Wer weiss etwas..??Bin beim Stöbern im Netz über folgende Aussage gestolpert: "Laut Gesetz steht den leiblichen Eltern ein Treffen zu." Gilt das für alle Adoptionsformen oder nur für die halboffene?Muss leider hier fragen, da die Adoptionsvermittlungsstelle dicht macht. :-(T.
Liebe Tritiom,das mag bestenfalls für die offene Ado gelten.Solch ein Gesetz ist mir nicht bekannt. Und ich glaube auch nicht, dass dies gesetzlich irgentwo geregelt sein könnte.Liebe Grüße, Bianka
"Laut Gesetz steht den leiblichen Eltern ein Treffen zu." aber nur nachdem das Kind die Leiblichen Eltern gefunden hat und Kontat wünscht!DAS ist der Wahr Wortlaut dieses Gesetzes.Liebe Grüsse Tritiom Lass den Kopf net hängen.Wir bekommen das schon hin.Sherry