Ich wollte mich heute mal bei euch vorstellen. Ich bin 33 Jahre alt und habe meinen Neffen seit seiner Geburt in Pflege.. Er wird jetzt 8 Jahre alt. Er ist das leibliche Kind meiner Schwester. Für sie stand von Anfang an fest, das sie dieses Kind nicht behalten wird. Sie wollte es sofort nach der Geburt zur Adoption freigeben. Da aber die Familie (Oma/Opa/Tanten usw) damals überhaupt nicht damit klar kamen, habe ich mich dazu entschlossen diesem Kind ein zu Hause zu geben, jedoch als Pflegschaft. Er ist für mich mein Sohn und wir sind seine Eltern. Er kennt seine leiblichen Eltern und weiß auch, das er unser Pflegekind ist, aber er wünscht sich selbst die Adoption. Er möchte unseren Namen tragen und würde so gerne das wir ihn Adoptieren. Wir kümmern uns wirklich sehr um ihn. Er ist auch nicht das einfachste Kind. Er hat leider Asperger Autismus und ADHS. Aber wir geben uns große Mühe ihm dabei zu helfen.
Auch wir würden ihn sehr gerne Adoptieren. Ich habe auch schon mit den leiblichen Eltern gesprochen, sie würden uns da auch voll und ganz die Zustimmung geben.
Geht das? Wie verhalte ich mich da? Gehe ich einfach zu Jugendamt und spreche es an? Was kommt auf uns zu? Wir sind nicht verheiratet, leben aber seit 9 Jahren zusammen.. Wir haben auch noch eine leibliche Tochter von knapp 4 Jahren? Wir haben beide Arbeit, jedoch verdienen wir nicht unmengen. Es reicht um unseren Lebensunterhalt zu finanzieren?
Fragen über Fragen..
Vielleicht könnt ihr mir Antworten darauf geben..
Liebe Grüße
Ivonne
Liebe Vonni! Ich heisse dich hiermit ganz herzlich Willkommen! Grundsätzlich habe ich nichts gegen eine "Verwandten"adoption". Da ist "wenigstens" es in der Familie "geborgen" und der kleine Süsse Mann muss nicht vollends um seine Herkunft bangen und suchen! Er wird allerdings sehr schwere Fragen stellen.Dies beginnt in der Regel in der Pubertät! Aber bei "euch" ist der Faktbestand der "Fremdadoption ,incognito" ja nicht gegeben.....Darüber bin ich sooooooooo froh! Ich hoffe aber dennoch,das ihr nicht den "Schmus" erzählt ,das dieses die Tante oder Freundin ist.Sollte später rauskommen das ist seine echte Mama,werdet ihr mit grosser Wahrscheinlichkeit ein sehr wütendes und Enttäuschtes Kind /Jugendlichen /Erwachsenen vorfinden ,der den Kontakt vollends abbricht! Daher bleibt bei der Wahrheit,das das seine leibliche Mutter ist!Dann wird nix gravierendes passieren! Ich pers.finde es wunderbar ,das ihr dem kleinen Mann trotz ADHS und Asperger ein schönes Zuhause bieten wollt! Ich selbst leide auch an ADHS und Deprivationssyndrom. Der kleine Mann hat schon im Mutterleib gespürt,das was nicht stimmt und hat dadurch schon dort eine Schädigung der Nerven und der Synapsen erlitten. Armer süsser! Nichts destotrotz ist es wichtig ,das er nun ein sehr sehr liebevolles ,äusserst tolerante und sehr aufmerksames Zuhause bekommen wird,wo er sehr viel Aufmerksamkeit und Fürsorge erhalten wird.Auch wenn er mitunter stressig und anstrengend wirkt ,wie man al ADHS Patient leider fühlt! Aber ectl wird sich das ADHS auch mit der Zeit auswachsen aber in der Regel ist ADHS lebenslang und kann nicht geheilt werden! Es ist ein Mythos,das ADHS lediglich nur Kinder haben und Erwachsene nicht! Erwachsene leiden genauso unter den Sympthomen später wie Kinder! Ich hoffe nicht,das ihr denkt und hofft in der Pubi wächst das raus!Es ist utopisch zu hoffen! Ich auf jeden Fall befürworte in diesem Fall (und nur in diesem