Hallo Sheelamiau, natürlich sollten H.Mütter den Kindern Rede und Antwort stehen! Unbedingt! Das Kind hat ein Recht darauf die Gründe zu wissen!
Wenn Du aber in Deinem persönlichen Fall ihr boshaftigkeit vorwirfst, und Dich fühlst, als wärest Du ein 2. mal abgegeben worden, obwohl Du noch gar nichts weiß (vielleicht ist sie im Krankenhaus/Kur/Altersheim? Vielleicht hat sie andere Alterskrankheiten?), finde ich das schlimm!
Ohne das Inkognito wäre Dir das erspart geblieben!
ich stimme deinen beitrag ja zu. aber ich bin im moment echt sauer, weil dieses ewige warten ist echt mehr wie nervend. es handelt sich bei ihr um eine privatadresse, also kein heim. das steht definitiv fest. da wohnen muß sie auch noch, denn die adresse ist ja über behörden geprüft worden. Briefe waren auch zustellbar, esist keiner zurückgegangen. es sollte sich aber keiner persönlich angesprochen fühlen
Hallo Sheelamiau, meine "Suche" dauert nun schon 10 Monate, da kommen mir Deine Wochen natürlich sehr kurz vor. Ich weiß wie fürchterlich die Warterei ist!
Im Hinterkopf habe ich die Storry, wie meine Oma verschwunden war. Am Telefon ging niemand ran. Dann ist meine Schwester da runter gefahren. Der Briefkasten war überfüllt - meine Oma nicht da. Alle Krankenhäuser angerufen, und die Polizei, u.u.u.
Am Ende haben wir erfahren, daß sie schon seit Wochen in einem Pflegeheim war. Das war echt hart!
Wenn Dir das Warten zu schwer wird, ruf doch vielleicht mal an. Dann weißt Du zumindest, ob sie Deinen Brief auch bekommen hat, oder ob sonst was passiert ist.
werde mich mit meiner freundin kurzschließen, um das telefonieren in angriff zu nehmen. das hinfahren und sich in der umgebung um zu sehen ist auch meiner meinung nach nicht schlecht, aber im moment leider keine zeit. da wäre dann meine tochter meine begleitung.
Ich kann dich gut verstehen !da das lange warten schwer ist für dich . So wie ich es verstanden hab muss deine leibliche Mutter schon etwas Älter sein ,nach so vielen Jahren ist es für sie sicher nicht leicht sich noch mal mit Adoption und dir als ihre Tochter auseinander zu setzen . Ich wünsche dir aber das es doch noch mal zu einem treffen kommt und du einige deiner berechtigten fragen stellen kannst ,ich glaube das es für alle Adoptierten sehr wichtig ist antworten zu erhalten . Welche beziehung sich daraus endwickelt kann man nicht vorrausagen . Ich Drücke dir ganz fest die Daumen .
