Also bei mir wissen es nur meine Eltern, zwei meiner Cousinen und drei Freunde/innen. Mit anderen Familienmitgliedern mag ich nicht drüber reden und andere Freunde wissen eigentlich nichts von der ganzen Adoptionsgeschichte, die gehören auch nicht zu meinem allerengsten Freundeskreis. ^^
Hallo riddle, DANKE für deine Antwort. Bei mir ist es ähnlich. Meine Eltern wissen es und meine Tante. Und ein paar Freunde. Die meisten reagieren damit das sie es alles sehr interessant finden und jetzt immer wissen wollen wie der Stand ist zwischen mir und meiner leibl.Mutter.
@Marlene Deine Eltern wissen es noch nicht? Wie ist das für dich? Das ist doch sicher nicht einfach oder? Ich frag nur weil ich meinen Eltern auch erst im nachhinein erzählt hab das ich schon nach meinen Wurzeln Suche und mir ist dieses verheimlich sehr schwer gefallen und hat mich auch sehr belastet.
Mein Sohn erzählt das freimütig allen Verwandten und Bekannten wenn er mit ihnen Kontakt hat, also allen, die von seiner Adoption wissen. Merkwürdigerweise war von denen immer die Hauptfrage: Und was sagen Deine Eltern dazu? Eine Beschreibung seiner Herkunftsfamilie ist für die anscheinend nicht so interessant.
hmm ja stimmt. Viele fragen ob die Adoptiveltern ein Problem damit haben und wie sie darauf reagieren. LEIDER haben meine Ado-Eltern ein problem damit und ich stehe zwischen den Parteien, deshalb MUSSTE ich damals vieles heimlich machen. Was mir zwar nicht gefiel, aber was sollte ich machen, als sie versucht haben das ich meine leibl.Mutter nie kennenlerne und mir Steine in den weg legten. Ist echt schwierig die ganze Sache und das leider immernoch nach fast 3 Jahren Kontakt zur leibl.Mutter. :-((
án Deiner Stelle würde ich mir keine Gewissensbisse Deinen Ado-Eltern gegenüber machen. Bei der Adoption haben sie Dich als Tochter, von anderen Eltern geboren, akzeptiert. Du hast als Erwachsene das Recht, Deine Herkunft kennenzulernen, das ist gesetzlich verbrieft. Mir ist schleierhaft, was Deine Eltern (auch andere Ado-Eltern gehören dazu) gegen einen Kontakt zu Deiner Herkunft einzuwenden haben; sie nehmen oder nahmen sich doch auch das Recht des Kontaktes zu ihrer Herkunftsfamilie, auch noch als sie bereits verheiratet waren. Meine Einschätzung: mit einer solchen Haltung katapultieren sie sich selbst ins Abseits, denn man kann auch Erwachsenen "Kindern" ihren Umgang nicht verbieten oder vorschreiben.
Pflege den Kontakt zu Deiner Herkunftsfamilie nach Deinen Bedürfnissen, aber ohne schlechtes Gewissen. Du nimmst Deinen Ado-Eltern mit Sicherheit nichts weg. Sie haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn sie daran nicht teilhaben; sicher würde eine Kenntnis Deiner Erfahrungen auch ihren Horizont ein wenig erweitern.
Das immer wieder zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich auf einen ganz anderen juristischen Sachverhalt. Es bezieht sich auf das Recht der Anfechtung seiner ehelichen Abstammung. Es ist auf die Situation Adoptierter somit nicht anwendbar.
1.Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfaßt auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. 2.§§ 1593, 1598 in Verbindung mit § 1596 Abs. 1 BGB sind mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit sie dem volljährigen Kind, von den gesetzlichen Anfechtungstatbeständen abgesehen, nicht nur die Änderung seines familienrechtlichen Status, sondern auch die gerichtliche Klärung seiner Abstammung ausnahmslos verwehren. Das Urteil:
des Ersten Senats vom 31. Januar 1989 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Oktober 1988 - 1 BvL 17/87 -
in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 1598 in Verbindung mit § 1597 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 3. März 1987 (10C419/86) -.
ENTSCHEIDUNGSFORMEL:
§§ 1593, 1598 in Verbindung mit § 1596 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) vom 11. August 1961 (Bundesgesetzbl. I Seite 1221) sind mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit sie dem volljährigen Kind, von den gesetzlichen Anfechtungstatbeständen abgesehen, nicht nur die Änderung seines familienrechtlichen Status, sondern auch die gerichtliche Klärung seiner Abstammung ausnahmslos verwehren.
Gründe:
(A)
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß ein volljähriges Kind nur in den Fällen des § 1596 Abs. 1 BGB seine Ehelichkeit anfechten und damit die Voraussetzungen für die gerichtliche Klärung seiner Abstammung schaffen kann.I.
auf was können sich, wenn sich das auf einen ganz anderen juristischen sachverhalt bezieht, adoptierte überhaupt beziehen um ihre herkunft zu klären? gibt es da konkretes? und warum müssen sie deshalb auch noch klagen
ok, aber was nutzt verbrieftes, wenn akten in JÄ verschwinden, von der ehem. skf-vermittlungsstelle null kam, alle anderen dazu schwiegen, selbst das amtsgericht nicht mitspielte, die verbrieftes recht eigentlich kennen sollten. mit dem amtsgerichtsdirektor war es ein david gegen goliath
um auf die eigentliche frage zurückzukommen, das thema adoption war, obwohl es alle rundherum wußten, in der familie so tabu wie ein staatsgeheimnis, was für ein irrsinn.. so daß ich heute nicht mal mehr weiß, ob oder bei wem ich es damals angesprochen haben könnte.