) Kennst Du Deinen leiblichen Vater und hast Du zu ihm ein gutes Verhältnis? / möchtest Du von ihm wieder als Kind angenommen werden? / würde er das tun?
2) Wie steht Deine Mutter zu der ganzen Sache? Ist sie bereit, dich in der Loslösung von Deinem Adoptiv-/ Stiefvater zu unterstützen und in Deinem Sinne dabei mitzuwirken.
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So, dann gibt es weiterhin tatsächlich die Möglichkeit einer Volljährigenadoption, aber so wie Du Deinen Fall beschreibst, würde ich eigentlich im ersten Schritt eine Aufhebung von Amts wegen gemäß § 1763 BGB anstreben und zwar eiligst, wenn es Dir ernst ist, nämlich bevor Du volljährig wirst.
§ 1763 BGB erlaubt die Aufhebung eines Annahmeverhältnis von Amts wegen. Wenn damit jegliches Annahme- bzw. Familienverhältnis beseitigt würde, die Aufhebung also beide (Adoptiv-)Elternteile betrifft (Abs. 1), bedarf dies "schwerwiegender Gründe zum Wohle des Kindes". Da muss einiges zusammenkommen, Tötung des anderen Ehegatten, etc., sexueller Missbrauch des Kindes, o.ä.
ABER wenn es nur um die Aufhebung der Annahme durch einen Ehegatten geht (Abs. 2) und "der andere Ehegatte oder wenn ein leiblicher Elternteil bereit ist, die Pflege und Erziehung des Kindes zu übernehmen", dann ist die Aufhebung auch aus weniger schwerwiegenden Gründen möglich.
Konret: Wenn Deine Mutter Dein Anliegen unterstützen und erklären würde, dass durch sie die elterliche Sorge für Dich und die Zugehörigkeit zu einem Familienverband gewährleistet bleibt, sollte das eigentlich zur Aufhebung genügen. Wenn Dein leiblicher Vater sich gleichermaßen erklären würde, wäre es noch einfacher, und wenn er Dich darüberhinaus sogar wieder als Kind annehmen wollen würde, könnte man das sozusagen "in einem Aufwasch" machen.
Die Chancen sind also durchaus gut auf dieser Schiene - aber eben nur solange Du noch minderjährig bist. Danach ist dieser Weg und jede andere einseitige Aufhebung des Annahmeverhältnisses zu Deinem Stiefvater verschlossen.
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Wenn Du erst einmal volljährig bist, hast Du dagegen die Möglichkeit einer Annahme als Erwachsener gemäß §§ 1767 ff BGB. Das hat den Vorteil, dass es hierfür grundsätzlich nur Deiner Willenserklärung und der des Annehmenden bedarf. Von (hier unerheblichen) Ausnahmen abgesehen kann da sonst niemand reinreden. Wenn also ein anderer Dich als Volljährige adoptiert, erlischt dadurch im Gegenzug das Verwandtschaftsverhältnis mit Deinem Stiefvater. Das leibliche ("Abstammung") Verwandtschaftsverhältnis zu Deiner Mutter bleibt bestehen (§ 1770 Abs.2 BGB)
Das "Problem" ist, dass Du eben jemanden brauchst, der Dich (nochmal) adoptiert. Deshalb meine einleitenden Fragen.
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Ich würde Dir raten, Dich in dieser Sache (im Idealfall gemeinsam mit Deiner Mutter) auch dem Jugendamt anzuvertrauen, dort kann man Dir weiterhelfen, zudem wird das JA im Verfahren ziemlich sicher angehört werden.
Soviel als vorläufige Einschätzung, jetzt brauche ich erst einmal mehr Information bzgl. der eingangs gestellten Fragen.
Ich möchte auch hinzufügen, dass ich nicht wissen kann, wie ernst es Dir mit all dem ist, das kannst Du nur selbst wissen. Viele Jugendliche wollen ihre Eltern loswerden und mit etwas Distanz war es dann nicht so wild. Aber es steht mir nicht zu, Dir einfach unreife Ideen zu unterstellen, und was Du oben beschreibst, klingt ja schon schlimm. Überlege Dir gut, ob Du so einen gravierenden Schritt tun willst.
Fürs Erste Kopf hoch, und was immer Du tun möchtest, - beeile Dich!
Ich lebe nicht mit meinem leiblichen Vater zusammen , habe Ihn nie kennengelernt . Meine Mutter hatte alleine das Sorgerecht. habe aber ein sehr sehr gutes Verhältnis mit meinen Onkel... könnte mich nicht einer davon dann adoptieren , einer ist nicht verheiratet und trägt somit meinen Geburtsnamen ?