hallo ihr ich hatte damals mit meinen a-eltern gesprochen, diese konnten mir auch nicht mehr sagen, außer was auf meiner geburtsurkunde stand. bei meiner tochter war es genauso. wir haben keine weiteren info über die herkunft erfahren. wie ich in meinen thread geschrieben habe habe ich überall ohne wenn und aber die nötigen auskünfte erhalten.für uns ado-kinder ist also eine suche möglich, es gibt ein auskunftsrecht über die herkunft. aber wenn das jugendamt findet, werden die h. eltern immer angeschrieben, das ein kontaktwunsch besteht. das heißt, sie geben so keine adressen raus. was sich eigendlich wiederspricht. das ist das schlimme und der haken an der ganzen sache für uns ado- kindern. welche immer unschuldig und die leid tragenden sind. und es in zukunft immer sein werden. bei jeder art von adoption das ist meine rein persönliche meinung. da ich sie persönlich ausfindig machen konnte, sie ist es defenitiv, konnte ich sie selber anschreiben. nebenbei gesagt, das ich meine ado- eltern nicht mehr fragen und die auch keine " erlaubnis mehr geben können( beide leider schon verstorben) habe ich nichts davon gemerkt, das ich entmündigt in diesen punkte sein sollte. so wie ich das persönlich erlebt habe stimmt die aussage von brigitte in meinen augen nicht ganz. ich bin nun sozusagen auf die gnade der alten dame angewiesen, ob sie mit mir sprechen oder schreiben will. und gerade das ist das große gemeine an der sache. in der regel sind die suchenden ja volljährig, genau wie die h- eltern. wo zu müssen sie ( die h- eltern) derart geschützt werden???????? das verstehe ich nicht, dass wir ado kinder wieder von den h- eltern abhängig sind. ist uns nicht schon genug leid wiederfahren? viele gründe könnte man doch verstehen, ich jeden falls
ich habe vor hin fakten aufgeschrieben, die die adoption meiner seits und von meiner tochter betreffen. ado- elternschulungen gab es nicht! wir hatten die möglichkeit, wenn es probleme gegeben hätte, uns an das referat- jugendhilfe ( heutige ju- amt) zu wenden. ich komme , um einiges zu erklären, aus den neuen bundesländern. es gab dort bestimmt etwas anders lautende gesetze als in den alten bundesländern. es galten die gesetze der ehemaligen ddr bei uns beiden
ungeduldig? mag sein, aber ab wann ist es deiner meinung nach nicht mehr ungeduldig? gut in einer hinsicht, was sind 6 bzw. 2 wochen nach 50 jahren. mir kommen diese wie eine ewigkeit vor. dies ist natürlich immer relatv gesehen.
warum erst jetzt?
die frage könnte meine mutter mir auch stellen, dieses ist mir bewußt. aber bin ich in der erklärungsshuld?, so hört sich die frage fast an, ich glaube nicht!!!!! ich habe den ersten schritt, der war in einer hinsicht auch nicht leicht, jetzt ist sie dran. aber das hatte ich schon alles mal hier oder in meinen thread geschrieben
Hauptgründe! - verdrängung, dieses war durch mein liebes ado- elternhaus möglich. - rücksicht auf meine ado- eltern
ich könnte mir vorstellen, das dies für die h- eltern vielleicht keine gründe sind. ich kann schlechte erinnerungen, heimaufenthalt ist immer eine solche, nur durch viel liebe, zuneigung und verständnis verarbeiten und dadurch verdrängen. auch wenn diese erfahrungen im unterbewußtsein gemacht wurden. vergessen nie
Zitat von Grisu2002Hi Die Inkognito Adoption war gut für mich,da ich dadurch nur eine Mutter hatte und meine H-Mutter keine Chance hatte in mein Leben einzugreifen durch Kontaktaufnahme z.B. . Mit 18 habe ich meine Akte eingesehen und sie wurde gefragt ob sie auch Kontakt möchte. Wenn das Kind eines Tages den Willen verspürt die Erzeugerin kennenzulernen ,kann es dies machen.Wenn es nicht möchte kann es unbehelligt weiter Leben ohne über seine Vergangenheit Gedanken zu machen.Ich kenne 2 Adoptierte , die sich nicht mit ihrer Verganmgenheit aus einander setzten.Sie sind glücklich.Dies sollte nicht Zerstört werden. Daher finde ich die Inkognito Adoption relativ gut. P.S.Das ist nur meine Meinung. Liebe Grüße Roman
Hallo, kann mich dem hier nur anschliesen, mein A-Bruder will von seiner H-Mutter nichts wissen, ich aber wollte wissen wer ich bin und woher ich komme,(auch wenn ich heute denke es wäre manchmal besser es nicht zu wissen). Ide h-Mütter könenn sehr sehr viel im Leben kaputt machen, mit IHRER Entscheidung und auch später wenn sie wieder auftauchen. Viele Kinder kommen damit nicht klar, habe es selber an einer Freundin erlebt, sie ist super behüttet auf gezogen worden dann mit 22 kam der Schlag ( glaube sie war so alt kurz nach der Ausbildung) es war komisch früher fand sie es bei mir lächerlich und nun hat sie es selber erlebt. Sie ist auf die Schiefebahn gekommen Drogen, Alkohol und sie ist nicht mehr glücklich.
