Zitat von EnisAuch in einer nichtehelichen Verbindung kann der leibliche Vater das Sorgerecht inclusive aller anderen Rechte und Pflichten haben.
Enis
willkommen Enis in unserem schönen Boot ! Hoffe fühlst dich wohl hier!
Zu deinem Post zurückzukommen. Mir wurde gesagt das das nicht geht alles.Das laut Gesetz der nich eheliche Papa nicht der Echte Papa ist also gesetzlich.
Wäre dir dankbar um ein Paar sätze,und ein paar Beispiele und Menschen die du kennst die des trotz allem haben :) ALso die Vaterschaft bei nicht ehelichen Verhältnissen.
Also, als unverheiratetes Paar haben wir uns BEIDE in die Abstammungsurkunde unser gemeinsamen Tochter nach ihrer Geburt eintragen lassen. Als Adoptierte, deren leiblicher Vater nicht eingetragen ist, weil man dies damals einfach nicht so wichtig nahm (er war bekannt und hat auch Unterhalt gezahlt), war dies mir besonders wichtig. Meiner Nachfrage beim Amt, was wohl geschehen würde, wenn ich den leiblichen Vater nicht angeben würde, entgegente man, dass man Nachforschungen hierzu angestellt hätte. Dies geschähe geraqde deshalb, um potentiellen Unterhaltszahlungen vorausschauend begegnen zu können. Im gleichen Zug erhielt ich auch einen Titel, der mich als Mutter zu einem x-belibigem Tag (der hoffentlich niemals eintritt!) auch ohne richterlichen Beschluss, Unterhaltszahlungen einzufordern. Inwieweit das Sorgerecht irgenwie beschränkt sein soll, entzioeht sich meiner Kenntnis. Wir haben bisher aber keine Einschränkungen erfahren. Seit einigen Jahren haben sich die Rechte der Väter sowieso geändert. Zum Beispiel müssen nichteheliche Partner (Männer) das leibliche Kind, soviel ich weiß, nicht mehr adoptieren.