wenn es dir recht ist, will ich noch etwas nachhaken. der derzeitige rechtsstatus eurer tochter ist mir unklar. bei mir war es damals so, dass meine tochter mit meiner zustimmung in anonymer dauerpflege lebte. als ich die einwilligung in die dauerpflege erteilte, war von adoption nicht die rede. meine tochter war zu dem zeitpunkt acht monate alt. erst 1993, vor der einschulung, wurde ich vom jugendamt mit dem adoptionswunsch der eltern konfrontiert. vor der kontaktaufnahme mit mir, hatte das ja aber bereits die notarielle einwilligung der mutter eingeholt. mir wurde bedeutet, dass in falle meiner ablehnung der einwilligung, diese vom vormundschaftsgericht ersetzt werden könne. das jugendamt selber kann die einwilligung nicht erteilen. wenn ihr die einwilligung vor dem notar erteilt habt, dann gilt die bestimmung, dass die einwilligung ihre wirksamkeit verliert, wenn die adoption nicht innerhalb von drei jahren rechtskräftig ausgesprochen wird. diese frist kann nicht verlängert werden. zur zeit scheint sich aber eure tochter rechtlich in einem pflegeverhältnis zu befinden. es gäbe dann die möglichkeit eines antrags auf rückführung des kindes. der hinweis darauf, dass das kind seit vier jahren in der familie sei, greift heute nicht mehr ohne weiteres. im fall görgülü hat es acht jahre gedauert, bis der sohn endlich zum vater gekommen ist. ich verweise auch noch mal auf meinen lieblingssatz: "alles handeln des jugendamts im zusammenhang mit einer adoption ist verwaltungshandeln und unterliegt somit dem grundsatz der gesetzmäßigkeit der verwaltung (Art. 20, 28 GG). harald paulitz (hrsg.) adoption. positionen, impulse, perspektiven. 2. auflage, verlag c.h. beck. münchen 2006. seite 181. ich hatte diesen satz kürzlich schon einmal zitiert und damals fluffy empfohlen, sich an einen verwaltungsjuristen zu wenden. das hatte ja offensichtlich gewirkt. vielleicht solltest du doch noch nicht die hoffnung aufgeben. leider habe ich selber erst viele jahre zu spät angefangen, die gesetzesbücher zu studieren.
Oh burkhard, das wäre zu schön um wahr zu sein, wenn das so klappen könnte. Ich halte die Daumen und wünsche dir, Tritiom, dass du doch noch Hoffnung haben kannst und alles zu deinen Gunsten ausgeht. Wie schon mal geschrieben, ich bin echt entsetzt was da gemacht wird, mit seinem eigenen Kind und man ist dem Machtlos ausgeliefert. Das man da keinen persönlich von dem MA des JA zu fassen bekommt . Könnte man auch gegen den persönlich vorgehen? Denn ich finde, dass das Bewusst gemacht wurde. Wozu gibt es die 8 Wochenreglung und die angeblichen Hilfestellungen, wenn dieses alles nicht angewendet wird? In Anbetracht, was für Auswirkungen eine Adoption auf das Kind mal haben kann, finde ich es alle Male besser, einen Säugling wieder zurück zu seiner Mutter zu geben. Bindung hin oder her. Die mag da entstanden sein, aber sicher noch nicht so fest, dass es nicht zurück zu seiner Mutter könnte, denn auch der Säugling erkennt seine Mama wieder und kann mit ihr die Bindung wieder weiter aufbauen.
Tritiom, ich halte dir jedenfalls die Daumen, dass das, was du dir vorstellst auch so eintritt.
Der Falll görgülü ist nicht wirklich mit diesem Fall vergleichbar. Im Fall Görülü hat , soweit ich mich erinnere, der leibliche Vater gar nicht gewusst, dass seine ehemalige Fruendin beabsichtigte, das gemeinsame Kind zur Adoption "freizugeben" Das damals zuständige JA hätte sicherlich prüfen müssen, inwieweit der leibliche Vater mit diesem Wunsch einverstanden ist, was anscheined nicht getan hat. Bei nicht verheirateten Eltern eines gemeinsamen Kindes scheinen die rechte eines Vaters in meinen Augen ziemlich beschnitten.
ZitatTritiom hatte geschrieben: Da in unserem Fall das Kind schon vier Jahre in der A-Familie ist, haben wir keine realitische Chance mehr, die Kleine wiederzubekommen.