Also es ist wohl besser so, das man die Kinder zeitig informiert und dann sie entscheiden lässt oder???????????????????
Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot des § 1758 BGB soll dem Schutz der Persönlichkeit des Kindes und der Annehmenden vor unerwünschten Einwirkungen etwa durch die leiblichen Eltern, deren Verwandte oder unbefugte Dritte dienen. Die Tatsache der Adoption wird neben den beteiligten Adoptionsvermittlungsstellen und dem Gericht noch einer Reihe weiterer Stellen bekannt, z.B. Standesamt, Meldebehörde, Finanzamt, Gesundheitsamt, Schulbehörde usw. Es ist darauf hinzuwirken, dass auch diese Stellen das Inkognito beachten (Sperrvermerke, vgl. 11.4). Es ist anzustreben, dass die abgebenden Eltern von ihrer Vermittlungsstelle über sie betreffende Auswirkungen des Adoptionsverfahrens (Ruhen der elterlichen Sorge, rechtskräftiger Abschluss des Adoptionsverfahrens) unterrichtet werden. Die Adoptiveltern sollten dahingehend aufgeklärt werden, dass ein vollständiger Schutz des Inkognitos in der Praxis nicht garantiert werden kann. Wird § 1758 BGB verletzt, stehen den Adoptiveltern und dem Kind sowohl allgemeine zivilrechtliche Sanktionen (Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche) als auch öffentlichrechtliche Sanktionen (Dienstaufsichtsbeschwerde, öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche) zur Verfügung. Das Interesse der leiblichen Eltern wird durch § 1758 BGB nicht geschützt. Dennoch unterrichtet die Vermittlungsstelle die abgebenden Eltern über alle diese betreffenden Auswirkungen des Adoptionsverfahrens (Ruhen der elterlichen Sorge, rechtskräftiger Abschluss des Adoptionsverfahrens).
Aus: „Ratgeber Adoptivkinder“ von Irmela Wiemann (5. Auflage 2004)
Adoption ohne Einwilligung der Eltern
Jedes Kind hat einen Anspruch, geborgen und geschützt mit seinen Eltern aufzuwachsen. Haben Eltern ihr Kind vernachlässigt, so soll durch die Ersetzung der Zustimmung zur Adoption durch ein Vormundschaftsgericht dem Kind ermöglicht werden, in einer neuen Familie Bindungen einzugehen. Es müssten weniger Ersetzungen vorgenommen werden, wenn Eltern, die es mit ihren Kindern nicht packen, in unserer Gesellschaft schon früh Hilfe und Entlastung bekämen.
Die Medienberichte über „Zwangsadoptionen“ in der ehemaligen DDR haben davon abgelenkt, dass auch in den alten Bundesländern Zwangsadoption – im Rahmen der Ersetzung – gegen das Einverständnis der leiblichen Eltern ständig praktiziert wird. Diese Zwangsadoptionen sind alltäglich. Von ihnen unterschieden werden müssen politisch motivierte Zwangsadoptionen in der Ex-DDR. Die Clearing-Stelle in der Zentralen Adoptionsstelle der Senatsverwaltung in Berlin betrachtete als zwangsadoptiert „jene Kinder, die ihren Eltern wegen politischer Delikte, d.h. wegen „Republikflucht“, „Staatshetze“ oder „Staatsverleugnung“ weggenommen wurden, ohne dass in der Vergangenheit ein gegen das Wohl des Kindes gerichtetes Versagen der Eltern nachweisbar war“ (Kannenberg in GZA-Info Nr. 2/93, S. 4). Gemäß dieser Definition gab es sechs Fälle in den Jahren 1969 bis 1976 und einen Fall in 1988.
