das heisst das ich jeder zeit meinen gebutsnamen wider bekommen kann. den ich will schon seit ich denken kann mein namen wider wechseln, den wo mir meine leibliche mutter nach der geburt gegeben hatt??
Zitat(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigke
it zu erwerben, und soweit möglich, das Recht seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Das soll heißen das, das Kind gleich nach der Geburt einen Namen erhält.
Mein Sohn ist unehelich geboren und hat nach der Geburt meinen Mädchennamen erhalten. Nach der Adoption hat er den Nachnamen seiner Adoptiveltern angenommen seinen Vornamen aber behalten.
Inwieweit die Adoptiveltern auch den Vornamen bestimmen dürfen bin leider rechtlich gesehen nicht so kundig.
Könnte mir vorstellen das gerade bei Adoptionen die direkt aus der Klinik herraus erfolgen und die abgebende Mutter ihr Kind auch nicht sieht..das manche H-Mütter diesen auch keinen Namen geben. Da müßten es ja dann die neuen Eltern tun.
Hexe,die Aeltern dürfen alles bestimmen. Sie können den ganzen Namen wegmachen aber auch behalten. Bei mir haben se sherry ersetzt mit C****** und den Namen meiner Adoptivmutter als zweites. Somit haben die die Macht über den Namen aber das schönste is wenn se den leiblichen Namen behalten so kann das Kind später sich besser idetifizieren mit seiner Herkunft!
das ist scheisse, ich habe zwar in der schweiz gehört das dies geht.... aber dies kann ich nicht zu 1oo% sagen, ich werde mich mal informieren lassen... den das würde mir helfen darüber hinweg zu kommen, den dies bedeutet mir sehr viel....
Also rein rechtlich können die Adoeltern den Namen des Kindes ändern, wie es beliebt. Wir haben allerdings die Namen gelassen, dei ihnen die leibliche Mutter gegeben hat. Wir haben aber einen zweiten Vornamen dazugesetzt - mit Einverständnis der Mutter. Sie sollten wenigstens den Vornamen behalten!
Zitat von sherryHexe,die Aeltern dürfen alles bestimmen. Sie können den ganzen Namen wegmachen aber auch behalten.
Ich habe mich mal mit dem vom Jugendamt unterhalten und der hat gesagt...das kind behält sein namen...die adoeltern können höchstens noch einen zweiten vornamen hinzufügen.
Er (also der von unserem jugendamt) würde es auch nicht wollen, das die neuen eltern einen ganz ganz neuen namen wählen. Also muss ja das jugendamt auch ein wörtchen mit zu reden haben.
Hallo Sunshine, zunächst einmal herzlich willkommen hier!
Mich würde auch interessieren, wie der Sacharbeiter des Jugendamtes darauf kommt. Das JA hat da gar kein Bestimmungsrecht. Das entscheiden A.eltern und beantragen es bei Gericht!
Zitat§ 1757
(1) Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden. ...
(4) Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag des Annehmenden mit Einwilligung des Kindes mit dem Ausspruch der Annahme 1. Vornamen des Kindes ändern oder ihm einen oder mehrere neue Vornamen beigeben, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht; 2. dem neuen Familiennamen des Kindes den bisherigen Familiennamen voranstellen oder anfügen, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Keine Ahnung wo er das her hat. Ich weiß es halt nur weil ich ihm am telefon gefragt hatte wie das mit dem Namen den ich dem Kind gegeben habe denn ist. Weil die im kh ja auch meinten das die A Eltern das entscheiden...ob der Name bleibt oder nicht. Und er hat zu mir gesagt...er behält den Namen und bekommt höchstens noch einen zweiten vornamen dazu. Alles andere lässt er auch nicht zu.
Ihr seht ja die A-Eltern als richtige Buhmänner und Bösewichte. :-(
Namensänderung: Bei Babies darf man soweit ich weiß, den Namen ändern, weil sie noch nicht reden und sich folglich damit identifizieren können.