Falle) die Adoption! Es ist nicht gut für das Kind in Chaotischen Zuständen aufzuwachsen zumal er ja an 2 ziemlich schwerwiegenden "krankheiten" leidet und ich hoffe ihr werdet ihn noch lieben,wenn er pubertär ist und nicht sich so entwickeln wird (was schon vor-programmiert ist )wie IHR es wollt! Es kann zu Entwickklungsverzögerungen kommen oder sonst irgendeine Art der Wachstumsstörung aber mit der richtigen Liebevollen liebe und vor allen DINGEN TOLERANZ weit über KinderTagen hinaus ,wird das schon! Ich weiss wovon ich rede!Wurde Depriviert "geboren" und ADHS schwer krank und es hält sich mitunter fürimmer und ewig bis zum Tode! Daher wichtig!Auch wenn er später Erwachsen ist ,wird es nicht so laufen wie ihr denkt! Es wird zu Gefühlen kommen die mitunter sehr "extrem" sind ,muss aber nicht! Ich sage ja nur ,was auf euch zukommen wird bis zum Höheren Alter!Aber es muss nicht so kommen! Evtl.wird er sich besser entwickeln und standhafter werden und später mal einen hohen Beruf erlernen aber das schliesse ich aus! ADHSler sid hoch begabt und sehr sehr sehr überdurchschittlich intelligent,aber es fehlt ihnen an Ausdauer und an Fleiss ,weil sie tausende von Gefühlen und emotionen und besonders Ideen haben und immer neues! Das erschwert gravierend die Zukunftspläne!Auch haben die (wir) immer Feuer im Hintern und sind ziemlich schräge Zappelphillipe ^^ Aber muss ja nichts negatives sein Kann ja auch liebenswert sein und wird! Er braucht und das ist so wichtig ,was ich niemals hatte! Ruhe"Friede,liebe und bis ins hohe Alter Geborgenheit!Nicht ,er wird 18 und das wars!Bzw .selbstständig! Sehr wahrscheinlich wird er noch bis 30 bei euch wohnen ,weil er Stabilität benötigt!:) Aber das bekommt ihr eh hin!
Ich ziehe vor Euch den Hut und ich lese solches so selten,das Menschen Psychich erkrankten Kindern eine Chance geben und mit ihnen leben wollen! Die Kinder in den Heimen sind immer traurig und depressiv ,weil sie niemand will! Weil sie eben SO sind wie sie sind!Halt etwas psychich "anders" wie "normal entwickelte" Kinder! Also Hochachtung vor Euch!
Und es ist grundsätzlich möglich,das ihr Adoptiere könnt! JA,Adoptionsantrag stellen und dann Gespräche! Ihr seid ja eh bekannt und da wird der Prozess schnelle gehn!
Viel Glück mit dem kleinen mann und nie vergessen IMMER sagen DEINE Schwester ist die Mutter!!! ER hat ein Recht drauf es immer zu wissen! Ist oder wäre ja shizophrene wenn sie die Tante sein soll oder Freundin... Wie soll der Junge später fühlen zu der Person ?!
Alles Liebe und Gute und dieses ist der Erste "Fall" sry wo ich Adoption wirklich beführworte nach Abwägung aller Vor und Nachteile! Und hier gibt es fast nur Vorteile:) der Jung wird in der Familie gross,es ist die Schwester der "LMutter und er behält seine leibliche Familie und wird nicht entrissen!
§ 1741 Zulässigkeit der Annahme (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll ein Kind nur dann annehmen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(2) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
zuerst möchte ich mal sagen, dass ich es toll finde, was ihr macht und wirklich erschrocken bin über das, was du von deiner Schwester erzählst.
Kurz zu mir, ich bin adoptiert und habe selbst einen 8-jährigen Sohn.
Ich frage mich allerdings, wie kommt euer Pflegesohn darauf, adoptiert werden zu wollen? Wegen des Namens? Das könnte ich ja noch verstehen, aber kann man das nicht anders regeln?
