Ich kann mittlerweile gut nachvollziehen, warum manche Adoptierte ihre Adoption aufheben wollen.
Der eine oder andere hat sich vielleicht auch schon an der Umfrage beteidigt. Diese werde ich die Tage aber noch anders gestalten. Dort frage ich auch nach eurer Meinung zu diesem Thema. Es ist ein wichtiges Thema. Und wenn wir es schaffen sollten, gemeinsam eine Pettiton zu erstellen, sollte dieses Thema auch mit rein.
Also schreibt erst mal fleißig Eure Meinung und Erfahrungen!
Wenn Du mich so fragst schlage ich vor, Du schreibst erst mal alles zum Thema hier noch mal auf. Es ist nun mal ein neuer Anfang. Also sollte auch alles neu augfeschrieben werden. Damit wir Diskussionsmaterial haben.
Dann eine sehr persönliche Bitte: Bitte lösch nicht nach ein paar Tagen wieder alles... [smilie=code_smll_classic_05.gif]
Hallo Harald, ich danke Dir schon mal! Ich schlage vor, wie warten mal ein paar Tage auf Reaktionen. Wenn Du den Text dann noch einmal ausarbeiten möchtest, würde ich gerne den fertigen Text auf die HP nehmen, und später auch für eine evtl. Petition gebrauchen.
Liebe Grüße, Bianka
Anscheinend klappt das mit dem Zitat einfügen noch nicht wirklich, oder habe nur ich diese Ansicht?
Hallo Harald! In gewisser Weiße hast Du recht, doch gerade die Ursachen einer Adoption wird gerne unter den Tisch gekehrt! Ich sage es heute, da ich nichts mehr verlieren kann! Das Thema ist für mich gegessen! Wenn ich heute noch mal 20 Jahre zurück drehen könnte, würde ich mich nie mehr in eine solche Situation bringen. Und doch hast Du es nie im Sack!! Harald ich konnte danach keine Bindung mehr eingehen. Ich verlor jegliche Lebensfreude! Ich liebe Kinder! Aber niemals mehr unter solchen Umständen! Mein Sohn hatte alles miterlebt! Wie das Jugendamt mein Kind holte! Was man mir angetan hat ist seelischer Mord! Meinen Sohn konnten sie mir nicht wegnehmen! Doch versucht haben sie es mit allen Mitteln! Genau so wie Du unter Deiner Situation leidest und gelitten hast, so ergeht es den leiblichen Müttern auch! Auf anderer Basis! Natürlich kann ich heute nichts mehr ändern, aber geschwiegen wird nicht, geschluckt auch nicht mehr!! Heute nenne ich das "Kind" beim Namen! Als ich zu meinem Kind den Kontakt wollte, musst ich mich dumm und dämlich zu Kreuze krichen, Scheinheilig, nennt man dies oder? Heute klopfe ich auf den Tisch, sollte an mir oder meinem Sohn eine Ungerechtigkeit getan werden! Lieber Harald sehe es nicht so eng, Die Suppe besteht nicht nur aus Salz. Liebe Grüsse Witha!!
4. Kapitel: Auflösung der Adoptionsbeziehung ex nunc
§ 26 Der Adoptierende darf vor der Volljährigkeit des Adoptierten die Adoption nicht auflösen, ausgenommen dann, wenn der Adoptierende und der, der das Kind zur Adoption gegeben hat, die Auflösung vereinbaren; wenn das Adoptivkind zehn Jahre alt oder älter ist, muß sein Einverständnis dazu eingeholt werden. Wenn der Adoptierende seine Pflicht, das Kind zu unterhalten(6), nicht erfüllt, es mißhandelt, verstößt oder mit anderen Handlungen die legalen Rechte und Interessen eines minderjährigen Adoptivkindes verletzt, ist der, der das Kind zur Adoption gegeben hat, berechtigt, die Auflösung der Adoptionsbeziehung zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind zu verlangen. Wenn der Adoptierende und der, der das Kind zur Adoption gegeben hat, keine Vereinbarung über die Auflösung der Adoptionsbeziehung erzielen können, kann Klage beim Volksgericht erhoben werden.
§ 27 Wenn sich die Beziehungen zwischen Adoptiveltern und einem erwachsenen Adoptivkind verschlechtern, und sie nicht mehr zusammenleben können, kann die Auflösung der Adoptionsbeziehung vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung über die Auflösung der Adoptionsbeziehung erzielt werden kann, kann Klage beim Volksgericht erhoben werden.
§ 28 Wenn die Beteiligten durch Vereinbarung eine Adoptionsbeziehung auflösen, müssen sie bei der Volksregierungsbehörde das Verfahren zur Registrierung der Auflösung der Adoptionsbeziehung durchführen.
§ 29 Nach Auflösung der Adoptionsbeziehung erlöschen die Rechte und Pflichten zwischen dem Adoptivkind und den Adoptiveltern und deren nahen Verwandten, und die Rechte und Pflichten in den Beziehungen zu den leiblichen Eltern und anderen nahen Verwandten leben wieder auf; aber ob die Rechte und Pflichten zwischen einem erwachsenen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern und anderen nahen Verwandten wiederaufleben oder nicht, kann in Verhandlungen bestimmt werden, .
