entschuldigt wenn ich diese Infos woanderes hätte ermitteln können....nur blicke ich da echt nicht durch. Also es geht darum ich, 28 jahre alt, würde eben gerne den Adoptivnamen und damit alle verbundenen Pflichten ablegen da meine Adoptivmutter nicht nur fachlich als Mutter versagt hat sondern auch menschlich - ich hasse sie. Ich würde zu gern meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Ich weiss bereits das das wohl nicht so einfach ist weshalb ich mich hier anmeldete in der Hoffnung mir kann jmd weiterhelfen der sich da auskennt. Ich wurde im Alter von neun oder acht Jahren vor Gericht gefragt ob ich denn bei ihr bleiben will...eine Alternbative wurde mir nicht vorgeschlagen...und selbst wenn, diese Frau ist zu gut im manipulieren...wie auch immer ich war neun Jahre alt! Ich weiss nicht mal ob meine leibliche Mutter da zugestimmt hat...oder wo diese steckt (Diese Infos muss ich mir erst beim zuständigen Standesamt holen - bin dabei...). In Kontakt - mit meiner leiblichen Mutter - möchte ich eigentlich nicht treten, denke das wäre ihre Aufgabe gewesen. Ausserdem ist das Thema Mutter für mich erledigt...(die leibliche Mutter mehr oder weniger durchgebrannt, die Adoptivmutter auf ganzer Linie versagt!) Ist das möglich den alten Namen wieder anzunehmen? Müsste ich - meine Adoptivmutter - erst vor Gericht ziehen um eine Verfehlung Ihrerseits als Mutter zu beweisen ehe ich da raus komme?
Danke schonmal! Bin für jede Hilfe dankbar Schönen Tag noch
Die Aufhebung einer Adoption ist nahezu unmöglich. Hat die Einwilligung der leiblichen Eltern nicht vorgelegen oder ist sie durch Irrtum, Täuschung oder Drohung erwirkt worden, so kann zwar durch einen richterlichen Beschluss die Adoption wieder rückgängig gemacht werden, allerdings nur dann, wenn das dem Kindeswohl nicht entgegensteht (§§1760 bis 1762 BGB). Zudem darf die Adoption nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Häufiger sind Aufhebungsverfahren, die auf Grund dauerhaft zerrütteter Verhältnisse in der Adoptivfamilie im Interesse des Kindes notwendig werden. Hinzu kommen muss jedoch, dass durch die Aufhebung eine erneute Adoption ermöglicht werden soll oder das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Im Vergleich zur Gesamtzahl aller Adoptionen, die in den letzten Jahren bei etwa 8000 pro Jahr lag, ist die jährliche Quote aufgehobener Adoptionen mit weniger als 1% gering.
Schaut wohl echt schlecht aus... Muss mir da wohl was anderes einfallen lassen
Danke nochmals und wünsche noch einen gemütlichen Abend!
Edit: Wollte das ja eigentlich nicht aber irgendwie doch... bin in letzter Zeit eh hin- und hergerissen. Is es denn möglich das mich meine leibliche Mutter adoptiert? Müsste doch gehen, oder? Vorausgesetzt sie spielt da mit, selbstverständlich. Ich kenne sie ja nicht mal wirklich und wie die Adoption zustandegekommen ist (meine Schwestern glauben ja ich wurde mehr gestohlen als adoptiert...) weiss ich auch nicht. Also meiner Ansicht nach gäbe es dann diese Möglichkeit schon. Nur wie sieht die Rechtslage aus? Danke
ja das müsste gehen, das wäre dann eine sog. Erwachsenenadoption.
Guck: Die Volljährigenadoption (§§ 1767 und 1770 BGB) muss vom Annehmenden und Anzunehmenden in notariell beurkundeter Form beantragt werden. Nach deutschem internationalen Privatrecht unterliegt der familienrechtliche Adoptionsakt in erster Linie dem Heimatrecht des Annehmenden. Es sind also zwei Anträge erforderlich. Nach dem Gesetz nicht zwingend erforderlich, jedoch nicht hinderlich und eher anzuraten ist, dass in der gleichen notariellen Urkunde dann auch der Antrag des Anzunehmenden direkt mit aufgenommen wird. Der Annahmeantrag muss von dem Annehmenden ausgehen. Er kann nur persönlich und nicht durch einen Vertreter gestellt werden.
das ist alles nicht so leicht. Obwohl die Frage immer mal wieder kommt, kann ich mir die rechtlichen Sachen nicht so gut merken. Harry ist hier der Experte. Ich finde es aber seltsam, dass man ohne die leibliche Mutter zu kennen, die Adoption rückgängig machen will. Ich meine das so, da es auch nicht adoptierten Kinder gibt, die den Eltern völliges Versagen vorwerfen. Ich habe das Gefühl, dass Du Deiner Adoptivmutter einfach einen auswischen willst.