Ansonsten kann ich mir nur vorstellen, dass ein 8-jähriger adoptiert werden möchte, wenn ihm erzählt wird, dass seine Bezugspersonen, also ihr, dann endlich seine richtigen Eltern werden würden. Ihm das also unbewusst von Erwachsenen eingeredet wird. Ist das vielleicht so?
Ich mein es nicht böse und ich weiß, dass du diese Diskussion wahrscheinlich gar nicht vom Zaun brechen wolltest, aber ich finde einfach, es muss nicht sein, etwas gott- und naturgegebenes vom Gesetz einfach als nicht gültig erklären zu lassen - seine Eltern sind seine Eltern und ihr seid die, die ihn lieben und die sich um ihn kümmern - warum kann das nicht so bleiben?
diese Bedenken aus dem Mund einer Adoptierten zu hören, ist sehr interessant, denn bisher werden solche Gedankengänge eher frustrierten und gehässigen Herkunftseltern zugeschrieben. Darf man fragen, warum Du das gefragt hast? Beruht das auf eigenen oder fremden Erfahrungen?
Danke für Eure Antworten. Sie waren alle sehr gut und Hilfreich.
Erstmal meine Antworten..
1. Ja, er möchte die Adoption wegen dem Namen. Er möchte gerne meinen Namen tragen, da er es immer furchtbar findet sich rechtfertigen zu müssen, warum er anders als seine "Eltern" heißt. Er möchte sich nicht immer vor seinen Kumpels rechtfertigen müssen warum er nicht bei seinen leiblichen Eltern lebt, er würde das lieber für sich behalten und nur mit Leuten darüber reden, denen er es selbst anvertrauen möchte. Ich kann das sehr gut verstehen. Sollte es da wirklich auch noch andere Möglichkeiten geben, seinen Namen zu ändern, dann schreibt mir das bitte noch mal kurz genauer.
2. Nico weiß genau wer seine leiblichen Eltern sind. Diese sind für ihn nicht Tante oder Onkel, sondern ebenso Mutter und Vater. Was Du schreibst ist völlig richtig. Man muss von Anfang mit offenen Karten spielen. Das hatte uns die Psychologin auch gesagt. Wir haben uns vor dem Gespräch mit ihm psychologische Hilfe geholt. Dort sagte man auch, das man die leiblichen Eltern niemals vor den Kinder schlecht machen darf. Kindern projektieren es schnell auf sich selbst. Das würden wir auch nie machen, er soll sich selbst sein Bild machen soweit er es möchte.
3. Ja, es ist schon schwierig mit ihm. Er braucht sehr viel Aufmerksamkeit. Wir machen viel um ihn zu helfen (Therapien/Sportverein usw). Wir wissen das es nicht einfacher wird. Ich habe mit ihm schon eine Schwerpunktkur über ADHS und Asperger gemacht. Da habe ich sehr viel gelernt. Wir sind uns bewusst, das es nicht heilbar ist und auch noch schwieriger wird. Er ist motorisch sehr weit zurück, was ihm sehr zu schaffen macht. Aber die Ergo hilft ihm da gut. Er ist auch sehr begabt. Er kann in Teilgebieten die ihn wirklich interessieren (Mathematik) Höchstleistungen erziehlen. Das ist echt wahnsinn.