Auf diesen Passus bezieht sich mein Vergleich mit dem Fall Görgülü. Es gibt also auch nach vier Jahren noch die Möglichkeit der Rückführung eines Kindes in seine leibliche Familie. Aber von selber geht das nicht. Die leiblichen Eltern müssen klar den Nachweis erbringen, dass sie diese Rückführung wollen und in der Lage sind, für das Kind zu sorgen.
wenn es dir recht ist, will ich noch etwas nachhaken. der derzeitige rechtsstatus eurer tochter ist mir unklar. bei mir war es damals so, dass meine tochter mit meiner zustimmung in anonymer dauerpflege lebte. als ich die einwilligung in die dauerpflege erteilte, war von adoption nicht die rede. meine tochter war zu dem zeitpunkt acht monate alt. erst 1993, vor der einschulung, wurde ich vom jugendamt mit dem adoptionswunsch der eltern konfrontiert. vor der kontaktaufnahme mit mir, hatte das ja aber bereits die notarielle einwilligung der mutter eingeholt. mir wurde bedeutet, dass in falle meiner ablehnung der einwilligung, diese vom vormundschaftsgericht ersetzt werden könne. das jugendamt selber kann die einwilligung nicht erteilen. wenn ihr die einwilligung vor dem notar erteilt habt, dann gilt die bestimmung, dass die einwilligung ihre wirksamkeit verliert, wenn die adoption nicht innerhalb von drei jahren rechtskräftig ausgesprochen wird. diese frist kann nicht verlängert werden. zur zeit scheint sich aber eure tochter rechtlich in einem pflegeverhältnis zu befinden. es gäbe dann die möglichkeit eines antrags auf rückführung des kindes. der hinweis darauf, dass das kind seit vier jahren in der familie sei, greift heute nicht mehr ohne weiteres. im fall görgülü hat es acht jahre gedauert, bis der sohn endlich zum vater gekommen ist. ich verweise auch noch mal auf meinen lieblingssatz: "alles handeln des jugendamts im zusammenhang mit einer adoption ist verwaltungshandeln und unterliegt somit dem grundsatz der gesetzmäßigkeit der verwaltung (Art. 20, 28 GG). harald paulitz (hrsg.) adoption. positionen, impulse, perspektiven. 2. auflage, verlag c.h. beck. münchen 2006. seite 181. ich hatte diesen satz kürzlich schon einmal zitiert und damals fluffy empfohlen, sich an einen verwaltungsjuristen zu wenden. das hatte ja offensichtlich gewirkt. vielleicht solltest du doch noch nicht die hoffnung aufgeben. leider habe ich selber erst viele jahre zu spät angefangen, die gesetzesbücher zu studieren.
soviel zunächst. herzliche grüsse burkhard
Ursprünglich sollte unsere Kleine gleich nach der Geburt zur Adoption freigegeben werden. Im Krankenhaus fanden die ersten Gespräche statt. Nach drei Tagen wollte ich das Kind zurück und bekam es nicht. Begründung: Der Kindesvater, mit dem ich zusammen lebte, stand dem Kind abneigend gegenüber. Also keine Gespräche mit mir oder ihm , sondern nur Adoptionsmöglichkeit, keine Pflege, nichts. Dann trennte ich mich vom Kindsvater und bekam das Kind trotzdem nicht zurück, Begründung: Überforderung der Mutter. Und so ging Zeit ins Land, Umgangsansträge wurden nicht beantwortet, nicht bearbeitet, ignoriert, Antrag auf kindgerechte Rückführung wurde zum Wohle des Kindes im Hinblick auf die zeitliche emotionale Bindung zu den A-Eltern abgelehnt.
Da ich rigoros die Unterschrift zur Adoptionsfreigabe verweigere, ebenso wie der Kindsvater, hat das Familiengericht entschieden, die elterliche Sorge auf das Jugendamt zu übertragen.
Nun soll unsere Unterschrift zur Adoptionsfreigabe ersetzt werden, daher hatten wir gestern eine Anhörung vorm Familiengericht.
Ich habe den Sinn und Zweck dieser Anhörung nicht wirklich verstanden, erst als ich alles hinter mir hatte und in Zusammenhang zum Verwaltungsrecht näher betrachtet habe. Man wollte uns überzeugen, die Unterschrift zu leisten. Warum? Und hier spielen Adoptionsrecht und Verwaltungsrecht zusammen. Bei einem späteren eventuellen Antrag zur Aufhebung der Adoption im Verwaltungsverfahren ist nur derjenige antragsberechtigt, ohne dessen Antrag oder Einwilligung das Kind angenommen worden ist.
