Hallo, meine leibl.Mutter rief mich gerade an und ich brauche mal euren Rat:
Sie hat einen Sohn geboren 1986. Dieser Sohn DURFTE nicht bei ihr aufwachsen sondern ist in Pflege gekommen. Die Eltern von ihrem ehem.Mann haben ihn großgezogen. Er hat von Anfang an dort gelebt, er ist sofort nach der Geburt erst in ein heim gekommen und dann dort aufgewachsen. Sie hat ihn nie gesehen bzw Geld bekommen (Kindergeld)
NUN bekommt sie Post vom Sozialamt. Der Sohn ist in einer Einrichtung und nun soll sie für den Sohn zahlen, anteilig Sozialhilfe. es geht um wenig Geld.
Nun meine Frage: ist es richtig das sie trotzdem zahlen muss obwohl der Sohn woanders aufgewachsen ist? Mir kommt das komisch vor, ich weiß aber NICHT wie die Gesetzteslage dabei ist. Vielleicht kann mir jemand nen rat geben???
Wenn es Geld gäbe, richtet ihr der Staat keine Rechte ein. Da es hier aber ums Geld einsammeln geht, ist er n icht so zimperlich. Ich würde annehmen, dass das "amtlich korrekt" ist.
puhh das ist aber ganz schön heftig oder???Er war ja NIE bei ihr gewesen und nun soll sie zahlen? Ihr wurde der Umgang zu ihm verwährt von den Pflegeeltern.
Eltern und Kinder sind nun mal gegenseitig verpflichtet. Das ändert sich auch nicht bei einer Dauerpflege. Wäre er adoptiert worden wäre es anders. Dann müsste sie nicht für ihn aufkommen.
Kindergeld geht übrigends an die Personen, die das Kind betreuen, da es ja für das Kind da ist.
@Flipper: das Sozialamt unterstellt ihr, das sie das Kinder-Geld bekommen hat.
Meinst du sie kommt damit durch wenn sie in Widerspruch geht? sie sieht es nicht ein für ihn zu zaheln. Sie selber bekommt ja eh wenig Geld,nur eine kleine rente(sie ist frührentnerin) wahrschl.liegt sie dann unter der Grenz. Ich dachte IMMER wo das Kind aufgewachsen ist die Leute müssen dann dafür aufkommen? Denn die Großeltern wo er aufgewachsen ist, leben ja noch und hatten ja immer für ihn gesorgt.
Hallo Marieposa, gesetzlich ist es korrekt. Es ist ihr Sohn. Es war ja ein Pflegeverhältnis und keine Adoption. Sie kann nun nur ihre finanziellen Verhältnisse offenbaren. Wenn sie selbst nur wenig Geld hat, kann es ja sein, dass sie nicht zahlen muß. Will sie ihren Sohn denn nicht kennen lernen, oder er sie?
Das ist eine komplizierte Sache: sie war mit dem Vater des Kindes verheirat und der Sohn ist durch Vergewaltigung in der Ehe entstanden (tja leider gibts das auch) Meine leibl.Mutter hat ein paar versuche gestartet ihn kennenzulernen bzw ihn zu kontaktieren,aber die Pflegeeltern haben es unterbunden. Sie weiß wo er wohnt und hat die telefonnr.Er ist leider etwas geistig behindert, deshalb wohnt er jetzt in einer Einrichtung. Ich selber hatte auch schon versucht Kontakt zu ihm aufzunehmen weils ja mein halbbruder ist,aber auch mir wurde der Kontakt untersagt seitens der Pflegeeltern. Es kamen Sprüche wie: S.würde es nicht verkraften wenn er wüsste seine Halbschwester ist aufgetaucht. Der kontakt darf nur zwischen den pflegeeltern und mir stattfinden. was soll man davon halten.
maria, wenn ich dich richtig verstehe, ist der sohn vom ex deine mutter, der sie in der ehe vergewaltigt hat, zu den eltern ihres ex gekommen, wurden seine pflegeeltern wie kam das zustande? wollten sie daß dies in der familie bleibt.. oder hatte das ein gerichtliches nachspiel, als es darum ging wo er aufwächst. er ist ihr ja weggenommen worden? stell ich mir nicht gerade ideal vor für ein kind, dann so nah dran im gleichen umfeld zu bleiben.
Generell würde ich Einspruch erheben. Ob man dann zahlen muss, hängt dann auch von den finanziellen Verhältnissen Deiner Mutter ab. Man muss ja nicht für andere zahlen, wenn man sich selber kaum über Wasser halten kann.
Zitat von bonniemaria, wenn ich dich richtig verstehe, ist der sohn vom ex deine mutter, der sie in der ehe vergewaltigt hat, zu den eltern ihres ex gekommen, wurden seine pflegeeltern wie kam das zustande? wollten sie daß dies in der familie bleibt.. oder hatte das ein gerichtliches nachspiel, als es darum ging wo er aufwächst. er ist ihr ja weggenommen worden? stell ich mir nicht gerade ideal vor für ein kind, dann so nah dran im gleichen umfeld zu bleiben.
lg
Hallo bonnie, GENAU so ist es wie du es geschrieben hast. Er ist bei den Eltern ihres Exmannes aufgewachsen. Die haben es sofort nach der Geburt veranlasst. Sie hatten ja ein leichtes Spiel da sie(leibl.Mutter) mich vorher ja auch übers JA verloren hatte.