§ 30 Nach Auflösung der Adoptionsbeziehung müssen von den Adoptiveltern unterhaltene(6) erwachsene Adoptivkinder Adoptiveltern, die nicht arbeitsfähig sind und keine [sonstige] Quelle für ihren Lebensunterhalt haben, die Kosten des Lebensunterhalts zahlen. Wenn die Adoptionsbeziehung aufgelöst wird, weil ein volljähriges Adoptivkind Adoptiveltern mißhandelt oder verstoßen hat, können die Adoptiveltern verlangen, daß das Adoptivkind die während der Zeit der Adoption geleisteten Ausgaben für [seinen] Lebensunterhalt und [seine] Erziehung erstattet. Wenn leibliche Eltern die Auflösung der Adoptionsbeziehung verlangen, können die Adoptiveltern von den leiblichen Eltern eine angemessene Erstattung der während der Zeit der Adoption geleisteten Ausgaben für Lebensunterhalt und Erziehung [des Kindes] verlangen, ausgenommen dann, wenn die Adoptionsbeziehung aufgelöst wird, weil die Adoptiveltern das Adoptivkind mißhandelt oder verstoßen haben.
Hallo Harald, dies hier liest sich für mich so, als würde es erstmal keine Frist geben. Oder ist Deine Frist verstrichen, weil Du schon Distanzen weiter warst? Liebe Grüße, Bianka
ZitatEine Adoption kann nur in den Fällen, die in den §§ 1760 und 1763 BGB abschließend geregelt sind, aufgehoben werden. Antragsberechtigt sind die in § 1762 bezeichneten Personen. Der Aufhebungsantrag muss notariell beurkundet sein § 1762 Abs. 3 BGB und bei dem Vormundschaftsgericht am Wohnsitz der Annehmenden eingereicht werden. Soll die Aufhebung der Adoption aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erfolgen, kann dieses Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden. Hierfür genügt es, wenn ein Dritter (also z. B. ein Nachbar) dem Vormundschaftsgericht einen entsprechenden Hinweis gibt. Das Gericht muss dann nach entsprechender Prüfung des Falles von sich aus tätig werden. Dem Kind ist zur Vermeidung einer eventuellen Interessenkollision im Aufhebungsverfahren gegebenenfallsein Ergänzungspfleger zu bestellen, weil die Annehmenden in der Regel "befangen" sein werden. Der Richter ist auch im Aufhebungsverfahren verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die erforderlichen Beweise zu erheben. Gemäß § 56f Abs. 1 FGG muss der Richter einen Termin anberaumen, zu dem der Antragsteller, der Annehmende und das Kind zu laden sind. Die Angelegenheit ist dann mündlich zu erörtern. Bei einer Inkognito-Adoption muss die Anhörung getrennt erfolgen, damit nicht gegen § 1758 BGB verstoßen wird. Das Jugendamt muss auch im Aufhebungsverfahren eine gutachtliche Stellungnahme abgeben. Ebenso kann der Richter noch ein spezielles Sachverständigengutachten einholen. Ist der Angenommene minderjährig, muss das Jugendamt auch zum Gerichtstermin geladen werden. Hebt der Richter die Adoption auf, wird sein Beschluss erst mit Rechtskraft wirksam. Das ist der Fall, wenn innerhalb der vorgeschriebenen Frist kein Rechtsmittel eingelegt oder bereits zuvor auf ein Rechtsmittel verzichtet wurde oder wenn alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde als Rechtmittel zulässig, die innerhalb einer Zweiwochenfrist eingelegt werden muss. Als Beschwerdeführer kommen das Kind, dessen Abkömmlinge, der Annehmende sowie sein Ehegatte in Betracht. Wird der Aufhebungsantrag vom Gericht zurückgewiesen, kann der Antragsteller gegen diese Entscheidung die einfache Beschwerde einlegen, die an keine Frist gebunden ist. Der ablehnende Beschluss ist dem Kind, dessen Abkömmlingen, dem Annehmenden, dessen Ehegatten sowie gegebenenfalls der Person, die den Hinweis für dieses Verfahren gegeben hat, zuzustellen. Beschwerdeberechtigt ist dabei jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung geltend machen kann, also zum Beispiel auch das Jugendamt oder unterhaltspflichtige Verwandte.
Ich denke nicht unbedingt, daß es Machtgelüste sind, sondern eher Unverständniß! Was man ja auch an der Argumentation erkennt: Leibliche können das auch nicht. Den Gesetzgebern fehlt jegliches Verständniß für die Situation. Wenn man die Aufhebung per Gesetz verankern würde, müßte man sich ja eingestehen, daß es Adoptionen gibt, die nicht so gut funktionieren!
Das ist das Gleiche, wie, wenn die Politiker im TV behaupten, es gibt in Deutschland keine Armut, keine Obdachlosen... Deutschland hat in deren Köpfe keine Probleme. Es muß immer erst was schreckliches passieren. Und dann sind das auch erst mal immer Einzellfälle. Es dauert so unendlich lange, bis sich in unserem Staat mal was tut!
