Ich habe heute Post von der Ausländerbehörde Essen bekommen.
Ich habe ihre Heimatadresse und ein Foto von meiner Mutter wo sie voll gut zu erkennen ist zwar schwarz weiss aber trotzdem voll gut zu erkennen. Die ist voll hübsch.
Ich bin aufgeregt. In meiner Nachbarschaft wohnen Jugoslawen, ich soll ein Brief schreiben und die übersetzen den und schicken den dann weg. Dann sehe ich ja ob sie wirklich da wohnt.
In dem Brief von der Ausländerbehörde steht noch drin:
Der Asylantrag ihrer Mutter wurde mit Bescheid vom 02.04.1991 abgelehnt. Daraufhin ist sie nach unbekannt verzogen. Am 05.12.2006 wurde vom Berchtesgadener Land nach einer unerlaubten Einreise eine dauernde Einreisesperre verhängt. Im August 2008 ist sie jedoch illegal eingereist und wurde deswegen am 14.10.2008 nach Belgrad abgeschoben.
Sry dass ich dafür extra einen Thread erstelle aber das musste sein
ich freue mich wahnsinnig mit Dir und für Dich, dass Du endlich einen supergroßen Schritt weitergekommen bis. Natürlich haben wir erwartet, dass Du uns hier im Forum über Deinen Zwischenerfolg informierst und zwar in einem eigenen Faden. Wie gut, dass Du nicht aufgegeben hast!!! Du siehst, es geht immer weiter, auch wenn es manchmal so aussieht, als sei der Karren total festgefahren.
Drücke Dir sämtliche Daumen für den letzten Schritt, das Finden Deiner leiblichen Mutter und auch Deines leiblichen Vaters.
He, Glückwunsch! Aber bist du sicher, dass du sie nie gesehen hast? Ging mir nämlich ähnlich mit meiner Mutter. Wir haben uns gesehen und wussten nichts, nur meine A-Mutter, und die hat nix gesagt...
Habe der Ausländerbehörde nochmal eine Mail geschrieben, mit der Bitte mir mitzuteilen, warum Mama abgeschoben wurde, daraufhin gab es die Mail:
Sehr geehrter Herr Müller,
der Ausländerbehörde ist es nicht möglich Ihnen weitere datenschutzwürdige Informationen weiterzuleiten. Es wird dazu das Einverständnis (eine Vollmacht) Ihrer leiblichen Mutter benötigt, da es sich um einen rechtlichen Sachverhalt handelt.
Sie könnten beispielsweise mit Ihrer leiblichen Mutter einen Briefkontakt aufnehmen und Ihre leibliche Mutter um ihr Einverständnis bitten, dass Sie die bei der Ausländerbehörde bestehenden Informationen über Ihre leibliche Mutter einholen dürfen. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der sich um das Einverständnis bzw. Vollmacht kümmert.
Rechtlich sieht es so aus, dass durch die Adoption sämtliche Rechtsverhältnisse zur leiblichen Familie erloschen sind. Das bedeutet, dass wir ohne Vollmacht bzw. Einverständnis Ihrer leiblichen Mutter keine weiteren Informationen an Sie weiter geben dürfen.
Weitere Anfragen hinsichtlich Ihrer Mutter erübrigen sich somit und können von hier aus nicht mehr beantwortet werden.
Die ausländerbehörde hat dir aber doch die (abschiebe-)Adresse genannt und du schriebst, dass du über befreundete Jugoslawen ihr einen Brief zukommen lassen wirst.
All die Fragen, kannst du doch ggf. In deinen Brief schreiben. Ich denke damit, dass du ein Foto erhalten hast und eine Adresse, sind sie dir schon sehr weit entgegengekommen, jetzt ist es an dir, mit der Adresse weiterzusuchen.
Zitat von Moonshine1990Na toll, wie soll ich das anstellen?!
Du hattest doch schon mal Kontakt mit den Konsulaten. Lass' dir vielleicht zuerst von ihrer Seite die Adresse bestätigen, bevor du privat einen Brief abschickst. In der Nachricht von der Ausländerbehörde wird, wie ich vermute, angedeutet, dass über die Abschiebung hinaus etwas im Argen lag, wovon die Behörde Kenntnis hatte.