Zitat von englandfanUnerträglich hätte ich es aber empfunden, wenn ich selbst die Situation der H-Familie sehr negativ erlebt hätte und das Gefühl gehabt hätte, ich schicke das Kind in ein Umfled, das ihm absolut nicht gut tut und kann nichts dagegen tun...
Mein Vertrauen in die JÄ und Familiengerichte ist ja nun nicht wirklich gewaltig, aber hier denke ich, gäbe es keine Rückführung!
Zitat von mausi51Für mich sagt das nur etwas über die Bereitschaft aus, einem Kind helfen zu wollen. Wer das auch kann, selbst wenn das Kind nicht in die Familie übergeht, hat meine Hochachtung. Das ist eine Grundeinstellung und keine Eigenschaft oder Fähigkeit
Es ist als Nicht-Betroffener leicht, eine derartige Leidensbereitschaft einzufordern.
Wenn Du davon ausgehst, dass eine wie ich nur ein emotionsloser und egozentrischer Holzklotz sein kann, dann hast Du absolut recht.
Zitat von mausi51Mein Vertrauen in die JÄ und Familiengerichte ist ja nun nicht wirklich gewaltig, aber hier denke ich, gäbe es keine Rückführung!
Nun, bei Adoptionen bzw. bei der Adoptionspflege spielen JÄ und Familiengerichte keine Rolle (was auch gut so ist!) Und auch bei einem Pflegekind können die Maßstäbe die die JÄ und Gerichte für eine Rückführung ansetzten unter den Maßstäben von Pflegeeltern liegen - engandfan hat ja von Rahmenbedingungen gesprochen die dem Kind "absolut nicht gut" tut. Und zwischen Schaden und nicht gut tun besteht immer noch ein Unterschied. Und dieses Gefühl des "absolut nicht gut fürs Kind tun" kann natürlich bestehen auch wenn die Eltern "erziehungsfähig" (was immer das auch heißen mag) sind. Liebe Grüße Bilyboy
Hi englandfan, bei der Adoptionspflege bekommen die Eltern ihr Kind sofort zurück, eine Betreuung seitens des Jugendamtes findet ohne spezielle Anfrage der Eltern nicht statt. Und ich finde es gut, dass bei dieser Rückführung keine bürokratischen Hürden wie vorgesehen sind um die Eltern nicht weiter zu belasten. Dagegen ist es besonders wichtig, im Vorfeld bei abgebenden Eltern durch das JA zu prüfen wie sicher sie in ihrer Entscheidung sind, damit es zu möglichst wenig Rückführungen kommt und eventuelle Hilfe früher genutzt werden. Ist es jetzt etwas klarer? Liebe Grüße Bilyboy
Ach so, jetzt habe ich es verstanden. Dazu kann ich nichts sagen, da ich mich damit nicht auskenne. Ich weiß nur, dass geprüft wird, bevor das Kind zurückgeführt wird, denn es gab ja einen Grund, warum es nicht in der H-Familie lebt. Das hängt dann aber von den Umständen ab, wie das Kind zu den A-Eltern kam. Es ist ein Unterschied, ob eine Frau ihr Kind irgendwo abgegeben und sich dann nicht darum gekümmert hat oder ob sie sich zu einer Adoption entschlossen hat, sich dann aber umentscheided und sich doch zutraut, sich selbst um das Kind zu kümmern. Die Vormundschaft liegt ja während der Adoptionspflegezeit beim Jugendamt und bevor man das wieder ändert, findet natürlich eine Überprüfung statt - sei es eine Änderung zugunsten der H-Familie oder der A-Familie. Ob das Jugendamt die H-Mutter weiter betreut hängt wohl auch vom Einzelfall ab, denke ich. Automatismus gibt es da keinen.
Naja, welchen Grund ist es denn? Sollte Armut ein Grund sein? Oder ist es einfach ein Versagen des jeweiligen Landes, wenn es seine Kinder nicht mehr betreuen will?