Meine Mama hat mich am Tag meiner Geburt vor ner Arztpraxis ausgesetzt und naja ich habs glaub ich nie richtig verarbeitet, eher immer verdrängt. Jetzt will ich mit dem ganzen klar kommen, weis aber nicht wie und naja wo ich Hilfe bekomme. Kann mir jemand Tipps geben? Lg x-Anna-x
Weißt du denn irgendwas über deine leibliche Mama? Name oder sonst was? Denn sonst stell ich mir eine Suche - falls du das überhaupt möchtest - extrem schwierig bzw. fast schon unmöglich vor.
Ich hab selbst erst seit einem Monat mit meiner leiblichen Mutter und einer meiner drei Schwestern Emailkontakt. In meinem Fall bekam ich Infos im Jugendamt, die haben auch den ersten Kontakt zu meiner leiblichen Mutter hergestellt. Aber bei dir ist das ja ein ganz anderer Fall.
Ansonsten...weil ich in deiner Vorstellung gelesen hab, wie alt du bist. Man ist doch nie zu jung, um nach seinen Wurzeln zu suchen, finde ich. Solange man sich selbst dazu bereit fühlt und sich darüber bewusst ist, dass man eventuell auch negative Dinge zu hören bekommt, seh ich da kein Problem.
adoptiert zu sein ist schon allein sehr belastend, aber keinerlei Hinweis auf seine Herkunft zu haben und auch nicht bekommen zu können, ist tragisch. Das Du damit nicht klarkommst, ist mehr als verständlich und tut mir sehr leid.
Hast Du schon einmal beim Jugendamt vorgesprochen, das Dich in die Adoption vermittelt hat? Vielleicht bekommst Du ja dort Tipps und Hinweise auf Therapeuten, die Du dringend brauchst. Oder Du suchst Dir selbst einen Psychotherapeuten über den Link: http://www.psychotherapeuten-liste.de/ptl.php
Vielleicht kannst Du darüber hinaus etwas für Dich selbst tun (hier mein Vorschlag:) Berichte in einer Tageszeitung des Ortes, in dem Du gefunden wurdest, über Deine Geschichte / Dein Schicksal und über Deinen Wunsch, Deine Herkunftsmutter zu finden. Vielleicht meldet sie sich ja oder Irgendjemand mit Kenntnis des Vorgangs. Biete an, dass eine Kontaktaufnahme (auch) über das Jugendamt XY laufen kann, so wird Deine Intimsphäre gegenüber anderen unbeteiligten Lesern gewahrt. Zuvor würde ich aber das Jugendamt über Deine Absicht informieren, damit Dich evtl. Meldungen auch erreichen.
Natürlich kann man einen Erfolg dieser Maßnahme nicht vorhersagen, aber wenn man nichts versucht oder unternimmt, passiert meist auch nichts. Evtl. bekommst Du ja durch eine Veröffentlichung noch andere Hinweise, Tipps oder Hilfestellungen die Dich ein Stück weiterbringen.
Leider kann ich Dir konkret auch nicht weiterhelfen, aber ich wünsche Dir alles Gute, bei allem, was Du unternimmst.
Weißt du denn irgendwas über deine leibliche Mama? Name oder sonst was? Denn sonst stell ich mir eine Suche - falls du das überhaupt möchtest - extrem schwierig bzw. fast schon unmöglich vor.
Ich hab selbst erst seit einem Monat mit meiner leiblichen Mutter und einer meiner drei Schwestern Emailkontakt. In meinem Fall bekam ich Infos im Jugendamt, die haben auch den ersten Kontakt zu meiner leiblichen Mutter hergestellt. Aber bei dir ist das ja ein ganz anderer Fall.
Ansonsten...weil ich in deiner Vorstellung gelesen hab, wie alt du bist. Man ist doch nie zu jung, um nach seinen Wurzeln zu suchen, finde ich. Solange man sich selbst dazu bereit fühlt und sich darüber bewusst ist, dass man eventuell auch negative Dinge zu hören bekommt, seh ich da kein Problem.
ich weis leider garnichts von meiner leiblichen Mama. Nachdem sie mich ausgesetzt hat, hat die Polizei versucht sie zu finden aber niemand hat sich darauf gemeldet oder so
Und möchtest du sie finden oder geht's dir im Moment nur mal darum, deine Vergangenheit aufzuarbeiten?
Denn ohne jegliche Infos stell ich mir eine Suche extrem schwierig vor. Aber ich finde Martinas Idee mit dem Zeitungsartikel gut, damit könntest du wohl am ehesten was erreichen!
bonnie, ich meine, dass sie sich wirklich einen Menschen (eventuell wirklich einen Therapeuten) sucht, mit dem sie mal über alles reden kann, um erstmals alles rauszulassen. Sorry, hab mich da vorhin etwas vage ausgedrückt. XD
Ja ich weis momentan garnichts über meine Mama. Da irgendwas aufzuarbeiten is echt extrem schwer. Der Tipp mit dem Zeitungsartikel is echt nicht schlecht. Mal sehn ob ich das macha aber ich denk schon. Wird hald ziemlich hart werden
Ich bin auch adoptiert und habe über die Abstammungsurkunde die Namen meiner leibl.Eltern erfahren. ABER leider wurde die 2008 abgeschafft, sonst hätte ich dir diesen Tipp geben können!!!!
ich würde aufs JA gehen und mich informieren welches in deiner Stadt ist. Es gibt ja eine Adoptionsakte von dir und die können dir bestimmt weiter helfen.. Hast du evtl.Hilfe von den Adoptiveltern? Da du ja noch nicht Volljährig bist, weiß ich NICHT wie es da abläuft.
denkst Du, die Polizeit hatte weiter nach der Mutter gesucht? Hätten die Adoptiveltern dann nichts vom Jugendamt erfahren?
