Ich schreibe hier weil ich meinem Schwiegervater helfen möchte seinen größten Wunsch zu erfüllen... Unsere Vorgeschichte. Ich habe einen Sohn,er heißt R., R. Vater M. hat mit einer D. eine Tochter,die kleine K.,D hatte noch eine Tochter L. mit einem Anderen Mann. D hatte neu geheiratet und dieser neue Mann hat die kleine K adoptiert. D hat sich getrennt von ihrem Mann und ist mit ihrem neuen Freund bei einem Unfall gestorben. K. lebt jetzt beim Adoptivvater (er nahm die kleine wegen der Lebensversicherrung der Mutter). Die Kleine L, lebt bei ihrem Leiblichen Vater. So und jetzt unser Anliegen: Der Opa,also der Vater von meinem EX M. möchte jetzt beide Mädchen zu sich nehmen,damit sie zusammen aufwachsen können. Die Mutter der Verstorbenen möchte auch beide Mädchen zusammen habe,egal ob bei ihr oder beim Opa,hauptsache zusammen. Ich weiß jetzt nicht wie alt die Kinder sind und wie lange die Mutter schon Tot ist. Ich versuche noch mehr Infos zu bekommen und schreibe sie euch dann hier rein. Aber könnt ihr mir schon sagen wir die Aussichten sind ? Irgendwas ? Egal was ? Hauptsache etwas,es würde uns sehr helfen. Auch möchte ich nicht das der Opa sich falsche Hoffnungen macht. Danke fürs Lesen. Ich hoffe das ich den Text verständlich geschrieben habe,und wenn nicht fragt ihr mich einfach.
Hallo Deserte, ich kann Dir jetzt schon sagen, dass der Adoptivvater von K die Rechte eines leiblichen Vaters hat! Die Adoption ist nicht rückgängig zu machen. Das geht nur in besonders großen Ausnahmefällen (Mißbrauch). Aber je nachdem wie alt die Kinder sind haben sie vielleicht ein Mitspracherecht wo sie leben wollen. Da kann Euch aber ein Anwalt besser beraten.
Die Kleine ist erst Vier... Hat der Opa wenigstens das Umgangsrecht ? Und haben die Mädels und die anderen Kinder,also auch mein Sohn,nicht das Recht auf Umgang miteinander ? Die Kleine wurde ja net Adoptiert damit sie weg ist,sondern das der damalige Mann von K´s Mutter der Vater ist,also ne richtige Familie. Aber nach der trennung und dem Tod der Mutter gehts dem Typ nur um die Versicherung,die er gerne Behalten kann. Wir wollen ja nur die Kleine,bzw den Kontakt und den Umgang zu ihr,und wollen dafür sorgen das alle Zwerge sich sehen können.
ich weiss nicht, ob ich alles richtig verstanden habe, aber wenn Ihr Kontakt zu dem A Vater der Kleinen habt, könnt Ihr ihn nicht einfach fragen. Wenn er begreift, dass ihr nicht an da Geld wollt, stimmt er dem Umgangsrecht vielleicht zu.
Grundsätzlich stimmt das, was Bianca schreibt. Eine Adoption ist nicht rückgängig zu machen. Allerdings ist es bei Euch eine besondere Situation. Es kommt häufig vor, dass ein Mann das Kind der Ehefrau adoptiert. Das ist nicht dasselbe wie eine Adoption, wenn ein Kind abgegeben wird. Die Mutter war ja mit dem Mann und dem Kind zusammen.
Seid Ihr sicher, dass es eine Adoption war und nicht eine Einbenennung? Das wird oft gemacht, wenn eine Frau schon ein Kind mit in die Ehe bringt und der Wunsch nach einem einheitlichen Familien Namen besteht. Der Ehemann unterschreibt, dass er dem Kind seinen Namen zur Vefügung stellt. Für eine richtige Adoption hätte der leibliche Vater eigentlich zustimmen müssen.
Woooow mir gribbelt grad alles. Nein ich bin mir jetzt nich sicher ob es nicht doch nur eine Einbennung war. Der Leibliche Vater hat ja nie die Vaterschaft anerkannt. Aber der A-Vater hat die kleine nicht als eigenes Kind anerkannt. Da ist schon ne Adoption oder eine Einbennung gelaufen. Ich weiß nicht ob mein Schwiegervater weiß wo die Kleine ist,aber das müsste ja rauszubekommen sein. Für mich ist das denk ich mal einfach hab da ja schon Übung drin als ich die Großeltern meines Sohnes gesucht habe. Ich hoffe das dieser A-Vater mit sich reden lässt,aber soweit ich weiß ist das ein A****. Danke schon mal für eure Hilfe und ich freu mich sehr auf weitere antworten.
Bei einer Einbenennung bleibt die Verwandtschaft zum Opa rechtlich bestehen und hat möglicherweise sogar Vorrecht. Aber der Mann war schon mit der Mutter der Kleinen verheiratet oder?
Zitat von pinocchioBei einer Einbenennung bleibt die Verwandtschaft zum Opa rechtlich bestehen und hat möglicherweise sogar Vorrecht. Aber der Mann war schon mit der Mutter der Kleinen verheiratet oder?
Ja Verheiratet waren sie,ich glaube sogar bis zu ihrem Tod,weiß jetzt aber net ob die Scheidung schon eingereicht war bevor sie Starb. Eine Offiziele verwandschaft zum Opa gibts bis jetzt noch net,weil der Sohn vom Opa die Vaterschaft nie anerkannt hat.
Dann müßte er die Vaterschaft erst mal anerkennen. Vielleicht erkundigt ihr Euch mal beim Jugendamt ob es eine Adoptionsakte gibt. Das kann aber wahrscheinlich nur der leibliche Vater, wegen der Schweigepflicht. Solange er die Vaterschaft nicht anerkennt kann der Opa natürlich kein Umgangsrecht einklagen.
Zitat von BibiBlocksteinDann müßte er die Vaterschaft erst mal anerkennen. Vielleicht erkundigt ihr Euch mal beim Jugendamt ob es eine Adoptionsakte gibt. Das kann aber wahrscheinlich nur der leibliche Vater, wegen der Schweigepflicht. Solange er die Vaterschaft nicht anerkennt kann der Opa natürlich kein Umgangsrecht einklagen.
Also, wenn die beiden verheiratet waren dann hat die Lebensversicherung zum Beispiel nix mit dem Kind zu tun. In der Regel bekommt so etwas immer der Ehepartner.
Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, dann ist das Kind natürlich zu dem einzigen anderen Vater gekommen, den es hatte. Grundsätzlich halte ich das auch für richtig. Die Kleine hat ihre Mutter verloren. Der Ehemann ist doch die einzige stabile Größe, die sie im Moment im Leben hat. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, sie da weg zu holen, solange es ihr bei dem Mann nicht schlecht geht. Ihr solltet mit ihm sprechen. Wenn er vom Hörensagen ein A... ist, heisst das noch lange nichts. Ist ja immer ne Ansichtssache.
Der leibliche Vater sollte einen Vaterschaftstest beantragen mit der Begründung, dass er glaubt dass sie sein Kind ist. Aber er muss sich auch darüber im Klaren sein, dass damit Pflichten und Verantwortung verbunden sind. Er wird vermutlich Unterhalt zahlen müssen.
Für die arme Kleine würde ich klare Verhältnisse wünschen, denn irgendwann fragt sie mal nach ihren Wurzeln.
Die Eltern der Mutter haben auf jeden Fall ein Umgangsrecht, dass sie einfordern können. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann seid Ihr mit denen doch in Kontakt. Über den Weg habt ihr vermutlich die schnellste Chance, die Kleine zu sehen und sie auch mit ihren Geschwistern zusammen zu bringen. Aber vergesst dabei nicht, was sie an Verwirrendem schon durchgemacht hat.
Zitat von pinocchioAlso, wenn die beiden verheiratet waren dann hat die Lebensversicherung zum Beispiel nix mit dem Kind zu tun. In der Regel bekommt so etwas immer der Ehepartner.
Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, dann ist das Kind natürlich zu dem einzigen anderen Vater gekommen, den es hatte. Grundsätzlich halte ich das auch für richtig. Die Kleine hat ihre Mutter verloren. Der Ehemann ist doch die einzige stabile Größe, die sie im Moment im Leben hat. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, sie da weg zu holen, solange es ihr bei dem Mann nicht schlecht geht. Ihr solltet mit ihm sprechen. Wenn er vom Hörensagen ein A... ist, heisst das noch lange nichts. Ist ja immer ne Ansichtssache.
Der leibliche Vater sollte einen Vaterschaftstest beantragen mit der Begründung, dass er glaubt dass sie sein Kind ist. Aber er muss sich auch darüber im Klaren sein, dass damit Pflichten und Verantwortung verbunden sind. Er wird vermutlich Unterhalt zahlen müssen.
Für die arme Kleine würde ich klare Verhältnisse wünschen, denn irgendwann fragt sie mal nach ihren Wurzeln.
Die Eltern der Mutter haben auf jeden Fall ein Umgangsrecht, dass sie einfordern können. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann seid Ihr mit denen doch in Kontakt. Über den Weg habt ihr vermutlich die schnellste Chance, die Kleine zu sehen und sie auch mit ihren Geschwistern zusammen zu bringen. Aber vergesst dabei nicht, was sie an Verwirrendem schon durchgemacht hat.
Die versicherung gabs wohl schon vor der Ehe.Jedes Kind,also K und L haben jeweils 70000 euro bekommen.
Sie hatte vor dem Tot schon nichts mehr mit dem Typ zu tun.Er hat sie von ihrer Schwester weggerissen mit der sie aufgewachsen ist.Da auf einmal das Thema wieder so present ist muss jetzt wieder etwas vorgefallen sein.Die ganze Familie achtet sehr darauf das kein Kind irgendwo rausgerissen wird ohne Grund.Deswegen bin ich da auch so hinter her.Da muss was sein.Der Opa hat mir aber erst gestern davon erzählt und ich musste das erst sacken laasen und hab seit dem nicht merh mit ihrm gesprochen.
Das wird er alles nie machen.Zumindest nicht freiwlillig. Das wünsch ich mir auch so sehr...
Ich denke die Familie wird sich aufjedenfall erst Beraten lassen und dann Handeln.
Ich danke euch vielmals für eure Antworten.Und wenn euch noch was einfällt dann immer her damit. Ihr habt mir schon viel weiter geholfen. Danke