Ich möchte hier nochmal das Thema herkunftsväter aufgreifen. Leider schreiben in den Foren die H.Väter ja eher nicht. Ich frage mich, warum man im www so wenig H.Väter findet.
Enis hatte geschrieben, dass sie ihren H.Vater nun nachträglich in den Urkunden eintragen lässt. Über dieses Vorgang würde ich gerne mehr erfahren, denn als ich das Gespräch beim JA hatte, waren die SA als auch die A.Eltern total entsetzt, dass ich weiß, wer der Vater ist. Sie "baten" mich darüber Stillschweigen zu bewahren. Was ich aber nicht kann/will!
Also wäre es schön, wenn wir uns hier mal über die H.Väter austauschen könnten.
Mein Hvater ist in meiner Abstammungsurkunde eingetragen. Es war aber für das JA ziemlich schwierig ihn zu finden. Er war häufig umgezogen.
Meine Hmutter wollte ihn eigentlich aus der Abstammungsurkunde herausnehmen lassen. Ich bin froh, dass dies nicht der Fall war. Ich konnte meinen Hvater ja leider nicht persönlich kennenlernen, aber ich hatte mit ihm einige sehr aufschlussreiche Telefongespräche.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass Hväter nicht nachträdlich eingetragen werden dürfen bzw. dass die SA beim JA da so einen Film von machen.
Ich hatte zum Glück nie Probleme mit meiner SA beim JA.
Mein leibl. Vater war beim Jugendamt jetzt auch nicht wirklich bekannt, bin dann zum Standesamt um in meine Geburtsurkunde zu schauen und dort stand er drin mit Name, geb. und Adresse ( die damalige). Die wie ich jetzt weiß aber wohl auch noch die gleiche ist.
In meinem Fall glaube ich nicht das irgendetwas entsorgt worden ist...ich habe soviele Informationen und Adressen vom Jugendamt in den letzten 2 1/2 Monaten, welchen Grund sollten sie also haben das vom leibl. Vater vorzuenthalten. Außerdem haben sie jetzt ja nachdem ich ihnen die Daten von ihm gegeben habe ihn ausfindig gemacht und angeschrieben und er hat sich auch gelmeldet. Ich denke mein Jugendamt leistet super Arbeit und ist sehr kompetent.
Ich hatte es ja schon irgendwo einmal geschrieben: Meine SA war total entsetzt, als ich sagte, ich kenne natürlich den leiblichen Vater meines Sohnes. Ich habe ihn damals namentlich nicht benannt, weil ich Angst vor ihm hatte. Und genauso hatte ich es der SA auch bei der Adoption gesagt. Sie trug aber ein "Vater unbekannt", statt "nicht nennbar" oder so was. Nun wollte sie mir bei dem Gespräch klar machen, dass ich es ja gewesen sei, die ihn nicht angegeben hat, und dass ich jetzt nicht einfach ankommen kann, der war es. Also wird mein Sohn gezwungen, erst mich zu suchen, damit er erfährt, wer sein Erzeuger ist. Das find ich schon ganz schön übel!
Hmh da hatte ick ja wirklich super Glück gehabt das mein DADDY drauf bestand genannt zu werden und auch direkt persönlich die da genötigt hat das die vaterschaft anerkannt wird. Er war ja so stolz auf seine Heilige Sherry und nannte dieses auch bei dem Ja und war so happy und süss wohl .Wie es die Akte schildert.DAs Ja war von ihm sehr angetan und sagte er sei ein anständiger und fürsorglicher DADDY und sehr verliebt in mich und wie sagten sie es dort
"W.S gab an da er seine Tochter Sherry M abgöttisch liebe und fanatisch nach Ihr ist " IM SO HAPPY FOR THAT DADDY THANK YA I LOVE YA TOO SO MUCH MY HONEY ;THANK YA FOR THIS WORDS IN THIS GOVERNMENT!!I WILL NEVER LOSE MY LOVE TO YOU DAD AND I WILL EVER FIGHT FOR YOU AND I NEVER WILL STOP THE SEARCH FOR YOU;IM YOUR DAUGHTER LOVE YA SO MUCH TILL THE BROKEN END OF LIFE ...............................................................................................................
Bibi das tut mir echt leid .Mist aber naja :)sieh es positiv dein sohn sieht dich zuerst und dann den erzeuger *g Das hat doch auch vorteile oder nicht? Alles wird gut bestimmt.glaub daran.Auch an alle anderen hier schreibenden ..
Danke, liebe Brigitte, so sehe ich dass auch! Da mein Sohn direkt nach der Geburt zu den A.Eltern kam, gab es von Seiten des JA keinen Grund nachzuhaken, wer der Vater sei!
ZitatIm Interesse des unterhaltsberechtigten Kindes ist die ledige Mutter verpflichtet, den Vater des Kindes anzugeben. Das Jugendamt, das automatisch mit der Geburt eines nichtehelichen Kindes Pfleger für bestimmte Angelegenheiten wird, stellt sodann die Vaterschaft fest und regelt die Unterhaltsansprüche des Kindes an seinen Vater. Insbesondere wenn das Kind „entgeltlich bei einem Dritten in Pflege“ ist (Heim, Krippe, Pflegestelle), wird das Jugendamt auf der Benennung des Vaters bestehen, weil Kosten entstehen, die im Rahmen von Jugendhilfeleistungen erbracht werden müssen und die teilweise vom unterhaltspflichtigen Vater wieder eingetrieben werden können. In diesen Fällen hat das Jugendamt als Pfleger ein gewisses Eigeninteresse an der Feststellung und Beurkundung des Vaters.
Genauso hat es sich bei mir auch verhalten. Auch ich mußte den Namen des Vaters meines Kindes preisgeben.
Genauso verhielt es sich schon vor 41 Jahren als ich geboren wurde. Mit 18 Jahren habe ich dann von meinem Amtsvormund sämtliche Unterlagen ausgehändigt bekommen.Somit wußte ich den Namen den Geburtsort und das Geburtsdatum meines Vaters.Selbst der letzte Wohnsitz war dort vermerkt.
Seit einer Woche befinde ich mich auf der Suche nach ihm.