3. Pflegekinder 3.1. Grundlagen Nr. 42 NamensänderungsVwV; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.04.1987 "Dem Antrag eines Pflegekindes auf Änderung seines Familien- namens kann entsprochen werden, wenn die Namensänderung dem Wohl des Kindes förderlich ist, das Pflegeverhältnis auf Dauer besteht und eine Annahme als Kind nicht oder noch nicht in Frage kommt" (Nr. 42 NamensänderungsVwV). 3.2. Unterschiede zu Stiefkinderfällen Die in der so genannten Stiefkindsrechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Bedeutung des Kindeswohls für die Namensänderung lassen sich nicht ohne Modifikation auf das Namensänderungsbegehren bei Pflegekindern anwenden. Die Schwelle ist in Ermangelung schutzwürdiger mütterlicher Belange niedriger anzusetzen als in den Stiefkinderfällen. Das namensrechtliche Band zwischen dem Kind und den Eltern, deren Familiennamen es bei Geburt erhält, ist bei solchen Kindern von geringerer Festigkeit. Die Eltern haben sich als unfähig oder unwillig erwiesen, für das (deshalb) in Pflege gegebene Kind zu sorgen. Die Eltern, die ihrer Elternverantwortung nicht gerecht werden oder sich ihrer Elternverantwortung entziehen, können sich auf ein eigenes namensrechtliches Interesse (schutzwürdiges Interesse) am Fortbestand des Kindernamens nicht mehr berufen, weil dieses Interesse rechtlich in ihrer Elternverantwortung begründet ist. Außerdem kann durch eine Namensänderung die ständige Konfrontation der Kinder mit der Vergangenheit vermieden werden. Die entstandene "Eltern-Kind-Beziehung" zu den Pflegeeltern wird so auch in der Namensgleichheit dokumentiert und die Familieneinheit nach außen demonstriert. 3.3. Voraussetzungen ! Das Pflegeverhältnis besteht auf Dauer (nur dann kann das Kind die zu einer gedeihlichen Entwicklung nötige Geborgenheit einer Familie erfahren). ! Die Namensänderung muss das Wohl des Kindes fördern und überwiegende Interessen an der Beibehaltung dürfen nicht entgegenstehen. ! Annahme als Kind (Adoption) darf nicht oder noch nicht in Frage kommen (die öffentlich-rechtliche Namensänderung darf die familienrechtliche Namensordnung nicht unterlaufen). Legitime Gründe müssen dafür angegeben werden, weshalb der Weg zu einem gemeinsamen Familiennamen der Pflegefamilie nicht über die Adoption der Pflegekinder führt. Die Entscheidung fordert demnach ! eine intensive Erfassung der lebensgeschichtlichen Entwicklung des einer Namensänderung begehrenden Pflegekindes ! eine Bewertung der Eltern-Kind-Beziehung zur Herkunfts- und .Pflegefamilie ! eine Einbeziehung des Minderjährigen ins Verwaltungsverfahren (§ 50a, § 50b FGG) ! regelmäßig die Einholung einer jugendamtlichen Stellungnahme und bei einem Widerspruch zwischen dieser und dem Änderungsantrag des Minderjährigen die Hinzuziehung eines kinder- und jugendpsychologischen/-psychiatrischen Sachverständigen. Das Jugendamt wird gebeten, bei der gutachterlichen Äußerung (Nr. 18 c der Verwaltungsvorschrift) zu Namensänderungsanträgen auf die o. g. entscheidungsrelevanten Punkte ausführlich einzugehen. Eine positive Stellungnahme sollte nur abgegeben werden, wenn die Namensänderung eindeutig für das Wohl der Kinder erforderlich (Scheidungshalbwaisen) bzw. förderlich (Pflegekinder) ist. Seite 3
wegen des prozedere solltest du dich beim standesamt erkundigen. die haben nämlich zum schluss die ganze schreibarbeit zu erledigen.
diese Bedenken aus dem Mund einer Adoptierten zu hören, ist sehr interessant, denn bisher werden solche Gedankengänge eher frustrierten und gehässigen Herkunftseltern zugeschrieben. Darf man fragen, warum Du das gefragt hast? Beruht das auf eigenen oder fremden Erfahrungen?
Viele Grüße, Cornelia
Hallo mausi51,
naja, weil ich es mir einfach nicht vorstellen konnte, dass ein Junge im Alter meines Sohnes einen Wunsch äußert, der mit Adoption zu tun hat. Ich mir halt nur vorstellen kann, dass er so heißen möchte wie seine Lieben oder dass es ihm eben von Erwachsenen "vorgesagt" wird mit Worten wie z. B. wir sind ja leider nicht deine richtigen Eltern..., wenn wir dich adoptieren könnten, wäre alles viel einfacher und schöner...