Wenn ein JA- oder Verm.stellenmitarbeiter mir sagt, daß er/sie dem Kind einen Namen gibt, dem würd' ich echt was erzählen. Das ist Anmaßung.
Bei unserer 1. Ado haben wir es nicht gewußt und dem Kind einen anderen Namen gegeben. Bei Nr. 2 haben wir es dann genauso gemacht - allerdings sehen wir A-Eltern die Kinder ja irgendwo auch als unsere Kinder an (macht man das nicht, um eine Beziehung zu ihnen aufzubauen, weil man sie ja nicht selbergemacht hat)?
Erst danach habe ich mich mit Wurzelsuche etc. befaßt - ich glaube, heute würde ich auch eher den 1. Namen stehen lassen . Ich gebe zu, ich hab's einfach nicht anders gewußt (also die ganze Tragweite).
Und trotzdem habe ich nicht den Eindruck, daß ich sie von ihren Wurzeln fernhalten will - für beide haben wir versucht, die Wurzeln schon mal vorab ausfindig zu machen. Bei unserer Tochter hat's funktioniert, bei unserem Sohn leider nicht, und das ärgert mich auch, zumal wir damals die Möglichkeit dazu hatten, und aufgrund von Sprachbarrieren und der Tussi, die uns dolmetschen sollte, hat sich das nicht mehr ergeben. Wir könnten uns heute noch in den Hintern beißen.
Trotzdem will ich, daß sie sich eines Tages auf die Suche begeben!
Unsere Kinder sind das, was sie sind - ein Teil ihres Herkunftslandes, ihrer Herkunftsfamilie - aber sie sind auch unsere Kinder.
Im übrigen kenne ich einen Fall, nicht adoptiert also selbergemacht, der hat sich tatsächlich umbenannt, von Theo in Peter - mit allen Konsequenzen...
aber in den Beiträgen hier geht es doch um die Aufklärung über das JA. Das hat doch nichts mit den A.Eltern zu tun. Wieso sollten wir A.Eltern als Bösewichte sehen? Diese Gesetze machen ja keine A.Eltern ;-)
Du sagst ja selber, Du hast die ganze Tragweite nicht gewußt.
Und dass ist das, was ich verurteile. Die unkorrekte Aufklärung über die ganze Tragweite!
Zunächst: der Sachbearbeiter vom JA (oben) hat Unrecht. A-Eltern können den Namen des angenommenen Kindes ändern und dies tun sie bereits vor Adoptionsbeschluss, da das Kind wärhend der A-Pflege ja einen Namen benötigt. Meine H-Mutter hat mir keinen Namen gegebenen, weil sie mich nach der Geburt auch nicht sehen konnte und meine A-Eltern mich nach einigen tagen im Krankenhaus direkt zu mir geholt haben. Meine A-Eltern haben mir aber verischert, dass ich den Nachnamen meiner H-Mutter als Vorname (es passte eben) erhalten hätte, wäre ich ein Junge gewesen. Insofern ging es ihnen nicht darum, meine Herkunft zu negieren. Bei meiner ebenfalls angenommenen Schwester (allerdings anderer Herkunft) haben die Schwestern des Krankenhaus den Namen gegegeben, weil sie das Kind irgendwie ansprechen wollten. Dieser Name wurde dann auch beim Standesamt inms Familienbuch eingetragen. Diesen haben unsere A-Eltern dann aber geändert, weil sie ihn nicht mochten und er sowieso nicht von der H-Mutter stammte.
also meine a-eltern haben den namen, den ich von meiner leiblichen mutter bekommen habe, beibehalten, und da bin ich in gewisser weise auch froh drüber... ich hatte schon immer ziemliche probleme mit meiner identitätsfindung, und da ich meinen leiblichen namen behalten konnte, hilft mir dieser kleine punkt etwas weiter...