sepp, das sind wirklich haarsträubende gesetzliche regelungen der 'fall' ist an sich schon kurios genug, aber wie kann der gesetzgeben verantworten, daß ein kind durch adoption dann alles verliert? aber das gibt es auch wenn a-eltern sterben (da war ich allerdings schon mitte zwanzig als sich die a-familie dann schlagartig abwandte), und hab erst sehr viel später so einige interne dinge erfahren können. ich wurde ebenfalls von einer a-tante, die geradezu nach gründen gesucht haben muß, in deren testament ausgeschlossen, und bin da sicher kein einzelfall. mir war das erbe egal, aber das machte mir deutlich, wie 'gut' ich in dieser a-familie integriert war. das war schlimmer. in deinem fall ist es sicher noch schwieriger, für eine alle zufriedenstellende lösung zu finden, gerade wenn geld und sicherheit der anderen auf dem spiel stehen wird ein kind leicht übergangen und bedeutungslos. traurig sowas, um nicht zu sagen katastrophal! würdest du den kleinen denn adoptierten wollen und kannst das aus rechtlichen gründen nicht? oder geht es jetzt nur um sein erbe?
Zitat von bonnieseit wann dürfen (JÄ etwa?) überhaupt kinder an tote vermitteln, das ist doch total bescheuert!
Das Jugendamt hat nicht an eine Tote vermittelt, sondern die Annehmende ist nach Abschluss aller rechtlichen Erfordernisse gestorben.
Die Annahme ist nach dem Tod des Annehmenden nur zulässig, wenn dieser alles getan hat, was er als Antragsteller tun mußte ... books.google.de/books?isbn=311016681X...
ZitatDie Annahme ist nach dem Tod des Annehmenden nur zulässig, wenn dieser alles getan hat, was er als Antragsteller tun mußte ...
und was ist das? vorher regeln, was mit dem kind dann wird? wo bleibt das kind bei so einer rechtsgültigen adoption, wenn dafür keine zeit mehr blieb? das müßte dann doch auch vorher gesetzlich geregelt sein? normalerweise weiß keiner wann er stirbt, aber in diesem 'fall' scheint ein früherer tod absehbar gewesen zu sein. ich versteh einfach nicht, warum das einem kind, das schon mal seine eltern verloren hat, noch einmal angetan wurde, ihm da weitere verluste zugemutet werden.
Bonnie, Du darfst dabei nicht vergessen, dass das Kind in der Regel ja schon lange vorher bei den Annehmenden lebt. Es soll ja ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen bevor die Ado rechtsgültig ist.
ZitatDie A-Großeltern haben beim Vormundschaftsgericht selbstverständlich Ihr Veto gegen die Adoption eingelegt. Zusätzlich steht natürlich auch die Erbschaft im Raume, die den A-Großvater ordentlich belastet, da dem Kind ein Pflichtteil zusteht. Schließlich gehörte das Haus, in dem die A-Großeltern seit über 15 Jahren wohnen/wohnten, zu 60% der verstorbenen Tochter. In der zwischenzeit hat er sehr viel in das Haus in Bezug auf Modernisierungen etc. investiert. Nun müßte er das Haus verkaufen, um das Kind auszuzahlen. Somit wäre seine "Altersvorsorge" weg.
Und was würdet ihr machen, wenn es kein adoptiertes, sondern ein leibliches Kind wäre?
ich hab bei sepps schilderung eher an ein hilfloses klein/pflegekind gedacht, das, im hinblick auf vorhandene daten, dann doch noch nicht so lange in der a-familie in pflege gewesen sein könnte. vielleicht auch deshalb, weil der a-großvater das kind aus finanziellen gründen so schnell wieder loswerden will, oder doch mehr persönliche differenzen mit dem lebensgefährten seiner verstorbenen tochter hineinspielen.
fraglich ist, was die verstorbene mit der adoption bezweckte, da sie ja ihre persönlichen verhältnisse, bzw. das risiko kannte, wenn sie alleine adoptiert. von ihrer lebensbedrohlichen erkrankung kann sie durchaus später erfahren haben.
interessant wäre dabei noch, ob die leiblichen eltern über den stand der dinge früh genug informiert wurden, und warum das kind in diesem notfall nicht zu ihnen zurück kann.
wie lange die pflegezeit dauerte wäre natürlich, wie auch das jetzige alter des kindes, bei der einschätzung der verkorksten gesamtsituation für das kind (bezogen auf die familiäre integration) ebenfalls von bedeutung.
Zitatinteressant wäre dabei noch, ob die leiblichen eltern über den stand der dinge früh genug informiert wurden, und warum das kind in diesem notfall nicht zu ihnen zurück kann.
Nur kurz, bin schon wieder auf dem Sprung: Soweit ich es verstanden habe lebt das Kind doch jetzt bei dem Partner der verstorbenen Adoptivmutter, ihrem Pflegevater, oder?
ZitatFrau F lebt mit ihrem Lebensgefährten L zusammen. Sie sind nicht verheiratet. Sie nehmen 2003 gemeinschaftlich ein Pflegekind auf. Sie haben keine weiteren Kinder. Das Kind lebt zu 50% bei Ihnen und zu 50% bei den Eltern von F, die in der Nachbarschaft wohnen.
Das Kind lebt bei seinem Pflegevater, mit dem es schon seit ca. 8 Jahren zusammenlebt. Wollt ihr dem Pflegevater die Fähigkeit absprechen, (nur weil er ein Mann ist) für das Kind zu sorgen.
Nach § 1753 BGB ist die Adoption auch nach Tod des Annehmenden zulässig. Ein Recht auf Zustimmung oder Einwilligung von Verwandten des Annehmenden gibt es nicht.
§ 1753 (2) Nach dem Tod des Annehmenden ist der Ausspruch nur zulässig, wenn der Annehmende den Antrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht oder bei oder nach der notariellen Beurkundung des Antrags den Notar damit betraut hat, den Antrag einzureichen. (3) Wird die Annahme nach dem Tod des Annehmenden ausgesprochen, so hat sie die gleiche Wirkung, wie wenn sie vor dem Tod erfolgt wäre.
ZitatNun möchte der Vater von F die Adoption aufheben lassen. Welche Möglichkeiten hat er ?
Der Vater von F. hat keinerlei Recht die Adoption anzufechten. (Dazu § 1762 BGB)
Wenn der "Adoptivgroßvater" Angst hat sein Haus verkaufen zu müssen um die Rechtsansprüche des Kindes zu erfüllen, dann sollte er mit dem Inhaber der Vermögenssorge des Kindes eine vernünftige Regelung anstreben.
über die möglichkeit einer postmortalen adoption sind mir vor schreck die acht jahre pflegezeit entgangen. ich hoffe der kleine kann da bleiben wo es sich angenommen und geliebt fühlt! das wird nach acht jahren wahrscheinlich der pflegevater sein (könnte von mir aus auch eine pflegemutter sein, darum geht es doch nicht), obwohl das kind 50 : 50 mit von den a-großelten betreut wurde, deshalb versteh ich den a-großvater einfach nicht. er könnte nach dem tod der tochter, der frau, dann alleine mit dem kind, seinen altersvorsorge-ängsten, incl. zerwürfnis mit dem pflegevater, total überfordert mit allem sein.