Etwa 5 % aller Adoptionen beruhen derzeit auf einem Ersetzungsverfahren. Der Beginn eines Adoptionsverhältnisses durch diesen staatlichen Eingriff belastet alle Beteiligten über viele Jahre. Wird die Trennung eines Kindes von seiner Mutter oder seinem Vater erzwungen, so hat es die aufnehmende Seite oft außerordentlich schwer. Obwohl die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes nach der Ersetzung der Zustimmung zur Adoption zugunsten seiner Adoptivfamilie geregelt ist, gibt es psychische Belastungen und Sorgen für Kind und annehmende Familie. Das negative Bild von den abgebenden Eltern, denen ihr Kind per staatlichen Eingriff fortgenommen werden musste, sitzt in den Köpfen der Adoptiveltern und wirkt auf das Kind. Manchmal bedrücken die Adoptiveltern Schuldgefühle, Unbehagen, Angst. Manche Annehmenden haben Sorge, die abgebenden Eltern könnten sich eines Tages rächen. Sie lassen ihr Kind nicht alleine raus. Adoptiveltern übertragen, ob sie wollen oder nicht, ungute Gefühle auf das Kind. Manche Familien halten solche jahrelangen Spannungen nicht aus, die Kinder entwickeln sich durch das seelisch vergiftete Klima oft zu Problemkindern.
Aus diesen Erfahrungen heraus werden Ersetzungen in manchen Jugendämtern ganz vermieden. Hier gehen Sozialarbeiterinnen immer wieder auf leibliche Eltern zu. In etlichen Fällen gelingt es, abgebende Eltern doch zu einer dauerhaften Unterbringung ihres Kindes in eine andere Familie zu bewegen.
Das Inkognito: Schutz oder Last?
„Eines Abends klingelte das Telefon. Am anderen Ende der Leitung sagte eine männliche Stimme: „Ich hole mein Kind zurück.“ Die Adoptiveltern wussten, dass der Anrufer nicht der leibliche Vater sein konnte. Dieser sprach kein Deutsch. Wenn nun aber andere abgebende Eltern irrtümlich die fünfjährige Sandra für ihr Kind hielten? Die leiblichen Eltern von Sandra hatten das Kind nicht freiwillig zur Adoption freigegeben. Ihre Zustimmung war vom Vormundschaftsgericht ersetzt worden. War der Anrufer von den leiblichen Eltern vorgeschickt? Für die Adoptiveltern von Sandra war nichts mehr, wie es vorher war. Konnten sie Sandra noch alleine in den Kindergarten gehen lassen? Bald kannten sie alle Autos, die zu ihrer Straße gehörten. Jeder fremde Wagen beunruhigte. Immer wenn das Telefon klingelte, entstand Angst. Die Unruhe übertrug sich auf Sandra. Sie klammerte sich an die Adoptivmutter, mochte nachts nicht alleine schlafen. Bald wollte sie nicht mehr in den Kindergarten. Nicht einmal bei Einladungen zum Kindergeburtstag blieb sie ohne die Adoptivmutter.“
Manche annehmenden Familien leben dauerhaft in Angst vor einer Entführung des Kindes durch die leiblichen Eltern. Sie ziehen öfters um. Sie sind gesetzlich legitimiert und moralisch berechtigt, das Kind zu ihrem Kind zu machen. Aber um diesen Anspruch zu untermauern, müssen manche Adoptiveltern das Bild von der Herkunftsfamilie besonders düster zeichnen. Die sind „asozial“, „kriminell“ denken die Annehmenden, und das Kind bekommt aufgrund der tiefsitzenden Feindbilder eine negative Ich-Identität.
