Ich hab da mal 'ne Frage. Ich war vor knapp einem Jahr beim Jugendamt und habe dort um Hilfe gebeten, meine leibliche Mutter zu finden. Dort wurde mir gesagt, dass ich ihnen alles sagen soll, was ich über meine Mutter weiß, damit sie mit der Suche anfangen können und das sie bei dem Jugendamt in der Stadt wo ich geboren wurde die Akten anfordern werden. Zudem sagten sie mir, dass dies ein ganz neuer Fall für sie ist und das sie sich nicht sicher sind ob sie mir helfen können, sie sich aber auf jeden Fall bei mir melden werden.
Das Ganze ist nun also fast 1 Jahr her. Und meine Frage ist jetzt, wie lang kann sowas dauern ? Ist 1 Jahr vielleicht akzeptabel oder sollte ich da mal etwas hinterher sein ? Oder kann ich selbst noch irgendwas anderes unternehmen ?
Zitat von an-krOder kann ich selbst noch irgendwas anderes unternehmen ?
Hallo, Nun gibt es ja das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot. Das bedeutet, dass deine Verwandten keine rechtliche Möglichkeit haben, dich zu suchen. Für dich gilt das nicht. Du darfst alles machen. Du hast gemäß § 62 PStG das Recht vom Standesamt deines Geburtsortes den sog. beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister mit allen Bemerkungen ausgehändigt zu bekommen, auf dem die Namen und Geburtsdaten deiner Eltern stehen sollten. Du hast das Recht beim Amtsgericht, das deine Adoption beschlossen hat, deine Akte(n) gemäß § 13 FamFG einzusehen und sie dir kostenpflichtig kopieren zu lassen. Du hast das Recht bei der zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle deine Vermittlungsakte gemäß § 9b Abs. 2 AdVermiG einzusehen. Das alles kannst du persönlich ohne Anwalt machen. Sobald du die Personendaten deiner Mutter hast, kannst du zu einem beliebigen Einwohnermeldeamt gehen und hast das Recht gemäß § 21 MRRG eine Melderegisterauskunft über den aktuellen Wohnort deiner Mutter zu bekommen.
Okay, das ist ja schonmal gut zu wissen. Aber meine Mama kommt, so wie ich weiß, ursprünglich aus Polen & hat dann studiert in London. Was mach ich dann ? Da wird mir ja wahrscheinlich kein deutsches Einwohnermeldeamt weiterhelfen können. Oder doch ?
Nein, das nicht, aber wenn du konkrete, korrekte Personendaten hast, wirst du sie finden, selbst wenn sie im Augenblick in Syrien wohnhaft wäre, da bin ich mir sicher.