Gebe ich die Einwilligung in die Adoption, bin ich nicht mehr berechtigt, bei Vorliegen von Fehlern im Verfahren einen Antrag zu stellen, um die Adoption aufzuheben.
Wir haben auch weiterhin nicht die Absicht, unsere Einwilligung zu geben, was bei der Richterin sichtlich Verwunderung auslöste. Auch sie sprach vom Wohle des Kindes im Zusammenhang mit unserer Einwilligung. Meine Frage: Warum ich einwilligen soll, wenn ich nicht damit einverstanden bin? Und: Wo der Sinn meiner Einwilligung ist, da ich der Elterlichen Sorge ja enthoben worden bin? gab ihr offentsichtlich einiges zu denken. Zumindest soweit, dass an diesem Tag noch keine Ersetzung der Einwilligung erfolgt ist, und die A-Eltern ebenfalls noch einmal angehört werden.
Die Richterin gab uns gleich mit auf den Weg, egal wie das Urteil getroffen wird, wir haben die Möglichkeit vom Rechtsbehelf Gebrauch zu machen.
Und natürlich war die A.Mutter nach dem zufälligen Treffen gleich im JA vorstellig und hat sich über meine Reaktion ausgelassen. Das durfte ich mir vor Gericht anhören und bin fast geplatzt vor Wut, ich hätte mich gleich abgewandt und demonstrativ den Rücken gezeigt. Ja, ich habe mich abgewandt, zu meinen Sohnemann, der ein Regal umstürzen wollte und als ich mich umdrehte, war die A-Mama schon fast an der Kasse. Bis auf das Hallo zeigte sie doch kein Interesse an einer Konversation mit uns.
Ich konnte mich nicht anders verteidigen, als meine Hilflosigkeit in Bezug auf Gefühle und Rechtsstatus auszudrücken. Gefühle: totaler Horror und Verwirrung, Rechtsstatus: Ausforschungsverbot? Ich wusste nicht, wie ich mich verhalten darf, weil es mir niemand sagt.
Zitat von TritiomUnd natürlich war die A.Mutter nach dem zufälligen Treffen gleich im JA vorstellig und hat sich über meine Reaktion ausgelassen. Das durfte ich mir vor Gericht anhören und bin fast geplatzt vor Wut, ich hätte mich gleich abgewandt und demonstrativ den Rücken gezeigt. Ja, ich habe mich abgewandt, zu meinen Sohnemann, der ein Regal umstürzen wollte und als ich mich umdrehte, war die A-Mama schon fast an der Kasse. Bis auf das Hallo zeigte sie doch kein Interesse an einer Konversation mit uns.
Ich konnte mich nicht anders verteidigen, als meine Hilflosigkeit in Bezug auf Gefühle und Rechtsstatus auszudrücken. Gefühle: totaler Horror und Verwirrung, Rechtsstatus: Ausforschungsverbot? Ich wusste nicht, wie ich mich verhalten darf, weil es mir niemand sagt.
Wenigstens zeigte die Richterin Verständnis.
Liebes Tritiom, ich kann Dich so gut verstehen. Die Reaktion dieser Dame von A-Mutter zeigt mir ganz deutlich, dass sie Angst hat, dass Du Recht bekommst, deshalb musste sie ganz schnell petzend zum JA laufen. Gib niemals auf, es darf nicht sein, dass die Ämter Recht behalten, kämpfe um Dein Kind.
Es ist grauenvoll, hier sitzen zu müssen und auf das Urteil zu warten. Jeden Tag der Gang zum Briefkasten und .... nichts!
Ich schwanke zwischen Hoffnung und ANgst. Und muss dabei wieder an den Mitarbeiter vom JA denken, der mir zum Vorwurf gibt, ich wäre zwiespältig. Das schürt Frustration.
Ich hätte niemals erwartet, dass ich in ein so grosses Durcheinander / Miteinander von Gefühlen stürzen würde. Es ist verwirrend, niederschmetternd, erniedrigend und was nicht noch alles, kann das ehrlich gesagt, nicht richtig beschreiben.
Und doch muss ich es schaffen, die negativen, beängstigenden Gefühle beiseite zu schieben, für meine Mäuse hier, sie brauchen mich doch.