da hat der herkunftsvater burkhard ein wahres wort gesprochen, denkt das urmeli
Ein nichtgewollter Inzest zwischen Herkunftseltern und ihrem zur Adoption weggegebenen Kind ist absolut unmöglich, wenn der leibliche Vater, die leibliche Mutter nach der Weggabe des Kindes für die Zukunft einen einzigen Grundsatz beherzigen: "Niemals eine sexuelle Beziehung zu ener Frau, einem Mann, die altersmässig mein Kind sein könnten.!!!"
ja vermutlich ist es komplizierter als man denkt. Wird der richtige Vater bei einem Inzestfall eingetragen, so ist es amtlich, die Staatsanwaltschaft muss reagieren (was sie hoffentlich schon eh tut) und der Vater müsste der Adoption zustimmen. Das wird er aber vielleicht nicht tuen, da er ggf. bestreitet der Vater zu sein usw. Die Unterschrift zur Adoptionsfreigabe wäre dann quasi ein Geständnis.
Was Deinen Fall betrifft, so war es mit dem sogenannte "unbekannter Vater" eben leichter die Adoption durchzuführen (Das ist Dir vermutlich klar). Warum man das im Nachhinein so vehement bestreitet liegt vermutlich daran, dass das JA sich nicht gern den schwarzen Peter zuschieben läßt (oder wird alles Zum Wohl des Kindes verschwiegen?). Unabhängig von den Adoptiveltern denke ich, dass das Kind ein Recht hat zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist (vielleicht erst bei Volljährigkeit und wenn es das auch möchte).
Bei mir hat man damals sehr bereitwillig den Namen des Vaters notiert, den ich denen freudig noch im Wochenbett mitgeteilt hatte, und für die Ewigkeit festgehalten. Er durfte dann auch Alimente für sein Kind zahlen, bis dieses adoptiert wurde.
Das alles wäre sicher anders verlaufen, hätten damals "uneheliche" Väter Rechte gehabt und einer Adoption ebenfalls zustimmen müssen. Da dem nicht so war, hatten die Herrschaften vom Amt aber nur mich als eventuellen "Unterschiftenverweigerer" zu fürchten, zumal das alles sowies zwischen meiner Mutter und dem Amtsleiter ausgehandelt wurde. Da kann man natürlich großzügig den Namen des Vaters dokumentieren ...
---------------------- Hallo Flipper, klar, die haben es sich damals leicht gemacht! Dennoch schokiert mich, dass die SA als auch die A.Eltern von mir verlangen, dass ich meinem 20 jährigen Sohn den leiblichen vater verschweige. Lächerlich! Natürlich habe ich ihm erzählt, dass ich weiß, wer der Vater ist!
Zitat von BibiBlocksteinDennoch schokiert mich, dass die SA als auch die A.Eltern von mir verlangen, dass ich meinem 20 jährigen Sohn den leiblichen vater verschweige. Lächerlich! Natürlich habe ich ihm erzählt, dass ich weiß, wer der Vater ist!