Ja, grundsätzlich geht das schon, mit der Erwachsenenadoption, auch durch die LMutter. Allerdings ist geht das nur, wenn auch eine Beziehung "Eltern/Kind" zwischen der annehmenden und der angenommenen Person vorliegt. Das ist bei dir ja nicht der Fall. Also wird das - zumindest im Moment - so nicht möglich sein. Außerdem darfst du auch nicht vergessen, dass es ja einige rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, wenn du dich durch deine LMutter adoptieren lassen würdest, die dir ja mit ihren ganzen Lebensumständen eigentlich gar nicht bekannt ist und zu der du eigentlich auch gar keinen Kontakt aufnehmen möchtest. Es wäre ja nicht nur der neue/alte Name, der sich ändern würde. Ich wünsche dir, dass du die Informationen bekommst, die du benötigst, um dich soweit zu sortieren, dass du vielleicht auch mit deinem jetzigen Nachnamen und vielleicht Abstand zu deiner AMutter zufrieden leben kannst. Mit dem Hass blockierst und strafst du dich vielleicht selbst mehr, als die die du eigentlich treffen willst. Lena
Toll das die Möglichkeit besteht...werde dann mal aufs Standesamt um die Infos zu bekommen.
(@Flipper) Glaube ich dir das du das seltsam findest du beurteilst aber auch nach deinen Erfahrungswerten...ich muss wohl stark annehmen das sich diese von den meinigen stark unterscheiden! Der der seine Mutter vor Gericht ziehen will muss entweder ein riesen Arsch oder einfach jmd sein der wirklich einen Grund hat (Geisteskrankheit kann wohl auch nicht der Grund sein denn selbst ihre eigenen Kinder würden diese Frau zu gerne das letzte Mal vor Gericht sehen). Ich kenne diese Frau und kann mir kaum vorstellen das meine leibliche Mutter schlimmer ist als sie! Und das sehe nicht nur ich so, sondern eben auch Ihre eigenen Kinder - zumindest diejenigen die nicht mehr unter ihrem Dach leben. Jeder von ihnen hat den Kontakt komplett abgebrochen und ich denke für ein leibliches Kind ist das ein viel größerer Schritt als für mich! Dazu kommt das meine Geschwister nicht annähernd das wissen was ich weiss - bei Ihnen ist es nur eine dringliche innere Stimme diese Frau so gut es nur geht zu meiden. Ja auch nicht adoptierte haben das "Vergnügen" richtige Arschlöcher als Eltern zu haben aber es sind nunmal ihre Eltern das ist bei mir nicht der Fall! Ich habe eine Mutter! Diese Frau ist das nicht und ich hasse sie mind seit dem Tag als sie sich dafür ausgegeben hat und mir meine richtige Mutter "nahm". Wie gesagt sie manipuliert unglaublich gut. Noch mehr ins Detail möchte ich nicht gehen - glaub mir ich hab meine Gründe diese Frau zu hassen und alles zu tun was mir möglich ist um Abstand zu gewinnen. Ich bin nicht ihr Sohn und will deshalb auch niemals irgendwelche Pflichten eines solchen übernehmen müssen. Ja die Namensänderung an sich ist tatsächlich auch ein Schritt gegen sie aber er hilft mir auch dabei das ganze zu verarbeiten denn sie ist nunmal nicht meine Mutter und selbst wenn, würde ich sie als solche nicht bezeichnen, den Erfahrungswert übernehme ich einfach mal von meinen Geschwistern...
Spätestens jetzt sollte jedem klar sein das das kein Schritt eines miesen Kindes ist der Mutter eins auszuwischen! Wollte das garnicht so ausführlich schildern - war wohl mehr Therapie...
Wie auch immer Danke und einen ruhigen Abend noch
Edit: Dankeschön Lena besonders für den letzten Satz aber viele Dinge kann man nicht vergessen und enden zwangsläufig in Hass auch wenn man weiss das ignorieren und Abstand gewinnen wohl das bessere wäre. Meine Priorität liegt erstmal bei meiner Heilung aber die Namensänderung halte ich für einen guten Schritt dahin. Die Erinnerung daran das es sich bei ihr nicht um meine Mutter handelt gibt mir viel Kraft... Danke nochmals!
