wir haben heute morgen vom Geburtsregister in Glozane erfahren, daß Ihre Mutter dort eingetragen ist. Das bedeutet, daß wir jetzt einen Antrag auf Ausstellung der Geburtsurkunde stellen können.
Hierfür benötigen wir im Prinzip eine Vollmacht von Ihrer Mutter, weil es um ihre Daten geht, die gesetzlich geschützt sind. Wenn Sie uns keine Vollmacht besorgen können, können wir es einfach mal ohne Vollmacht versuchen, können aber keinen Erfolg in der Sache versprechen (soll heißen, vielleicht bekommen wir die Urkunde nicht ohne Vollmacht).
Wir werden jedoch nicht die Anschrift Ihrer Mutter erfahren können, das habe ich Ihnen bereits am Telefon mitgeteilt.
Also, wenn Sie möchten, daß wir den Antrag auf Ausstellung der Geburtsurkunde stellen, bitte ich Sie, uns dies zu bestätigen. Unser Honorar hierfür wird 75 EUR betragen, zzgl. 20 EUR für die Gebühren. Wenn Sie hiermit einverstanden sind, schicke ich Ihnen eine Vorschussrechnung und nach deren Bezahlung stellen wir den Antrag.
Freundliche Grüße,
Meine Antwort darauf war:
Sehr geehrter Herr ****,
vielen Dank, für ihre Bemühungen, Also 95 Euro könnte ich Anfang nächsten Monat am 2. Oktober überweisen. Das Problem ist nur ich frage mich ob das etwas bringt. Weil ich schätze zu 99 % das wir keine Urkunde bekommen werden, da wir keine Vollmacht haben. Dann hätte ich 95 Euro mal eben so in den Sand gesetzt. Das mit der Anschrift meiner Mutter dass wir die nicht erfahren können ist mir klar. (Aber auf der Geburtsurkunde sollte doch eine Adresse draufstehen meines Wissens nach, kann natürlich auch nur für Deutschland gelten).
Um ehrlich zu sein ich bin unsicher, die Geburtsurkunde wäre ja nicht für mich sondern für das serbische Konsulat in Hamburg. Vielleicht bringt das etwas, wenn sie denen das sagen.
Was meinen Sie soll ich es wagen?
Das Geld ist ja erst am 1. Oktober drauf, bis dahin werde ich es mir überlegen, ist das in Ordnung?
Mit freundlichen Grüßen
Soll ich es wirklich wagen? Ich bin mir da nicht so sicher.