ist es wirklich so, dass wenn ein Kind aus dem Inland adoptiert worden ist und das Kind den Kontakt zu den leiblichen Eltern sucht, dass das Jugendamt erst die leiblichen Eltern per Brief o.ä kontaktiert?
Zitat von VanteraNein es stimmt nicht. Mir hat das JA aber seine Hilfe bei der Kontaktaufnahme angeboten.
Hast du vom JA dann die Kontaktdaten von deinen leiblichen Eltern bekommen? Ich muss gestehen, dass ich mich da absolut nicht auskenne. Es geht halt darum, dass ich einen Adoptivbruder habe der aus dem Inland adoptiert worden ist (aus der selben Stadt in der wir auch mit unseren Adoptiveltern gelebt haben). Er war wohl vor einigen Jahren beim JA gewesen und wollte seine leibliche Mutter suchen/finden. Dann meinte die Frau, sie dürfte ihm von der Mutter keine Daten geben, sie müsste sie erst selber kontaktieren...
Ich wusste erst gar nicht, wo ich mit der Suche anfangen soll und habe diese dann über das JA begonnen. Die haben sich dann telefonisch bei meiner A-Mutter das OK geholt (ich war erst 16), dann haben sie meine Mutter angeschrieben und gebeten, sich im JA zu melden, sie ist dann hingefahren, man hat ihr meinen Kontaktwunsch persönlich mitgeteilt. Dann wurde ich angerufen und mit meiner A-Mutter zu einem Kennenlernen ins JA eingeladen. Das war alles sehr menschlich, sie haben sich wirklich große Mühe gegeben.
Zitat von Senah... ist es wirklich so, dass wenn ein Kind aus dem Inland adoptiert worden ist und das Kind den Kontakt zu den leiblichen Eltern sucht, dass das Jugendamt erst die leiblichen Eltern per Brief o.ä kontaktiert?
Das ist das aktuelle Papier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. In Abschnitt "4. Datenschutz" steht das, was sich die JÄ selbst auf die Fahne geschrieben haben, bzw. was sich aus den Gesetzestexten ergibt.
Apropos - wenn man das Papier aufmerksam durchliest und dann hier im Forum so manchen Erfahrungsbericht daneben legt, wundert man sich schon wie die BAG LJÄ-Empfehlungen manchmal von einzelnen JÄ individuell interpretiert werden
Nein die Kontaktdaten haben die JA meist auch nicht vorliegen.
Sie hätten aber die Adresse ermittelt und den erstkontakt hergestellt.
Wenn ihr den Namen und das Geburtsdatum sowie einen letzten Wohnort der leibl. Mutter habt, könnt ihr das aber beim zust. Einwohnermeldeamt auch selbst in Erfahrung bringen.