Vielleicht, holst du wegen der Namensänderung den Rat eines Rechtsanwalts ein? Vielleicht kann man da in deinem Fall auch ohne die Adoption rückgängig zu machen - was ja wohl in deinem Fall schwierig sein wird - etwas hinsichtlich Namensänderung machen. Das würde dir ja vielleicht schon weiterhelfen. Du wärst dann familienrechtlich zwar immer noch irgendwie mit deiner Ado-Mutter verbunden, hättest aber zumindest einen anderen Nachnamen und könntest dich dadurch emotional vielleicht abgrenzen. Ich habe übrigens auch nicht gedacht, das du ein "mieses Kind" bist, das der "Ado-Mutter" eins auswischen möchte. Lena
es ist schon tragisch, was Du erleben musstest. Kann mir gut vorstellen, dass Du auch mit der Namenänderung und Aufhebung der Adoption einen Schlußstrich ziehen möchtest.
Wenn Du mit dieser Frau so schreckliche Erfahrungen gemacht hast, kann es evtl. eine Aufhebung der Adoption geben. In dieser Sache würde ich mal beim Familien-/Amtsgericht vorsprechen, die ja in dieser Sache rechtliche Ratschläge geben.
Schade, das sich Harald, der sich aus eigenem Erleben seit Jahren um die Aufhebung der Adoption bemüht, nicht mit eingeschaltet hat. Er hat zumindest den Familiennamen wechsel können.
Hast Du schon einmal Deine Ado-Akte beim Jugendamt eingesehen? Das würde ich an Deiner Stelle zur Aufarbeitung Deines Schicksals so schnell wie möglich in Angriff nehmen.
Übrigens, die Herkunftsfamilie unterligt dem "Ausforschungsverbot" bekommt keinerlei Auskünfte über den Verbleib des adoptierten Kindes, es sei denn, es wurde aus dem Pflegestatus heraus von den Pflegeeltern adoptiert.
An Deiner Stelle holte ich mir auch therapeutische Hilfe, denn jahrelanges Martyrium muss unbedingt professionell aufgearbeitet werden.
Hallo Martina, ich glaube mit dem Amts-/Familiengericht kommt man da nicht weiter, weil die keine Rechtsberatungen machen (dürfen) - um den freiberuflichen Rechtsanwälten nicht das "Wasser abzugraben". Für rechtliche Beratungen sind ausschließlich die Rechtsanwälte zuständig/befugt. Vielleicht meldet sich ja Harald doch noch zu Wort. Lena
die Rechtsberatung des Familiengerichts sollte nur beinhalten, ob man diesen Schritt in Angriff nehmen kann und welcherArt Rechtsantwalt hierfür zuständig ist. Mir ist klar, dass sie keine Fälle zur Bearbeitung übernehmen.
Harald ist bei solchen Themen eigentlich immer eingesprungen, warum jetzt nicht, ist mir schleierhaft.
Hallo "frische Vollmilch" (uriger Nick, muss ich sagen),
der Umstand, dass Du - immerhin 28 Jahre - jetzt erstmals aktiv wirst, weist für mich darauf hin, dass das Ganze eine Kurzschlussreaktion ist.
Das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Adoptivmutter scheint mir doch recht eng zu sein. Da Du Dich auf diese Weise an ihr rächen willst, müsst Ihr Euch ja gegenseitig etwas bedeuten.
Da Du als Minderjähriger adoptiert worden, aber mittlerweile volljährig bist, ist eine Aufhebung des Annahmeverhältnisses nach derzeitiger Spruchpraxis ausgeschlossen. Eine Adoption durch Deine leibliche Mutter hingegen wäre unter der Voraussetzung denkbar, dass zwischen Euch ein Verhältnis wie zwischen Kind und Mutter bereits besteht oder zu erwarten ist.
Änderung des Geburtsnamens (als der Dein Ado-Name gilt)? Keine Chance. Ich selber habe das zwar hingekriegt, aber nur unter größten Mühen und weil ich unter dem fremden und auffälligen Namen wirklich litt. Der Versuch, mich von meinem leiblichen Vater adoptieren zu lassen, scheiterte an der damals anderen Rechtsauffassung in puncto Mehrfachadoption, aber auch seiner Entschlusslosigkeit, da er einen Rückzieher machte, als seine Frau ihm mit Scheidung drohte.
