Vielleicht kann mir ja jemand bei folgender Konstellation weiterhelfen, bin bis jetzt nirgends fündig geworden!
Mein Vater (Ehe mit meiner Mutter geschieden seit 20 Jahren) wohnt zurzeit auf den Philippinen. Dort hat er aktuell neu geheiratet und seine neue philippinische Frau hat ein Kind von 8 Jahren in die Ehe miteingebracht.
Jetzt möchte er dieses Kind adoptieren, damit es einen deutschen Reisepass erhält und quasi ein vollwertiges Mitglied der Familie wird.
Aus erster Ehe entstanden zusätzlich zu mir noch 2 weitere Kinder, wir sind also 3 Geschwister zwischen 25 und 35.
Da bei uns persönliche Gründe vorliegen sind wir gegen diese Adoption. Ist unsere Zustimmung (einzeln oder gemeinsam?) zu dieser Adoption erforderlich oder kann hier über unsere Köpfe weg gegen unseren Willen entschieden werden???
soweit ich weiss, muss nur der leibliche Vater des Kindes dieser Adoption zustimmen. Ihr, also die Geschwister, habt mit der Adoption an sich ja nichts zu tun. Das ist eine Sache zwischen Eurem Vater und den leiblichen Eltern des Kindes.
Erst einmal ein Herzliches Willkommen. Ich sehe es genauso wie Marleen. Der leibliche Vater muss zustimmen. Rechtlich hat das mit Euch ja nichts zu tun. Außer erbrechtlich und das ist natürlich auch Sache Deines Vaters ... ob er das will.
Zitat von Flipper Außer erbrechtlich und das ist natürlich auch Sache Deines Vaters ... ob er das will.
Ganz genau - mit rechtskräftigem Urteil der Ado ist Euer Vater auch der gesetzliche Vater des Kindes - somit wird es erbrechtlich genauso berücksichtigt (auf jeden Fall Pflichtteil) wie alle anderen Geschwister auch. Diese Entscheidung liegt also ganz bei Eurem Vater. Und natürlich beim leiblichen Vater des Kindes.
Selbstverständlich wird mein Vater das wollen, da bin ich aber strikt dagegen!
Er hat sich Zeit seines Lebens jeder Verantwortung entzogen, hat für uns 3 Kinder niemals einen Cent Unterhalt gezahlt und auch sonst nicht an unserem Aufwachsen/Leben teilgenommen!
Verständlicherweise möchte ich keinen Adoptivbruder haben der 20 Jahre jünger ist, mit dem ich niemals etwas zutun habe werde und will - der aber irgendwann mitreden kann und will wenn es sich um Erbrecht und andere FAMILIÄRE Angelegenheiten handelt. Selbst mein Vater hat nie zu unserer Familie gehört (Mutter, Geschwister und sämtliche Verwandtschaft)!
Dagegen muss ich doch auch irgendwie vorgehen können?! ?! ?!
Edit: Handelt es sich dann nur um das evtl. Erbe meines Vaters, wo besagter Adoptivbruder Pflichtteile hat oder generell um alle Art von Erbe, das in unserer Familie (Mutter, Verwandtschaft mütterlicherseits) weitergegeben wird??
nein rein rechtlich hast Du keinerlei Chance, dagegen vorzugehen. Wenn Dein Vater allerdings für Dich sowieso nicht zur Familie gehört, würd ich auch sein Erbe nicht wollen
Wenn Dein Vater das Kind seiner jetztigen Frau rechtskräftig adoptiert, ist er der Vater. Das ist so, wie wenn er jetzt mit seiner Frau noch ein Kind zeugen würde. Da müsstest Du ja auch nicht zustimmen
Mit dem Erbe Deiner Mutter dürfte das Kind dann aber nichts zu tun haben, soweit ich weiss. Da müsste ich aber nochmal nachfragen, wie sich das lt. Erbrecht genau verhält.
Anders ist es mit Eurem Erbe - da wiederum ist das adoptierte Kind schon erberechtigt, soweit ich das verstanden habe.
mit dem Erbe Deiner Mutter und deren Familie hat das adoptierte Kind dann absolut nichts zu tun.
In Österreich ist es bei dieser Konstellation so, dass auch die bereits existierenden Kinder des Adoptierenden zu diesem Schritt gefragt werden. Wie das in Deutschland ist, weiß ich nicht. Da müsstest Du Dich bei einer Beratungsstelle des Familien-/Amtsgerichtes erkundigen, die evtl. kostenfrei ist.
mit dem Erbe Deiner Mutter und deren Familie hat das adoptierte Kind dann absolut nichts zu tun.
stimmt!
