Titel Das österreichische Adoptionsrecht kritisch betrachtet Untertitel Autorin Maria Peer-Macék Seiten 46 Seiten Hochschule Paris-Lodron-Universität Salzburg Österreich Art der Arbeit Studienarbeit Abgabe 2003 Note 1 Preis 74,00 EUR (inkl. MwSt.)
Bestellnummer 65007150 Sprache Deutsch Medien Papier / CD Inhaltsangabe Einleitung: Der Schweizer Nationalrat stimmte am 25.9.2000 einstimmig dem vorbehaltslosen Beitritt der Schweiz zum Haager Übereinkommen zu, da sich auch in der Schweiz die Fälle vom sexuellen Missbrauch an Adoptionskindern, insbesondere an Auslandsadoptierten, häuften und verabschiedete die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Juni 2001 das Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Maßnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen, in welchem unter anderem die in Art. 17 normierte Verpflichtung der Vormundschaftsbehörde zur Ernennung eines Beistands für das Kind im Fall von Auslandsadoptionen und die Wiederverstaatlichung der Jugendwohlfahrt normiert sind.
In Deutschland hat die Ratifizierung des Haager Übereinkommens im Jahr 2002 zu einer weitreichenden Reform des Adoptionsrecht geführt, welches nicht nur Kinder bei Auslandsadoptionen schützt, sondern hat sich auch der Schutz inländischer Kinder dadurch wesentlich verbessert. Wesentlich ist, daß die neuen deutschen Bestimmungen auch auf solche Adoptionen anzuwenden sind, in denen das Kind aus einem Staat stammt, der nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und unterliegen nunmehr private Träger der Jugendwohlfahrt sehr strengen Zulassungs- und Kontrollvorschriften, unabhängig davon, ob Auslands- oder Inlands-adoptionen durchgeführt werden.
In Österreich zeichnet sich seit 1997 eine Tendenz zum Abgehen von der über 30-jährigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Adoption ab und hat man sich auch bemüht, Pflegefamilien rechtliche Grundrahmenbedingungen angedeihen zu lassen, wenngleich auch hier der Schutz der Pflegeeltern im Vordergrund scheint.
Eine Änderung des Adoptionsrechts ist derzeit in Österreich nicht geplant, jedoch plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Bestimmungen im Bezug auf den Kinderhandel. Generell lässt sich in Europa der Beginn einer Fortentwicklung des Adoptionsrechts und der strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern feststellen, welcher nicht zuletzt durch die Umsetzungsbemühungen der UN-Kinderrechtskonvention ins nationale Recht der einzelnen Staaten als auch durch Diskussionen zu den jüngere Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte unterstützt wird.
Inhaltsverzeichnis:
1. Gesetzliche Grundlagen 4 2. Wesen der Adoption 5 3. Das Wahlkind und die Wahleltern 5 4. Die leiblichen Verwandtschaftsbeziehungen nach der Adoption 7 5. Die Nachkommen des Wahlkindes und deren Rechtsbeziehungen 10 6. Voraussetzungen für die Erteilung einer Adoptionsbewilligung 10 7. Adoptionsvarianten 13 offene Adoption 13 halboffene Adoption 14 Inkognitoadoption (§ 259 AußStrG) 14 Die Problematik der Akteneinsicht bei der Inkognito-Adoption 17 8. Der Adoptionsvertrag 18 1. Allgemeines 18 2. Die Anwendung der gesetzlichen Regelungen über Verträge und Rechtsgeschäfte im Allgemeinen auf den Adoptionsvertrag 25 3. Die Problematik von Verträgen mit Minderjährigen im Hinblick auf den Adoptionsvertrag 27 9. Die materiellen Rechte und Pflichten des Wahlkindes aufgrund der Adoption 29 i. Unterhaltspflichten- und Unterhaltsansprüche 29 ii. Die Auswirkungen der Adoption im Erbrecht 30 10. Die namensrechtlichen Wirkungen der Adoption 33 11. Die am Adoptionsverfahren beteiligten Institutionen 35 12. Die Aufhebung der Adoption 35 Nichtige Adoptionsverträge 39 13. Schlußbemerkungen 44
Befürworter der Möglichkeit einer Adoptionsaufhebung sollten die rechtlichen Probleme bedenken, die sich daraus ergeben können. In Österreich kann in diesem Fall die Rückerstattung aller durch die Adoption aufgelaufenen Kosten verlangt werden.
