Mir fiel leider keine bessere "Überschrift" ein. Ich lese ja hier nur noch ab und an, aber heute hätte ich mal eine Frage an euch, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen...etwas kompliziert die Sache, geht auch nicht um mich, sondern um meinen Cousin. Ich glaube, ich habe hier irgendwann und irgendwo mal erwähnt, dass ich eine Tante habe, die 2 von ihren 4 Kindern ins Heim gegeben hat, bei meinen Fragen geht es um ihren ältesten Sohn, der bei ihr aufgewachsen ist.
Ich habe ihn vor ein paar Wochen bei FB gefunden, bzw. er mich (er galt in der Familie als "verschollen" und als "schwarzes Schaf" hat sich in sehr jungen Jahren von zuhause und der Familie "abgenabelt") und er fragte mich gestern um Rat.
Er möchte gerne seine Lebensgefährtin heiraten und hat bei dem Standesamt, seines Geburtsortes eine Geburtsurkunde angefordert, aber die schicken ihm keine zu!!??
Er hat seinen Geburtsnamen angegeben, er selber trägt den Namen des Mannes, den seine Mutter , als er ca.11 Jahre alt war, geheiratet hat. Er weiß nicht, ob er von dem "neuen" Mann adoptiert wurde oder ob nur eine Namensänderung erfolgte.
Ich weiß es leider auch nicht, war selber damals noch im Teeniealter.............meine Tante fragen möchte ich aus verschiedenen Gründen nicht.
Nun meine Fragen :
1. ) Wie kann er herausfinden, ob er (als Stiefkind) adoptiert wurde ( Mutter fragen geht nicht, die will nix mit ihm zu tun haben, "Stiefvater" ebenso)) 2.) Fällt euch irgendeine Erklärung ein, warum man ihm keine Geburtsurkunde zuschickt?
Falls euch der "Fall" etwas verwirrt......mir gehts genauso LG Ami
Danke Nancy, werde gleich mal nach den " Personenstandsurkunde" googeln, kannte ich gar nicht. Bloß das mit dem "damit drohen" habe ich jetzt nicht verstanden, aber macht nix. :-)
Personenstandsurkunde ist das Ding, was die Nachfolge des Familienbuches angetreten hat. Dieses war wohl zu umständlich, da bei jedem Umzug das neue Standesamt die Papiere bekam. Daher wird das jetzt elektronisch geführt und heißt jetzt Personenstandsregister. (seit 2007) Aber frag mal Martina, die hatte mir gesagt, welche Formulierung man wählen muss, wenn man die Auskunft beim Amt (schriftlich) anfordert.
Ach so, hab ich noch vergessen. Das Familienbuch hat entweder das Standesamt, wo die Eltern jetzt wohnen, oder das, wo die Ehe geschlossen wurde. Da sind alle Kinder mit vermerkt, jede Änderung des Personenstands, also Ado, Hochzeit, Scheidung, selbst Kirchenein- oder austritte, Geburten usw. Dann mal viel Erfolg
"Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister mit allen Bemerkungen". "Drohen" weil die Herausgabe der Geburtsurkunde einer Person an ebendiese Person nicht verweigert werden darf. Stellt sich der oder die zuständige Standesbeamte weiterhin quer, den Vorgesetzten sprechen.