Zitat von MartinaIn Österreich ist es bei dieser Konstellation so, dass auch die bereits existierenden Kinder des Adoptierenden zu diesem Schritt gefragt werden. Wie das in Deutschland ist, weiß ich nicht. Da müsstest Du Dich bei einer Beratungsstelle des Familien-/Amtsgerichtes erkundigen, die evtl. kostenfrei ist.
wen interessiert das recht der ösis in d? vater und mutter sind geschieden, vater hat neu frau in übersee. der rest ist nicht relevant. leibliche kinder sind genau so erbberechtigt wie adokinder. ist eine ehe geschieden und einer der eheleute adoptiert neu dann ist das kind nur mit denen erbberechtigt. die "geschwister" haben da nichts zu sagen. außer ihren pflichtteil einfordern. macht sich bei unbekannten schulden sehr gut...
mütterlicherseits hat das keinen Einfluss. Bezüglich des Erbes hat die neue Hochzeit Deines Vaters jedoch viel mehr Einfluss. Gesetz den Fall, dass er kein Testament machen würde, bekommt die Ehefrau die Hälfte, alle Kinder dann jeweils ein Achtel (andere Hälfte geteilt durch 4 Kinder). Wenn er ein Testament macht und alles z.B. der Ehefrau vermacht, dann könnt Ihr die Hälfte der gesetztlichen Erbes als Pflichtteil einklagen. also 1/16 (ein sechzehntel) Wenn der Junge nicht adoptiert würde, steht Euch 1/12 zu.
"Selbst mein Vater hat nie zu unserer Familie gehört (Mutter, Geschwister und sämtliche Verwandtschaft)!"
Ja, warum regst du dich dann auf?
Oder besser: Du solltest ehrlicher mit deiner (nachvollziehbaren) Wut umgehen. Es ist sicherlich mehr als enttäuschend, dass dein Vater sich nicht um seine ersten Kinder, also auch dich, gekümmert hat und jetzt ein fremdes annehmen will. Deine Enttäuschung und Wut wird aber nicht weniger, wenn du dich mit erbrechtlichen Fragen beschäftigst. Zur Zeit wird sowieso an einem neuen Erbrecht gearbeitet, bei dem der Pflichtteil durchaus wegfallen kann, was ich absolut in Ordnung finde. Die Wut auf das Kind zu projizieren ist völlig unnötig.
Mich regt allein die Tatsache auf, dass mein Vater es durch diese Adoption ermöglicht, dass irgendein unbekanntes Kind von der anderen Hälfte der Erde sich zu gegebener Zeit in Belange einmischen kann, bei denen es meiner Meinung nach einfach nichts zu sagen hat.
Mit Wut hat das nicht mehr viel zu tun - ich dulde nur keine Eindringlinge in eine Konstellation, die die letzten 20 Jahre auch sehr gut ohne alles funktioniert hat, was mit meinem Vater zu tun hatte. Allein darum geht es mir!!
Besagtes Kind ist jetzt 8 oder 9 - jetzt lasst mal 10 Jahre ins Land verstreichen und der Kleine hat plötzlich Mitspracherecht bei weitläufigen, familiären Ereignissen. Könnte ich bzw. meine Geschwister auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dieses Kind plötzlich medizinische Betreuung oder einen Bürgen oder was weiß ich was braucht??
Ich wüsste nur gerne alle Verpflichtungen, die auf mich zukommen könnten!!
Vielen Dank für eure Unterstützung übrigens!
Edit: damit wir uns nicht falsch verstehen - auf den gesetzlichen Pflichtteil väterlicherseits verzichten wir gerne, den können sie gerne behalten. Uns geht es nur darum, dass der Kleine nicht irgendwann mit Forderungen auf UNS zurückkommt..!
Normalerweise seid ihr nicht für Eure Geschwister verantwortlich. Wenn das Kind Betreuung braucht, so wird, so weit ich weiß, immer die direkte Linie herangezogen, z.B. die Kinder für die Eltern, die Eltern für die Kinder, ich meine auch Kinder für Großeltern, fall keine Eltern mehr da sind (da bin ich mir aber nicht sicher). Aber für Geschwister muss man nicht gerade stehen.
Auch ein Kind, das dein Vater zeugen würde, kann Einfluss nehmen auf dein Leben - muss es aber nicht. Es kommt ganz darauf an,ob DU es zulässt. Und in welche familären Angelegenheiten sollte sich dieser "Eindringling" sich denn einmischen können? Wovor hast du Angast? Vielleicht bist du nicht irgendwann sogar mal froh, dass sich dieses Kind um Angelegenheiten deines Vaters kümmern kann, um die du nicht kümmern möchtest....
Du wirst mit Sicherheit nicht dazu gezwungen werden, irgend etwas für dieses Kind tun zu üssen! Da kannst du dir absolut sicher sein! :-) (Mir ist übrigens neu, dass man zu einer Bürgschaft gezwungen werden kann.)
Wenn dir bewusst wird, dass deine Gedanken in erster Linie bestimmt werden durch deine durchaus nachvollziehbare Wut auf deinen Vater, dann wirst du feststellen (müssen), dass deine Voruteile gegenüber einem dir völlig unbekannten Menschen völlig unberechtigt sind.