Was immer im Augenblick zwischen Dir und Deiner Adoptivmutter steht: Klär es mit ihr im Guten ab. Deine Pläne hinsichtlich einer Adoption durch Deine leibliche Mutter brauchst Du deswegen nicht fahren zu lassen. Nur halte beides bitte auseinander.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
@alle Entschuldigung für die späte Wortmeldung. Derzeit befinde ich mich in einem Leistungs- und Stimmungstief. Die vielen Enttäuschungen in meinem Leben haben mich desillusioniert, depressiv und müde gemacht.
Hey, Kopf hoch! "müde" ist OK, den Rest vergißt Du aber besser gleich wieder Meistens reicht eine zeitweilige Abstinenz vom Thema schon aus, um wieder Kraft zu tanken.
Grundsätzlich bezweckt die Adoption ein dauerhaftes, nicht rückgängig zu machendes Rechtsverhältnis. Bei Auffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen sind wie bei Familien mit leiblichen Kindern Möglichkeiten zur Bewältigung der Probleme aufzuzeigen.
Sollte gleichwohl unter den nachfolgend genannten strengen Voraussetzungen eine Aufhebung in Betracht kommen, sind Adoptiveltern und Kinder im Vorfeld und im Zusammenhang mit der Aufhebung der Adoption zu beraten. Den Bericht gemäß § 189 bzw. § 194 FamFG im Aufhebungsverfahren gegenüber dem Familiengericht erstattet das Jugendamt. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Aufhebung des Annahmeverhältnisses sind in den §§ 1759 ff. BGB geregelt. Danach kann eine Adoption nur in den Fällen des § 1760 BGB oder des § 1763 BGB aufgehoben werden.
Aufhebung der Adoption auf Antrag
Das Familiengericht kann eine Adoption aufheben, wenn sie ohne Antrag des Annehmenden, ohne die wirksame Einwilligung des Kindes oder ohne die erforderliche Einwilligung eines Elternteils begründet worden ist. Zu beachten sind die Antragsberechtigung und die Fristen, innerhalb derer eine Aufhebung noch in Betracht kommt (§ 1762 BGB). Wegen einer fehlenden Einwilligung kann eine Adoption nicht aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung dieser Einwilligung vorgelegen haben oder vorliegen. Die Aufhebung ist auch ausgeschlossen, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet wäre (§ 1761 BGB).
Aufhebung der Adoption von Amts wegen
Nach § 1763 BGB kann die Aufhebung einer Adoption auch von Amts wegen erfolgen. Während der Minderjährigkeit eines Kindes kann die Adoption aufgehoben werden, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Schwerwiegende Gründe sind hier z.B. Straftaten der Adoptiveltern. Die Aufhebung von Amts wegen ist nicht möglich, wenn dies dem Interesse des Kindes am Erhalt der rechtlichen Beziehungen entgegen steht. So scheidet in der Regel eine Aufhebung wegen des bloßen Scheiterns der familiären Beziehungen zwischen Annehmenden und Kind aus. Zudem bestimmt § 1763 Abs. 3 BGB, dass nur dann eine Aufhebung ausgesprochen werden kann, wenn feststeht, dass das Kind nach der Aufhebung in einer Familie (Herkunftsfamilie bzw. einem alleinigen Adoptivelternteil oder einer neuen Adoptivfamilie) leben kann.
Auflösung einer Adoption mit Auslandsberührung
Wird ein im Rahmen einer internationalen Adoption begründetes Adoptionspflegeverhältnis zu einem Kind ausländischer Staatsangehörigkeit beendet, ist dessen Schutz im Rahmen der Leistungen und Hilfen, die deutsches Recht vorsieht, in Anwendung des Haager Minderjährigenschutzabkommens zu gewährleisten. Die beteiligte Adoptionsvermittlungsstelle prüft unter Beteiligung der im Ausland zuständigen Stelle sowie der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle, ob eine erneute Vermittlung mit dem Ziel der Annahme als Kind in Frage kommt. Es ist sicherzustellen, dass das Kind nur dann in sein Heimatland zurückkehrt, wenn dies zur Sicherstellung des Wohls des Kindes erforderlich ist (vgl. Art. 21 Abs. 1c HAÜ).
Entsprechendes gilt für den Fall, dass eine Auslandsadoption vom deutschen Gericht aufgehoben werden soll und das ausländische Kind, z.B. wegen nur schwacher Wirkungen der ausländischen Adoption, noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat."