Hallo, habe mich ja schon vorgestellt und meine Geschichte erzählt, darum mache ich es hier kurz. Ich bin auf der Suche nach meiner ebenfalls zur Adoption hergegebenen Schwester. Ich weiß ihren Leiblichen Namen, ihr Geburtsdatum und das Aktenzeichen ihrer Adoption. Nun soll ich einen Brief an das Vormundschaftsgericht Aichach schreiben mit der Bitte um Herausgabe ihrer Daten. Die Rechtspflegerin hat mir aber keine großen Hoffnungen gemacht, dass der Richter, der dies zu Entscheiden hat, mir den neuen Namen und die Anschrift meiner Schwester gibt. Sie hat sich auf den Datenschutz berufen. Nun meine Frage an Euch: Gibt es Möglichkeiten, die Daten doch zu bekommen, bzw. wie soll ich den Brief an den Richter verfassen mit welchen Gründen kann ich beim Richter Punkten, so dass ich an die Daten meiner Schwester komme? Manuela
Rechtlich hast du keinerlei möglichkeiten, da du rechtlich mit deiner schwester nicht verwandt bist. du hast aber die möglichkeit einen brief an deine schwester zu schreiben und das zuständige jugendamt zu bitten, diesen brief an deine schwester weiterzuleiten. eine bekannte von mir hat das so gemacht. das jugendamt hat den brief auch weitergeleitet, die schwester hat aber jeglichen kontakt abgelehnt.
Hallo Burkhard, Deinen Rat habe ich befolgt und in unserem zuständigen Jugendamt nachgefragt. Die Dame, die Adoptionen unter sich hat, ist bis 19. im Urlaub. Habe ihr aber im Vorfeld eine E-Mail geschrieben und ich hoffe, dass ich von ihr Antwort bekomme. Von unserem zuständigen Vormundschaftsgericht habe ich die lapidare Antwort erhalten, dass das Gericht nicht für Privatangelegenheiten zuständig sei (die Angestellte meinte, dass sie kein Brief-Zustelldienst sei). Nun hoffe ich doch sehr, dass das Jugendamt für mich Postbote spielt. Ich finde, dass die Ämter Kooperativer sein könnten und einen nicht so abwertend abfertigen, nur weil man etwas aus der Reihe von ihnen will. Ich war immer der Meinung, dass diese Leute von unseren Steuergeldern bezahlt werden und deshalb können die ja auch etwas für einen tun, insbesondere wenn ich nicht die Möglichkeit habe mich selbst darum zu kümmern.
Ich war immer der Meinung, dass diese Leute von unseren Steuergeldern bezahlt werden und deshalb können die ja auch etwas für einen tun, insbesondere wenn ich nicht die Möglichkeit habe mich selbst darum zu kümmern.
Zitat von MGB... Ich war immer der Meinung, dass diese Leute von unseren Steuergeldern bezahlt werden und deshalb können die ja auch etwas für einen tun, insbesondere ...
Warum sollten sie? Die Kohle kommt doch auch dann in die Kasse, wenn sie sich nicht anstrengen! Wo soll denn da der Anreiz herkommen, sich besonders für eine Sache einzusetzen? Meine Erfahrung ist die, dass besonders die Mitarbeiter sehr engagiert sind, die selbst auf der untersten Stufe der Hierarchieleiter sitzen. Offenbar haben die noch nicht den Kontakt zum "normalen" Volk verloren
ich habe gelernt, nicht nur durch meinen Beruf(Betriebsratsvorsitzende) ein Nein nicht zu akzeptieren. Ich bin, glaube ich, nicht so weit gekommen wenn ich mich mit allem gesprochenen abfinden würde. Ich gehe immer persönlich zu den Ämtern. Nur im Vorfeld telefoniere ich mit den "Herrschaften" zwecks Terminabsprache oder was ich alles an Dokumenten mit bringen soll. Ich versuche auch immer den Ämtern einen Ausweg einzuräumen, sprich ein anderes Amt auf dem kurzen Dienstweg mit zu kontaktieren, so dass ich dann doch immer einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin treffe, die Verständnis zeigen und dadurch mir wieder einen anderen Weg zeigt, so dass ich an das Ziel komme.
da sind wir ja "Kollegen", denn ich war auch jahrelang im Betriebs- und Gesamtbetriebsrat einer großen Forschungseinrichtung mit 10.000 Mitarbeitern. Ja, da lernt man ein wenig, sich durchzusetzen.
habe mich hier gerade eingelesen und bin etwas erstaunt.
So schwierig ist es gar nicht, eine bestimmte Person ausfindig zu machen, wobei es kaum damit zu tun hat, inwiefern man mit ihr verwandt ist oder nicht. Auf diese Weise (über das Einwohnermeldeamt) habe ich vor knapp zehn Jahren einen alten Kindergartenkollegen wiedergefunden, den ich wegen eines Umzugs im Alter von zwölf Jahren völlig aus den Augen verloren hatte.
Da ich seinen vollen Namen, sein Geburtsdatum usw. (aber nicht seinen damals aktuellen Wohnort) kannte, hatte ich innerhalb von nur drei Wochen seine Antwort im Briefkasten. Natürlich hatte ich meinem Schreiben eine Kopie meines Personalausweises beigefügt. Anscheinend waren die Meldeämter schon damals soweit untereinander vernetzt, dass die das mit dem Computer innerhalb kürzester Zeit raus hatten. Übrigens haben die mir nichts dafür berechnet. Wenn der Amtsweg mal immer so bequem wäre!
Hallo Ostphal, genau das sind die Schwierigkeiten eine Person ausfindig zu machen, von der man zwar den Namen und das Geburtsdatum weiß, die aber durch Adoption nun anders heißt. Und somit weißt Du nichts. Da ist man auf den Willen der Ämter angewiesen. Denn Du bekommst zwar die Daten Deiner leiblichen Eltern, aber Du bekommst keine Auskünfte über Deine Geschwister wenn sie auch zur Adoption abgegeben wurden. Ich hatte das Glück, dass ich wußte, dass ich noch Geschwister habe. 2 meiner Geschwister wurden so wie ich zur Adoption abgegeben. Demzufolge bekommst Du beim Standesamt bzw. Jugendamt normalerweise nicht mal die Info, dass noch Geschwister vorhanden sind. Ich wußte aber dies im Vorfeld und hatte damit bessere Karten als irgend jemand anderes und durch meine Sturheit und meine unnachgiebigkeit bin ich so weit gekommen, dass ich inzwischen drei von meinen vier Geschwistern kenne und mit ihnen Kontakt habe. Meine letzte Schwester versuche ich gerade zu kontaktieren. Eine Dame vom Jugendamt hat die aktuelle Adresse meiner Schwester ermittelt und ich habe ihr über das Jugendamt einen Brief geschrieben. nun warte ich geduldig auf Antwort und bin gespannt ob sie sich meldet.
@ bald..... ich habe mal immer wieder hier reingeschaut...... aber es stimmt, ich habe mich mit Beiträgen in letzter Zeit rar gemacht. Hatte ziemlich viel um meine Ohren......... ich gelobe aber Besserung.
Zitat von MGBDenn Du bekommst zwar die Daten Deiner leiblichen Eltern, aber Du bekommst keine Auskünfte über Deine Geschwister wenn sie auch zur Adoption abgegeben wurden.
Hmmmm...
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, da hat man Dich schlecht beauskunftet. Das wird nicht einmal in böser Absicht geschehen sein, da auch die richtigen Fragen gestellt werden müssen. Zunächst einmal warst Du beim falschen Amt. Das Einwohnermeldeamt ist hierfür die angesagte Adresse, nicht die Jugendbehörde, deren Akten eine andere Geschichte sind. Wie gesagt, kannst Du grundsätzlich jede Person ausfindig machen, ohne notwendigerweise mit ihr juristisch oder biologisch verwandt zu sein.
Aus genau dem Grunde braucht auch ein geänderter Name kein Hindernis zu sein. Namen werden ja auch nicht nur durch Adoption, sondern meistens durch Heirat gewechselt. Das deutsche Meldewesen ist so ausgelegt, dass solche Dinge kein Hindernis darstellen. Meine Schwester hat auf diese Weise auch eine alte Schulfreundin wieder ausfindig gemacht, obgleich sie deren aktuellen Namen nicht wusste. Das Lustige war, dass ich sie schon längst als Verkäuferin in einem Geschäft kannte, weil es sie (nach fünf Jahren in Australien) irgendwann in die alte Heimat zurückgezogen hatte.
Der erste Hausname und ggfs. abweichende frühere Vornamen einer Person lassen sich dem Geburtenbuch entnehmen, selbst wenn er vor dem Gesetz wegen erloschener Verwandtschaftsbande nicht mehr als Geburtsname gilt. Normalerweise wird sich das Einwohnermeldeamt selbsttätig mit dem betreffenden Standesamt in Verbindung setzen und das Puzzle für sich selber vervollständigen. Die Daten, mit deren Hilfe sie die gesuchte Person letztlich aufspüren, werden dabei an den Suchenden natürlich nicht weitergegeben - denn es geht ja nur ums Finden.