Der Sohn weiß von der Vergewaltigung nichts und ich glaube so viel haben die ihm auch nicht erzählt. Wie gesagt er ist geistig zurückgeblieben. Und ich selber will auf gAR KEINEN Fall Kontakt zu dieser familie (also großeltern,Exmann etc. weil der Typ mir damals auch viel angetan hatte :-((( )
In solchen Fällen werden immer die nächsten Angehörigen herausgepickt und angeschrieben. Steht in dem Schreiben nichts davon das sie einen Finanziellen Nachweis einreichen soll? Je nach Höhe des Einkommens würde sich entscheiden ob sie überhaupt da zu verpflichtet werden kann etwas zu zahlen. Auch ihr Ex Mann bzw. der L- Vater müsste ein Schreiben des Amtes bekommen haben. Tragen soll und wird sie das eigentlich nicht alleine müssen bzw. die Suchen jetzt einen dummen der Zahlungswillig ist, oder beide.
Ich würde an ihrer Stelle auch gleich Einspruch erheben. Normalerweise müsste in diesen schreiben eine Frist angegeben sein in derer Einspruch erhoben werden kann. Das würde ich gleich tun, zusammen mit ihrem Einkommensnachweis. Wenn dieser wirklich so gering ist dürften sie eigentlich bei ihr nichts holen.
Die Kindergeldgeschichte lässt sich auch aufklären, die zuständige Stelle muss ja nachweisen können an wen nun wirklich das Ki-Geld ausgezahlt wurde.
der brief mit der Aufforderung zu zahlen kam gestern an bei ihr. Ob der L-Vater einen bekommen hat weiß ich nicht,ich denke aber schon. Ja Widerspruch wird sie einlegen,und sie liegt weit unter dem Existensminimum. ich denke auch das sie da nix zu befürchten hat,aber sie macht es total fertig, weil sie den sohn NIE bei sich hatte und der Kontakt zu ihm verwehrt wird,seitens der Großeltern. Jetzt soll sie zahlen und darf trotzdem den sohn nicht sehen. Ach alles kompliziert, Gott sei dank hab ich damit nicht so viel zu tun. Ich bin zwar das leibl.Kind von ihr,aber adoptiert.
ja ich kann verstehen das sie total fertig ist wegen dem blöden Brief. Wenn sie unter dem Existensminimum liegt, hat sie absolut nichts zu befürchten. Wird wahrscheinlich nur ein bisschen gerenne weil sie ihren Einkünfte offen legen muss. Aber Einspruch kann/sollte sie auf jeden Fall schon mal erheben. Das ist immer gut bei solchen Sachen.
Gott sei dank hab ich damit nicht so viel zu tun. Ich bin zwar das leibl.Kind von ihr,aber adoptiert
hast aber guten Kontackt mit deiner H- Mama und bist zufrieden mit deinen Ado- Eltern? Wenn ich dich fragen darf?
Ich hab seid 3 Jahren Kontakt zur leibl.Mutter . Und ja wir verstehen uns total gut,ich bin sehr glücklich das ich sie gefunden habe und bereue es nicht. Ab und zu gibts auseinandersetzungen,weil sie manchmal Dinge möchte und sagt,und erst hinterher nachdenkt. Ist aber jetzt ne andere Sache. Wenn man dann mit ihr redet,ist es dann auch wieder okay.
Zu meinen Ado-Eltern hab ich ein gutes Verhältniss, obwohl es etwas gestört war als ich meine leibl.Mutter gefunden hatte. Sie konnten erst nicht damit umgehen, v.a.meine ado-Mutter. Das Verhältniss war distanziert und es hat gedauert bis sie es akzeptiert hatten. Sie hatten wohl Angst das sie mich an ihr verlieren,was ja nicht der fall ist. Aber ich muss sagen, das meine Ado-mutter mir nie die Liebe gab die ich gebraucht hätte. Sie ist eher gefühlskalt und umarmungen gab es so gut wie nie. Mir hat die Zuwendung gefehlt. Heute kann sie es bei meiner kleinen tochter (sie ist 4 Jahre alt)
Als ich meine leibl.Mutter kennenlernte, hat sich mich "überschüttet" mit lieben Worten,sie war/ist so herzlich, ich weiß nicht wie ich das beschreiben soll hmmm. Auf jeden fall hat es mich am Anfang alles verwirrt, ein totales Gefühlschaos. Du musst wissen, ich habe 3 Jahre bei meiner leibl.Mutter gelebt und ich wurde ihr durch das JA weggenommen. Sie hat mich nie freiwillig hergegeben! hat gekämpft das ich bei ihr bleibe aber ohne Erfolg. Auch heute merke ich es sehr, das sie sehr an mir hängt :-) !!!
sagt mal, wenn die leibl.Mutter sowie großeltern und leibl.Vater nicht zahlungsfähig sind für das Kind, dann kommen die aber nicht zu mir das ich zahlen soll, oder???????? ich bin ja auch "Verwandt" mit ihm bzw haben wir ja die selbe Mutter, der unterschied ist aber das ich adoptiert bin und NIE etwas vorher mit dieser "Verwandtschaft" zu tun hatte/ bzw habe.
Eigtl.dürften die mich doch nicht ausfindig machen, ausser meine leibl.Mutter gibt etwas preis?!