Auch bei den Gesetzgebern/Politikern funktioniert die Verdrängung sehr gut.
Was sie nicht sehen, glauben sie auch nicht. Und warum sollten sie sich mit dem Thema Adoption auseinandersetzen? Uns fehlt wirklich eine Lobby. Diese augzubauen, können wir aber nur ZUSAMMEN schaffen. Man muß erst einmal das Interesse der Bevölkerung wecken. Ob das in einem so abgestumpften Land wie Deutschlan möglich ist, ist eine andere Frage.
Obwohl z.B. die obdachlosigkeit so offenkundig ist, gibt es Politiker, die das anders sehen. Blind!!! Und was ist denn nach der Pisa-Studie passiert? Nichts bemerkenswertes!
Es ist nicht einfach hier etwas zu erreichen.
Das Mißhalnlungen durch leibliche Elter öfter vorkommt, als durch A.Eltern liegt ja daran, daß es doch noch mehr leibliche gibt, als Adoptiveltern. Wenn man dies aber als Argument nimmt, noch mehr Kinder in die Adoption zu vermitteln, wird man bald von mehr Fällen hören, wo auch Adoeltern die Kinder mißhandeln. Denn sie/wir alle sind nur Menschen.
Besser sollte man mal versuchen zu verstehen, warum soviele Eltern anscheinend so überfordert sind!!! Aber da geht man in Deutschland grundsetzlich lieber den einfacheren Weg!
Aber wie sagst Du immer: Es nutzt nichts, den Staat für alles verantwortlich zu machen! Warscheinlich nutzt das auch nichts. Aber dennoch ist er verantwortlich!
Wir sollten mal Frau von der Leyen (ist das richtig geschrieben?) hierher einladen.
Hallo Harald, zunächst einmal sind Kinder niemals von allein einfach schwierig! Es gibt immer einen Grund dafür. Und in den allermeisten Fällen ist es ein Fehlverhalten der Eltern!
Da auch ich mit Schlägen und Strafarbeiten durch meinen Stiefvater aufgewachsen bin, kann ich gut verstehen, wie wichtig Dir das alles ist!
Ich werde Frau von der Leyen die Tage mal einen Brief schreiben. Mal sehen, wie weit sie interessiert ist .
ZitatZum Beispiel hyperaktive Kinder SIND schwierig. Sie können natürlich nichts für ihr biochemisches Ungleichgewicht, aber das ändert nichts daran, dass mit ihnen nicht gut Kirschen essen ist.
[img]http://img.homepagemodules.de/siteboard/images/smilies/sm_classic_secret_c[1].gif[/img] Du magst Kinder nicht sonderlich, oder?
Zitat Ich würde das Vergangene ja gerne ruhen lassen, wenn man mich denn ließe - denn ohne die Aufhebung geht es nicht.
Mein Stiefvater ist tod. Aber er war eh nur der Mann meiner Mutter, und nicht mein rechtlicher Vater. Daher kann ich es wohl etwas lockerer sehen.
Zitat Das ist gut. Hoffentlich gerätst Du dabei nicht an irgendeine Abwiegel-Sekretärin.
Mir wäre lieber .viel lieber wenn es gehn würde. Viele schlimmen Dinge könnte man einfach ungeschehn machen indem man direkt aussteigen kann aus dem "vertrag"der eh unemenschlichkeit darstellt in meinen Augen.
Ein kleines Kind wird bevormundet und ohne ende manipuliert und direkt bestimmt vom anfang eines lebens.Es kann nicht selbst bestimmen ja oder nein ,Es wird einfach weggeben in eine fremdartige manchma bösartige andere Welt wo raus kein Entkommen herrscht nur einfahc weg ziehen und der name bleibt immer noch .Es gibt keine Reunion keine anderweitige gesetzliche Rückführung mehr und ende ist Ende im Gelände. Adoption an falsche Aeltern stellt für mich den Tatbestand des Seelischen missbrauchs dar" viele Eltern bekommen den Job doch nur weil se nen prall gefüllten geldbeutel und damit das jeweilige amt eine sorge weniger hat.
Damals war das so und heute keine ahnung.Trotzallem is dieses vertraggedrisse nix weiter als menschenhandel legal.
Selten sind die umstände so extrem das kinder einfach so rausgenommen werden müssen ,sie werden gezwungen dazu un das nent man dann "menschlich"?
nene . in einem Vertrag sollte auch immer ein Kündigungsrecht stehn,wenn es nicht klappt sonst sind die kinder fürimmer gestorben menschlicherseits und werden dem gefängnis niemals entkommen können in dem sie sich befinden.
Das gilt nicht und niemals für wirklich wunderbare Aeltern die es auch wirklich gibt ,die sich sehnen nach kinder un diese auch voll super behandeln,.,wow ,,das is richtig super.
Alles andere is für mich unmenschlicher kinderhandel und gehört für mich unter gefängnis gestellt von 20 jajhren mindestens..
Sorry aber is doch so .auch wenn es sich redikal anhört ..