Dem ist aber nicht so. Früher war gängige Praxis eine Inkognito-Adoption zu machen. Das heißt, es wird bei der Person die es betrifft alle Daten gesperrt. Konkretes Beispiel: Von meinem L-Vater sind wir 3 Kinder. Zuerst ich, dann ein Bruder und dann nochmals eine Schwester. Mein L-Vater war 2 mal verheiratet aus 1. Ehe war der Sohn aus 2. Ehe die Tochter. Ich war ledig gezeugt. Als ich nach meinem Vater per Einwohnermeldeamt gesucht habe wurde mir gesagt, dass er 2003 verstorben ist. Ich dann wieder zum Standesamt, die Sterbeakte holen. Im Standesamt habe ich noch einen Auszug aus dem Familienbuch erhalten. Darin stand dass er 2 Ehen geführt hat. Die erste war Kinderlos und aus der zweiten hat er eine Tochter. So. Ich habe mich beim Friedhofsamt erkundigt, wo mein Vater beerdigt liegt. Dabei zeigte mir der Beamte seine ganze Akte. Darin stand dass sein Sohn nicht aufzufinden sei (zwecks Beerdigungskosten) und die angebliche Adresse seines Sohnes plus Geburtsdtum. Zur Erinnerung: Das war die Zeit als mein L-Vater zum ersten mal verheiratet war. Mein Glück war, dass die letzte Freundin meines Vaters gewußt hat, dass mein L-Vater einen Sohn hat und dies im Friedhofsamt angegeben hat. Weiter: Ich habe dann den damaligen Vermieter ausfindig gemacht und habe ihn gefragt ob ihm diese Namen etwas sagten. Der Vermieter teilte mir mit, dass die erste Frau meines L-Vaters dort gewohnt hat mit einem kleinen Jungen. Er verriet mir dann noch wie sie nach ihrer erneuten Hochzeit geheißen hat und wohin sie dann fortgezogen ist. Ich im Telefonbuch nachgeschaut und tatsächlich war dort an dieser Adresse immer noch jemand mit diesem Namen registriert. Ich dort angerufen ..... und Volltreffer!!!!!!!!!!! Der zweite Mann der ersten Frau meines L-Vaters hat meinen Bruder Inkognito-Adoptiert und durch diese Inkognito-Adoption wurden alle Daten gelöscht, die besagen, dass mein L-Vater aus erster Ehe einen Sohn hat. Offiziell ist diese Ehe Kinderlos. Das Standesamt weiß zwar, dass die erste Ehe meines Vaters nicht Kinderlos war, aber durch diesen Sperrvermerk wird nichts verraten. Demzufolge gibt es offiziell keinen Bruder. Somit weiß auch das Einwohnermeldeamt nichts. Dort werden alle Daten (wenn eine Inkognito Adoption gemacht wurde) gelöscht und die Daten dort werden höchstens auf den aktuellen Stand gebracht (neuer Name). Bei einer Heirat wird dies vermerkt. Ist ja alles offiziell. Deswegen findet man da jemanden den Du suchst. Aber durch eine Inkognito-Adoption hast Du keinerlei Möglichkeiten beim Einwohnermeldeamt. Bei mir war es so: Ich, geborene Hahn Manuela, Adoptierte Elsässer Manuela. Beim Standesamt steht in meiner Geburtsurkunde Elsässer Manuela. In der Randbemerkung der Geburtsurkunde (diese Randbemerkung bekomme nicht mal ich zu sehen außer ich frage konkret danach)steht das Aktenzeichen der Adoption. Dadurch kann das Standesamt meine Original Geburtsurkunde raussuchen in der dann meine leiblichen Eltern vermerkt sind. So läuft hier in Deutschland der Hase. Liebe Grüße Manuela
wie soll ich es Dir bloß erklären? Das hat mit offener oder Inkognito-Adoption nichts zu tun. Bei biologischen Verwandten in ungerader Linie hast nicht mehr - aber auch nicht weniger - Rechte als bei irgendeiner anderen Person, die mit Dir juristisch nicht verwandt ist. Es wird nichts gelöscht oder Dir vorenthalten.
Eine Informationssperre von öffentlicher Seite existiert nicht, geschweige denn aufgrund einer Inkognito-Adoption, welchletztere sich nur auf das Kennen bzw. Nichtkennen von alten und neuen Eltern untereinander bezieht. Auf die Rechte des später erwachsenen Kindes hat dies keinen Einfluss, sofern jedenfalls es sich um eine Inlandsadoption handelt. Nur eine Auslandsadoption würde alles u.U. verkomplizieren.
Dass Du den Namen und sonstiges der gesuchten Person nicht kennst, stellt auch kein Hindernis dar, weil das Amt hier näher an der Quelle ist. Das einzige Hemmnis könnte sein, dass die Person von Dir in Frieden gelassen werden möchte. Nur in diesem Falle bekommst Du die gewünschten Infos nicht. Aber das wird Dir dann vom Amt entsprechend mitgeteilt. Wahrscheinlich bist Du die Sache vollkommen verkehrt angegangen.
Da ich ja wie gesagt evtl. selbst adoptierten möchte, habe ich mich da schon recht gründlich informiert. Eine offene Adoption wünschen wir nicht, da die abgebenden Eltern schon wissen müssen, ob sie ihr Kind behalten möchten oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Auch wollen wir gerne ein ungestörtes Familienleben führen, ohne uns im Hinterkopf immer beobachtet zu fühlen. Die später eigenständige Entscheidung über eine etwaige Rückbesinnung auf seine Wurzeln aber soll gänzlich dem Kind überlassen sein.
Dass der Suche von amtlicher Seite - trotz inkognito - nichts in den Weg gestellt würde, dessen haben wir uns vergewissert. Gerade wegen Geschwistern haben wir uns erkundigt, weil wir befürchten, dass die leiblichen Eltern u.U. schon verstorben sein könnten - je nachdem, wie früh oder spät das Kind seine Suche beginnt.