Keine AShnung, aber ich denke, in diesem Fall weiß niemand, wo die Herkunftsmutter ist. Die Annonce fände ich gut und vielleicht auch noch etwas unter "meine Stadt.de.
Meistens sind Herkunftsmütter, die ihr Kind so aussetzen, ganz jung und unverheiratet.oder H-Vater würden eventuell online lesen und sich melden. Vielleicht erinnert sich auch Freunde/Freundinnen der Herkunftseltern und mailen Dir.Es kann aber auch sein, dass si so jung waren, dass sie sich auch jetzt noch nicht trauen sich zu melden, weil sie noch in der Ausbildung sind, H-Mutter und H.Vater könnten auch immer noch Angst haben, ihre Eltern und Freunde/Verwandte könnten nun davon erfahren.
Viel Glück bei Deiner Suche und falls es nicht klappen sollte,versuch es später wieder. Alles Gute, Helena
ZitatDie Annonce fände ich gut und vielleicht auch noch etwas unter "meine Stadt.de.
Ich würde keine Annonce in die Zeitung setzen, sondern einen Bericht über das Auffinden mit allen Zusammenhängen und Details. Vielleicht sind ja einige Tage später darüber Artikel in der Zeitung erschienen, auf die man ebenfalls hinweisen kann. Auch die Ermittlungen der Polizei wären in diesem Fall sehr interessant; daher würde ich auch die erfragen. Wenn die H-Mutter oder Jemand aus der Familie sich im Laufe der Zeit beim Jugendamt gemeldet hätte, wäre das Jugendamt mit Sicherheit auf Dich zugekommen oder hätte Deine A-Eltern informiert. Aber vielleicht geben Deine Jugendamts- oder auch die auf Deinen Namen angelegte Gerichtsakte noch weitere Informationen.
glaubst du wirklich das sie damals die leibl.Mutter NIE ausfindig gemacht haben???Die Polizei hat doch bestimmt danach gefahndet.
ich glaub die Geschichte nicht so ganz das die leibl.Mutter nie gefunden wurde. ich würde trotzdem versuchen über das JA oder bei der Polizei nachzufragen, BEVOR sie irgendetwas in die Zeitung setzt!!!!
Die Aussetzung eines Neugeborenen ist eine schwere Straftat, die nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Von daher sind die Ratschläge wegen Zeitungsartikel etc. absolut realitätsfremd. Es war übrigens sehr umstritten, ob die Ablage eines Kindes in einer Babyklappe strafrechtlich als Aussetzung anzusehen sei. Mit der Begründung, dass bei einer Babyklappe der Umstand des "Versetzen in eine hilflosen Lage" entfällt, hat man sich wohl gegen diese Sichtweise entschieden.
Strafgesetzbuch § 221
Aussetzung.
1) Wer einen Menschen
1. in eine hilflose Lage versetzt oder 2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder 2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
dazu auch § 24 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 24 Findelkind.
(1) Wer ein neugeborenes Kind findet, muss dies spätestens am folgenden Tag der Gemeindebehörde anzeigen. Diese stellt die erforderlichen Ermittlungen an und benachrichtigt von dem Ergebnis alsbald die zuständige Verwaltungsbehörde.
(2) Die zuständige Verwaltungsbehörde setzt nach Anhörung des Gesundheitsamts den vermutlichen Ort und Tag der Geburt fest und bestimmt die Vornamen und den Familiennamen des Kindes. Auf ihre schriftliche Anordnung wird die Geburt in dem Geburtenregister des für den festgesetzten Geburtsort zuständigen Standesamts beurkundet. Liegt der Geburtsort im Ausland, so ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind aufgefunden worden ist, für die Beurkundung zuständig. .
glaubst du wirklich das sie damals die leibl.Mutter NIE ausfindig gemacht haben???Die Polizei hat doch bestimmt danach gefahndet.
ich glaub die Geschichte nicht so ganz das die leibl.Mutter nie gefunden wurde. ich würde trotzdem versuchen über das JA oder bei der Polizei nachzufragen, BEVOR sie irgendetwas in die Zeitung setzt!!!!
LG
Ich weis nur das die Fahndung ohne erfolg blieb, mehr weis ich nicht.
anna, hast du denn diese dokumente selber mal einsehen können? dich vergewissert? ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß eine mutter ihr kind vollkommen vergessen kann, aber vorstellen, daß sie trotz der paragraphen und weiß der geier was ihr da alles blüht, irgendwann vielleicht verdeckt, nach ihm suchen könnte. die welt ist kleiner geworden mit internet.