Zitat von burkhardBefürworter der Möglichkeit einer Adoptionsaufhebung sollten die rechtlichen Probleme bedenken, die sich daraus ergeben können. In Österreich kann in diesem Fall die Rückerstattung aller durch die Adoption aufgelaufenen Kosten verlangt werden.
Was sind das für "aufgelaufene" Kosten? Und wer soll das an wen zurück erstatten?
Damit sind alle durch Aufzucht und Erziehung eines nun fremden Kindes entstandenen Kosten gemeint. Erstattungspflichtig ist das einstige Wahlkind an die einstigen Wahleltern. Ich habe schon früher daraufhingewiesen, dass in Österreich im Falle des sexuellen Missbrauchs die Aufhebung einer Adoption von Anfang an (ex tunc) zwingend vorgeschrieben ist. Folge: die missbrauchte Person ist dem Missbraucher gegenüber zur Erstattung seines Erziehungsaufwandes verpflichtet.
Das kann sich doch nur einer ausgedacht haben, der da Nutznießer war. Mir fehlen gerade die Worte. Welche geistesgestörten Hirnis haben sich das ausgedacht.
Bist du dir sicher dass man da von Adoptionsgesetzt spricht und nicht über ein Gesetzt von Halten Leibeigener?
Ich rechne gerade mal die Summe aus, die Herr Fritzl dann von seinen diversen zusätzlichen Kindern verlangen kann, die oberhalb der Kellerlinie haben aufwachsen dürfen. Hatte er sie nicht adoptiert - oder wenigstens einen davon?
Der Widerrufsgrund des § 184 Abs.1 Z 4 StGB und dessen ausdrückliche Ausnahme von der Möglichkeit der Antragstellung auf Zuerkennung der Wirkung ex nunc gem. § 184 Abs.2 ABGB lässt die Interpretation zu, dass adoptierte Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kinder durch sexuelle Gewalt ihrer Adoptiveltern sogar noch für die Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs bestraft werden, in dem diesfalls die Wirkung des Widerrufs ex tunc, also rückwirkend zuerkannt wird und in diesem Fall ein ohnehin schon durch die Trennung von der leiblichen Familie geschädigter Adoptierter auch noch den Unterhalt und sonstige Leistungen von den Adoptiveltern an diese zurück erstattet, wenn er den sexuellen Missbrauch aufdeckt, da diesfalls ja auch von Amts wegen die Adoption zu widerrufen ist. Leibliche Kinder erhalten Schadenersatz von den Tätern und Wahlkinder müssen an ihre Täter Zahlungen leisten, die sogar deren zukünftigen Lebensunterhalt gefährden.
Aus: Maria Peer-Macek, Ausgewählte Rechtsprobleme von Adoption und anderen Formen doppelter Elternschaft
13.3 Aufhebung der Adoption 91 13.4 Nichtige Adoptionsverträge 93 13.5 Sonstige Konstellationen einer Nichtadoption und deren Aufhebung 94 13.6 Folgen der Auflösung des Adoptivverhältnisses 95 14. Schadenersatzansprüche aus einer missglückten Adoption
Als ich seinerzeit versuchte, mein Annahmeverhältnis zu lösen, verlangte mein Stief/Adoptivvater auch seine angeblichen Auslagen für mich zurück. Er kam dabei auf 72.000 DM, die er als Gegenleistung für sein Einverständnis zur Aufhebung im voraus verlangte. War unerfüllbar, da ich zum einen gar nicht so viel besaß und zum anderen sichergehen wollte, dass er anschließend auch Wort hielt. Am Rande bemerkt: Ein Erfolg vor Gericht wäre auch danach fraglich gewesen, da ich zu den unglücklichen Übergangsfällen der Familienrechtsreform gehöre. Trotzdem bot ich ihm an, seine Forderung in Raten über mehrere Jahre abzustottern - so wichtig wäre mir die Aufhebung gewesen. Er wies diesen Vorschlag aber als lächerlich zurück. Damit konnte ich die Aufhebung vollends vergessen.