Durch den „Außenfeind“ kam es zwischen Eltern und Sandra zu einem angstbesetzten Abhängigkeitsverhältnis. Sandra konnte sich nicht zu einem selbständigen Kind entwickeln. Als Sandra ihre Adoptiveltern eines Tages fragte: „Was wisst Ihr von meinen Eltern?“ traten der Adoptivmutter sofort die Tränen in die Augen. Sandra wuchs mit der Gewissheit auf, dass ihre Eltern schlimm und gefährlich seien. Sie litt, dass ihre leiblichen Eltern den Adoptiveltern das Leben erschwerten. Sie fühlte sich mitverantwortlich und schuldig für ihre leiblichen Eltern und sah sich selbst als Kind unwerter, böser Eltern. Die Adoptiveltern stellten sich für Sandra als jene Menschen dar, die sie vor dieser dunklen bedrohlichen Welt beschützten.
(Anm.: Aussage einer Herkunftsmutter:) „Ich bin mir sicher, dass ich in der Familie meines Kindes anwesend bin – sei es als Schreckgespenst oder als eine Wohltäterin, ausgesprochen oder unausgesprochen“ (Bechinger/Gerber 1993, 24).
Unter Inkognito-Adoption verstehen wir eine Adoption, bei der annehmende und abgebende Eltern einander nicht kennen. Das Adoptionsgeheimnis hat bei uns einen hohen Rang, die Adoptivfamilie des Kindes soll „gegen Nachstellungen der leiblichen Eltern gesichert sein“ (Lüderitz im Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, über § 1758, 1987). Auch heute noch ist die Inkognito-Adoption in vielen Jugendämtern die Regel. Häufig ist das Inkognito nur ein vermeintlicher Schutz. Manchmal steht es der emotionalen Aussöhnung zwischen Adoptivfamilie und Herkunftsfamilie im Wege. Negative und angstbesetzte Phantasien finden durch das Inkognito ihren Nährboden. So kann das Inkognito zu einer besonderen psychischen Belastung für annehmende Eltern und Kind werden.
Nicht zu allen Zeiten und nicht bei allen Völkern war mit dem Vollzug der Adoption der Abbruch zur bisherigen Familie verbunden. „Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass in der älteren Adoptionstradition die Beziehungen der Adoptierten zu den leiblichen Eltern nicht abgebrochen wurden. In Attika durfte kein Adoptierter seine leibliche Mutter verleugnen (Ploss 1912, 676). In der Herzegowina betrachteten sich nach erfolgter Adoption der leibliche Vater und der Adoptivvater als Wahlbrüder, was auf eine bedeutsame Intensivierung der gegenseitigen Kontakte hinweist (Ciszewski 1897, 112). Von den Osseten, einem Bergvolk im mittleren Kaukasus, ist überliefert, dass nach Beendigung von Blutfehden zur Versöhnung Söhne der zuvor befeindeten Familien adoptiert wurden“ (Hüttenmoser 1991, 29).
Die Inkognito-Adoption ist eine Erfindung der Neuzeit. Sie steht in der Tradition zu christlichen Moralvorstellungen: Mütter und Kinder der Sünde wurden verfolgt, geächtet und ausgestoßen.
Heute sind annehmende Eltern meist bereit und offen, der Herkunftsfamilie emotional einen positiven Platz einzuräumen. Sie lassen Brief und Fotos über die Vermittlungsstelle an die leiblichen Mütter (manchmal Väter) schicken. Manchmal sehen sich Herkunftsmütter psychisch nicht in der Lage, sich einem Kennen lernen der künftigen Adoptiveltern ihres Kindes zu stellen und bestehen ihrerseits auf dem Inkognito. Grundsätzlich sind sich jedoch alle Beteiligten am Adoptionsprozeß heute viel stärker bewusst, wie wichtig die Kenntnis der Herkunft für das Kind einmal sein wird.
Durch die Angebote von Babyklappe und anonymer Geburt werden denn auch für die betroffenen Kinder, Mütter und Adoptiveltern wesentlich mehr Konflikte geschaffen als gelöst.