Aber so ist es ja zum Glück nicht bei Vonni, da geht es ja offensichtlich "nur" um den Namen, was ich total gut verstehen kann.
Und generell bin ich halt wirklich gegen Adoption, weil es eben wie gesagt einfach nicht richtig ist, dieses Band vom Gesetz zu trennen - das geht nicht!
Gibt es wirklich gehässige H-Eltern? Frustriert, traurig und gedemütigt - ja..., aber gehässig? Ich weiß nicht.
Also meine A-Eltern sind wirklich lieb, sind aber vor 34 Jahren viel zu sorglos an die Sache gegangen und setzen sich auch heute nicht wirklich damit auseinander, obwohl ich es tue. Und meine H-Mutter (mein H-Vater lebt nicht mehr) quält sich mit Selbstvorwürfen und würde sich nie trauen, zu sagen dass Adoption nicht richtig ist - obwohl sie sich wünscht, es wäre alles anders gelaufen und es mit ihrem Wissen und ihrer Reife von heute niemals nochmal tun würde.
@ Paula, Danke für die Antwort. Du hast vollkommen Recht, Adoption erfolgt nicht immer zum Wohl der Kinder und schon gar nicht zum Wohl der abgebenden Eltern(teile). Sie sind in jeder Beziehung die Gelackmeierten, denn ihre Entscheidnug, so sie diese überhaupt selbst getroffen haben, wird in der Regel innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne gefällt. Bereits wenige Monate später kann die Lage ganz anders sein, aber diese Art von Fehlentscheidung ist nicht zu reparieren.
Adoption hat sicher ihre Berechtigung, aber dabei gilt es einige alten Zöpfe abzuschneiden.
@ Ivonne Ich freue mich wahnsinnig, dass sich das Blatt gewendet hat und Du Dein Kind hoffentlich bald wieder bei Dir hast.
Zitat@ Ivonne Ich freue mich wahnsinnig, dass sich das Blatt gewendet hat und Du Dein Kind hoffentlich bald wieder bei Dir hast.
hi cornelia, vielleicht verwechselst da da etwas? ivonne kümmert sich um das kind ihrer schwester (seit seiner geburt) und möchte, so wie ich es verstanden habe, eine namensänderung, damit sich das kind auch nach außen hin zugehöriger fühlt?
Zitat von burkhard ! Annahme als Kind (Adoption) darf nicht oder noch nicht in Frage kommen (die öffentlich-rechtliche Namensänderung darf die familienrechtliche Namensordnung nicht unterlaufen). Legitime Gründe müssen dafür angegeben werden, weshalb der Weg zu einem gemeinsamen Familiennamen der Pflegefamilie nicht über die Adoption der Pflegekinder führt.
Verstehe ich das richtig? Erst wenn triftige Gründe GEGEN die Adoption sprechen, darf der Name geändert werden? Also soll erste Wahl der Mittel die Adoption sein?
Die Regelungen des SGB VIII gehen von einem Vorrang der Adoption vor der Hilfe zur Erziehung aus. Die dort vorgeschriebene Prüfung der Adoptionseignung wird weithin vernachlässigt oder unterbewertet (Kunkel, P., in Paulitz (Hg.), 2000, S. 32).
Der Vorrang der Adoption vor der Hilfe zur Erziehung gilt auch, wenn das Pflegekind in einer Pflegefamilie intergriert ist. BverfGE 79, 51
Verwaltungsgericht Münster: Änderung des Familiennamens 10.10.08
VG Münster, Urteil vom 23.09.2008: ´Die Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes in den seiner Pflegeeltern wird durch einen wichtigen Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes gerechtfertigt, wenn die Änderung das Wohl des Kindes fördert und überwiegende Interessen an der Beibehaltung seines Namens nicht bestehen. Dies ist der Fall, wenn sich das Kind seiner Pflegefamilie zugehörig fühlt, deren Familiennamen als den seinen verinnerlicht hat und keine Bindungen zu seinen leiblichen Eltern hat.`
(VG Münster, Urteil vom 23.09.2008, Az. 1 K 117/08)