PS: Das war natürlich in Deutschland, und nicht in Österreich. Aber selbst bei unterschiedlichster Gesetzeslage sitzen in finanzieller Hinsicht wohl überall die kriminellen A-Eltern am längeren Hebel. Und wer "seine" Kinder sexuell oder sonstwie misshandelt, der besitzt wohl auch anderweitig kein Schamgefühl.
Mit der Peer Maria (so nannte sie sich im Vorgänger-Forum) hatte ich seinerzeit eine heftige Auseinandersetzung, weil sie behauptete (was sie auch in ihrer damals im Entstehen begriffenen Dokorarbeit manifestierte), 98 % aller Adoptierten würden von ihrer Ado-Familie sexuell mißbraucht!!!!! Sie verteidigte diese Äußerung vehement und ich konnte sie mir, selbst wenn diese Zahl mit dieser Behauptung nur auf Österreich bezogen sein sollte, absolut nicht vorstellen. Zunächst hatte sie den Eindruck erweckt, sie bezöge auch Deutschland mit in ihre Dokumentation ein. Selbst heute halte ich diese Äußerung für - gelinde gesagt - mehr als stark überzogen. Daher bin ich auch bei ihren übrigen Veröffentlichungen segr vorsichtig.
Zitat von MartinaMit der Peer Maria (so nannte sie sich im Vorgänger-Forum) hatte ich seinerzeit eine heftige Auseinandersetzung, weil sie behauptete (was sie auch in ihrer damals im Entstehen begriffenen Dokorarbeit manifestierte), 98 % aller Adoptierten würden von ihrer Ado-Familie sexuell mißbraucht!!!!! Sie verteidigte diese Äußerung vehement und ich konnte sie mir, selbst wenn diese Zahl mit dieser Behauptung nur auf Österreich bezogen sein sollte, absolut nicht vorstellen.
Die Zahl ist natürlich Blödsinn; es gibt sicherlich weit mehr Adoptionen als Pädophile und überhaupt Kindesmisshandler. Ich tippe da eher auf ein vergessenes Komma vor der ersten Ziffer, also knapp ein Prozent. Leider ist es eine Unsitte der letzten zwanzig Jahre, überall sexuelle Misshandlungen zu wittern. Mit derlei Verdächtigungen angefangen haben als Jugendschutzvereinigung getarnte Ausschüsse konservativ-religiöser und linksradikal-weltlicher Psychosekten. Das hat in einigen Fällen schon zu einer Art Hexenprozessen um angebliche Kinderschänderringe geführt, und die Existenzen Unschuldiger wurden vernichtet.
Aber es geht in diesem Thread ja auch "nur" um den Fall, dass... und daraus folgend die unfairen Kräfteverhältnisse, dass die Täter anschließend dreist Forderungen stellen und sogar noch Recht bekommen. Exzessive Prügelstrafen und Psychoterror sind ja auch Misshandlungen. Und die Täter sollten eigentlich froh sein, wenn ihre Taten infolge verstrichener Zeit verjährt oder im einzelnen nicht mehr beweisbar sind.
ZitatDie Zahl ist natürlich Blödsinn; es gibt sicherlich weit mehr Adoptionen als Pädophile und überhaupt Kindesmisshandler. Ich tippe da eher auf ein vergessenes Komma vor der ersten Ziffer, also knapp ein Prozent.
Aber Harald, Du hattest doch die Auseinandersetzung im Fasen-Forum mitbekommen, wo Peer Maria in unzähligen Beiträgen auf diesen 98 % beharrte, obwohl auch viele andere sie aufforderten, die Herkunft dieser Zahl zu belegen (was sie nicht tat).
Posten hier nicht auch Adoptierte aus Österreich, die diese Angaben bestätigen können? Die kommen mir nämlich irgendwie spanisch vor; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hätte dieser Art menschenverachtender Gesetze mit Sicherheit schon Einhalt geboten.