Hallo Ihr Lieben, habe gerade gelesen, dass angezweifelt wird, dass es vorkommen kann, das leibliche Mütter eine Geburtsurkunde von ihrem zur Adoption freigegebenen Kindes erhalten hat. Ein gewisser User zweifelt die Aussage an, das könne nicht geschehen, das wäre verboten.
Eine Userin teilte mit, dass ihre A-Mutter eine beantragt hat, und sie auch bekam. Und nun fragt sie sich, wieso es so etwas geben kann, da es doch verboten wäre.
Wie denkt Ihr darüber? Oder wisst Ihr genaueres und ist es einem so ergangen?
Dazu muss ich sagen, dass ich sofort nach der Geburt im Krankenhaus (damalige DDR) für meine Zwillinge eine Geburtsurkunde mit allen Namen erhielt und diese habe ich heute noch.
ich habe die Geburtsurkunde meiner Tochter vom JA bekommen, mit dem Kommentar sie wäre wert-/nutzlos. Der Grund für die Nutzlosigkeit: Nur ich als Mutter stehe darin, durch die Vaterschaftsanerkennung wurde eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Diese neue Urkunde geht in die Akten vom JA.
ich habe die Geburtsurkunde meiner Tochter vom JA bekommen, mit dem Kommentar sie wäre wert-/nutzlos. Der Grund für die Nutzlosigkeit: Nur ich als Mutter stehe darin, durch die Vaterschaftsanerkennung wurde eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Diese neue Urkunde geht in die Akten vom JA.
Tritiom
Liebes Tritiom, Na ja wenn die meinen, aber ICH HABE DEN BEWEIS, dass ich die Kinder geboren habe. Bei mir steht auch nicht der Vater drin, weil ich es damals nicht wollte, das stimmt, dass nach Vaterschaftsanerkennung die Akte an die JÄ oder A-Eltern geht. Aber man kann nicht sagen, wir bekämen keine Geburtsurkunde.
soweit ich mich erinnere, ging es darum, dass die h-mutter die geburtsurkunde auf antrag bekam, obwohl die ado schon seit vielen jahren vollzogen war. die frage ging dann dahingehend, ob auch ein so "später" antrag rechtens wäre. und soweit ich mich entsinne, war die frage der userin nicht ausgelegt, um h-müttern das recht auf eine geb-urkunde nach der geburt abzusprechen, sondern eben nur um zu klären, ob es normal/ möglich sei, dass eine h-mutter nach vielen jahren die geb-urkunde anfordern kann, auf der die "neuen" daten des kindes vermerkt sind.
Laut unserem Standesamt habe ich nach Vollzug der Adoption keinen Anspruch auf eine aktualisierte Urkunde, egal in welcher Form, da das Kind ja dann nicht mehr als ein Teil meiner Familie betrachtet wird. Was ich als Herkunftsmutter jedoch bekommen kann, ist die ursprüngliche Geburts- und auch die Abstammungsurkunde, eben der Stand bei Geburt des Kindes.
Kann aber nur für meine kleine Gemeinde hier sprechen........
Ok, ich beantrage morgen eine Geburtsurkunde von meinem Sohn. Warum auch nicht. Was hat das denn nun mit dem Ausforschungsverbot zu tun? Das ich ihn geboren habe weiß ich doch eh!
Und ich bin sehr gespannt, ob seine heutigen Eltern drin stehen werden, oder ich, oder ob ich gar keine bekomme. Hätte ich nicht eigentlich bei der Geburt eine ausgestellt bekommen haben müssen? Bin ich die einzige Herkunftsmutter, die niemals irgendein Papier bekommen hat? Ich habe kein einziges Schriftstück! Ich kann nicht mal beweisen, dass ich ihn überhaupt geboren habe.
"Eine Userin teilte mit, dass ihre A-Mutter eine beantragt hat, und sie auch bekam."
???? Bevor hier wild weiterdiskutiert wird, muss doch zunächst noch einmal geklärt werden, wer hier was beantragt hat.
Enis
Soweit ich das verstanden habe, geht es darum, ob eine H.Mutter, die vor Jahren ihr Kind zur Adoption gegeben hat heute noch eine Geburtsurkunde bekommen darf. In Hinsicht auf das Ausforschungsverbot denke ich, würde sie lediglich eine Geburtsurkunde mit ihren eigenen Daten bekommen.
Bei der Überlegung stellt sich mir natürlich die Frage wer mein Kind damals eigendlich angemeldet hat. Seit der Geburt meiner Tochter (die hier bei mir lebt) weiß ich, dass ein Neugeborenes innerhalb weniger Tage nach der Geburt beim Standesamt eingetragen werden muß. Dies müssen in der Regel die leiblichen Eltern machen, denn sie haben ja das Sorgerecht. Wer hatte also das Sorgerecht für mein Kind? Wer hat es angemeldet? Und vor allem: Warum bekam ich darüber gar keine Belege? Wohin ging die Post vom Gericht?
Ich denke, ich werde mal einige Erkundungen einholen müssen. Da kann ich ja direkt froh sein, dass ich im Geburtenregister geführt bin.
Wenn ein Kind in Adoptionspflege lebt hat es einen Amtsvormund. Dieser könnte die Geburt melden. Ich gehe aber eher davon aus, und so war es auch bei mir, dass jemand vom Krankenhaus die Geburt meldet. Ich schaue noch einmal nach, wer das genau war. Enis